Unterhalt trotz zweiter Ausbildung?

29. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
DevilsAngel1986
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt trotz zweiter Ausbildung?

Hallo,

ich bin hier nach mehreren erfolglosen Suchen auf diese Seite gekommen und hoffe, das hier irgendwer eine Antwort auf mein Problem weiß.

Um die Frage zu stellen muss ich zwar ein bisschen ausholen, aber brauch ich nachher nicht mehr so viele Fragen beantworten.


Also, meine Eltern haben sich vor ca 10 Jahren getrennt , wo mein bruder und ich noch recht klein waren. Jahre vergingen und meine Mutter bekam auch immer pünktlich ihr Unterhalt für mich bzw für meinen Bruder. Nun war es so, das ich nach der 10 Klasse nicht von der Schule gegangen bin, sondern mein Abi versuchen wollte. Bishierhin war auch noch kein Problem. Aber ich habe die Schule während der 12 Klasse abgebrochen und seit dem bin ich ausbildungs und arbeitssuchend.

Mein Vater hat dann auch nicht mehr für mich bezahlt, weil er meinte er brauch es nicht und meine Mutter hat sich darum gekümmert und ich auch nicht, weil es mich zu dem Zeitpunkt nicht interessiert hat.

So nun habe ich aber seit zwei Jahren meine eigene Wohnung und ich fange im Septermber endlich eine Ausbildung (nach 5 Jahren) zur Kauffrau im Einzelhandel an. Nun bin ich mit meinen 23 Jahren auch nicht mehr die jüngste und weiß das ich nur noch 2 Jahre auf Anspruch des Kindergeldes habe.


Aber wie sieht das mit dem Unterhalt aus? Ich habe meiner Mutter schon gesagt, das ich was haben möchte,da sie aber nix hat, werd ich zwar vor Gericht gehen um das schwarz auf weiß zu haben, aber wie sieht das bei meinen Vater aus.

ich habe mit ihm gesprochen und er sagt, er müsse nix zahlen, da ich ja schon eine Ausbildung hatte und eine zweite müsse er nicht zahlen.

Ich bekomm jetzt schon voll die Panik, das ich das alles dann nicht bezahlen kann, weil man bekommt ja nicht viel in den Ausbildungsjahren.


ich hoffe ich habe jetzt nicht zuviel geschrieben und mir kann irgendwer helfen...

Liebe Grüße

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Wieso sagt dein Vater, du hättest bereits eine Ausbildung? Du hast doch 5 Jahre lang eben keine Ausbildung gemacht! Nach 5 Jahren nix (?) weiß ich allerdings nicht, ob du dann wieder Unterhalt bekommst, wenn du dann doch endlich in Ausbildung gehst.

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#2
 Von 
DevilsAngel1986
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Vater meint, das die Schule, die ich ja bis zur 12 gemacht habe, als Ausbildung gilt.

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#3
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Dann täuscht er sich! Die Unterhaltspflicht endet, wenn du ein Berufsausbildung abgeschlossen hast, nicht mit Verlassen der Schule!

Was ich nicht weiß ist, ob nach so vielen Jahren zwischen Schule und Ausbildung trotzdem noch Unterhaltsanspruch besteht. Vielleicht äußert sich dazu ja noch jemand, der das genauer weiß

.

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Es kommt bei der Unterhaltspflicht doch sehr auf den Einzelfall an. Mit Beendigung der Schule endet keinesfalls die Unterhaltspflicht,Berufsausbildung muß schon sein.
Da Sie ja zwischenzeitlich keinen Unterhalt erhalten haben, also wirklich nur Geld für die Zeit haben wollen, in der Sie eine Ausbildung machen, denke ich, Sie haben Anspruch auf Unterhalt.

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#5
 Von 
DevilsAngel1986
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Schön und gut, das habe ich mir nämlich auch schon gedacht, aber mein Vater meinte, das daas eben nicht so ist. na dem werd ich erst mal was erzählen.

Aber nu stellt sich meine nächste Frage, da ich meine Ausbildung von einem Träger finanziert bekomme, das heißt ich bekomme in meiner Ausbildung ca 280 € ausbildungsvergütung, kann ich natürlich mir meine Wohnung nicht mehr leisten, da sie runt das doppelte kostet.

was steht mir denn an unterhalt zu? oder was kann man noch beantragen, damit ich alles bezahlen kann, bekomme momentan meine wohnung vom amt bezahlt und eben 320 euro harz 4.

so das wir auf ca 700 euro kommen.

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#6
 Von 
realmandozer
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 195x hilfreich)

unglaublich ... 5 jahre nix machen, dem staat auf der tasche liegen und nun die eltern anschwärzen wollen ... da muss man sich echt fremdschämen

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#7
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

gleich mal vorneweg: Du wohnst definitiv zu teuer.

Ich nehme an, du wärst ggf. unterhaltsberechtigt. Dein Bedarf läge bei 640€. Inbegriffen darin ist eine Warmmiete von 260 oder 270€.
Angerechnet auf deinen Bedarf werden dein Einkommen und das an dich auszuzahlende Kindergeld. Der Restbetrag müsste von beiden Elternteilen gequotelt nach Einkommen aufgeteilt werden.

quote:
Ich habe meiner Mutter schon gesagt, das ich was haben möchte,da sie aber nix hat, werd ich zwar vor Gericht gehen um das schwarz auf weiß zu haben


Und wovon willst du deine evtl. Niederlage bezahlen?
Deine Eltern sind verpflichtet, dir ihr Einkommen offenzulegen.

Grüßle




-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#8
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)

es kann sein dass der unterhalt verwirkt ist, da 5 jahre nix passierte, das ist eine sehr lange zeit um sich zu überlegen was man machen möchte. sollte wirklich unterhalt gezahlt werden müssen, wären das wie schon gesagt 640 euro abzgl des geldes was du in der ausbildung bekommst, bleiben dann also noch rund 360 übrig, kindergeld bekommst du auch noch für 2 jahre, also noch mal was runter und der rest wäre dann unterhalt durch die eltern sofern diese leistungsfähig sind... naja , man könnte sich den rest auch einfach dazuverdienen...

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#9
 Von 
frank jancke
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo

Schön und gut, das habe ich mir nämlich auch schon gedacht, aber mein Vater meinte, das daas eben nicht so ist. na dem werd ich erst mal was erzählen.

das ist eine frecheit sondersgleichen.
erst in der schule was abbrechen dann 5 jahre rumgammeln
und jetzt mit 23 nach papa schreien,geld her.
mann hast du keine würde.
wie ich in der ausbildung war,hatte ich nebenbei noch gejobt
un das mit 18 jahre,um nicht meine eltern abzukassieren.
glaub mir das geht,es gibt genug leute heutzutage,
die 12 stunden am tag arbeiten.
volljährig sein wollen,alles aleine entscheiden wollen,eltern haben mir nichts zu sagen,aber wenns ums geld geht nach eltern schreien
gruss frank

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

@ Frank

du hättest länger zur Schule gehen sollen, dann wären a) dein Ausdruck und b) deine Rechtschreibung besser. Von Höflichkeit mal ganz zu schweigen.

Sonst noch was Sinnvolles beizutragen nach drei rotzigen Beiträgen?

gruß azrael




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#11
 Von 
frank jancke
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo azrael

dein beitrag:
Sonst noch was Sinnvolles beizutragen nach drei rotzigen Beiträgen?

du findest es also normal mit 23 nach papas geld zu schreien.

im gegensatz zu solchen leuten habe ich mich ab 18 immer selbst finanziert,
wi beschrieben und hatte nie finanzielle probleme.
ich bin der meinung bevor man mit 23 jahre nach papas
geld schreit,sollte man alle möglichkeiten ausschöpfen,wie man sich selbst finanziert.
wenn absolut nichts möglich ist,dann sollte papas geld die letzte möglichkeit sein.
ist das denn so schlimm.
was denkst du wieviele älter familienväter 12 stunden am tag arbeiten
um ihre familie durchzubringen,denen ist das zuzumuten.
einer 23 jährigen aber einen zusätzlichen nebenjob zumuten,
um gotteswillen das geht nicht.
mann wenn ich sowas höhre geht mir der hut hoch.
gruss frank

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
frank jancke
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo

Aber wie sieht das mit dem Unterhalt aus? Ich habe meiner Mutter schon gesagt, das ich was haben möchte,da sie aber nix hat, werd ich zwar vor Gericht gehen um das schwarz auf weiß zu haben, aber wie sieht das bei meinen Vater aus.

weil die mutter kein geld hat vor gericht ziehen.
kannste echt stolz sein auf dich.
deine mutter wird ja irgendwoher einkünfte beziehen wovon sie lebt.
diese belege sollten ausreichen,da brauchst du nichts schwarz auf weiss
vom gericht.
aber mach mal zerre deine mutter vors gericht.
gruss frank

p.s. tolle jugend in deutschland könnt stolz auf euch sein

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