Unterhalt trotz Ferienjob

4. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
fine0901
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt trotz Ferienjob

Womöglich steht das Thema schon irgendwo, ich hab es leider nicht gefunden.
Mein Sohn geht noch 1 Jahr zur Schule (Fachabi), ist mittlerweile 18.
Er hat nun einen Ferienjob bei seinem Vater (wir sind geschieden seit 2006). Er meint nun, in dieser Zeit keinen Unterhalt bezahlen zu müssen, weil sein Sohn Geld verdient (ca. 1000 €). ICH bin aber der Meinung, dass der Unterhalt für Kleidung, Wohnung, Essen usw. bezahlt wird. (d.h. er steht MIR zu und nicht unserem Sohn)
Ich müsste für diese Kosten theoretisch meinem Sohn das Geld abnehmen. Mein Ex-Mann hätte also eine recht billige Arbeitskraft, weil er ja den Unterhalt noch abziehen kann.(ca. 300 €) Fair ist das nicht, aber ist das rechtens?????

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44 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jungsche@123
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 48x hilfreich)

Ja, sieht so aus. Das hat dein Ex Mann "gef.ickt eingeschädelt"

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#2
 Von 
fine0901
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist nicht wahr, oder??? Wie fies ist das dann?

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#3
 Von 
Jungsche@123
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 48x hilfreich)

ziemlich fies. Ich kenne Kinder die keinen Ferienjob machen. Meine!

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#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

quote:
(d.h. er steht MIR zu


ab Volljährigkeit der Kindes steht der Unterhalt Dir gar nicht mehr zu.

Schuldbefreiend kann der Unterhalt auch nur auf das Konto des Kindes gezahlt werden. Außerdem bist auch Du, seit der Volljährigkeit des Kindes, auch barunterhaltspflichtig.

Da das Kind noch in allgemeiner schulischer Ausbildung ist, wäre der Verdienst aus dem Ferienjob vermutlich überobligatorisch. Fände also keine Anrechnung auf den Kindesunterhalt.

Aber da das Kind volljährig ist, hast Du da keine Aktien mehr drin. Allein das volljährige Kind kann Forderungen stellen, ggü. dem KV und Dir.

Befreie Dich von der Einstellung, dass Du etwas vom KV fordern kannst, im Bezug auf das gemeinsame Kind.

LG nero

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#5
 Von 
fine0901
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ob MIR oder meinem Sohn spielt nicht wirlich die Rolle, er bekommt von mir auch das Kindergeld. Der Unterhalt kann auch gerne auf das Konto meines Sohnes überwiesen werden.
Die Frage ist, MUSS der KV den Unterhalt weiter bezahlen? (das geb ich liebend gern meinem Sohn ab, ich sehe nur nicht ganz ein, dass der KV eine tolle Kombi bzgl. Arbeitskraft und Unterhalt gefunden hat)

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#6
 Von 
Jungsche@123
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 48x hilfreich)

Und da das Kind wohl bei dir lebt, forderst du lediglich einen Beitrag zu den Kosten vom Vater. Aber hier dreht man dir daraus den Strick, dass du dich am Vater bereichern willst. Mach dir nichts draus. So denken viele, vor allem die, die sich noch nie mit Kindern alleine durchschlagen mussten und sämtliche Rechnungen immer alleine getragen haben. Respekt diesen Leuten!

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#8
 Von 
fine0901
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Bereichern??? hahaha...da lach ich doch. Ich gebe gern alle Kosten ab, auch die Elternabende in der Schule, die Probleme mit pupertierenden Kindern (wir haben 3!), den Urlaub, die Diskussionen, die Streitereien...
Dafür zahl ich mein Geld und gut ist, ich muss die Kinder auch nur alle 3 Wochen von Sa-So nehmen. Da ich früher sehr gut verdient habe, hätte ich ein tolles (?)Leben. Mein neuer Partner/Mann muss sich dem auch nicht stellen, denn an diesem WE hat er dann etwas anderes vor. Und wenn mich die Kinder nerven, dann schmoll ich halt mal 5 Wochen lang und erwarte von ihnen eine Entschuldigung (wofür auch immer). Achja...das ist ein anderes Thema..
iCh wollte wirklich nur die Auskunft, ob der Verdienst vom Ferienjob eine Minderung/Aussetzung des Unterhaltes gerechtfertigt.

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#9
 Von 
fine0901
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

@Nick,
der Unterhalt wurde berechnet und gerichtlich festgelegt. Ebenso für die anderen beiden Kinder.(die auch von meinem Mann sind, bevor jetzt die Frage kommt, warum ich 3 Kinder in die Welt setze :-)
d.h. die 300 sind entsprechend dem Verdienst meines Mannes. (macht euch um ihn mal keine Sorgen, der arme Mann!)
Meine Interessen sind natürlich vordergründig (und da denke ich jede Min. dran!!!) meinem Ex-Mann das Geld aus der Tasche zu ziehen....ohje, wie albern!

"Absoluter Unsinn.
Wieso sollte er das?
Dein Sohn ist doch versorgt"
äh...klar...logisch..von mir, oder? *kopfschüttel*

wäre es möglich hier eine einfache Antwort zu bekommen?
Ich will weder über Väter-/Mütter-Probleme reden noch über Frauen, die den Männern das Geld aus der Tasche ziehen.
Einfach nur: bleibt der Unterhalt, wenn der Sohn/Tochter einen Ferienjob macht? Danke

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#11
 Von 
fine0901
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

"Schuldbefreiend kann der Unterhalt auch nur auf das Konto des Kindes gezahlt werden. Außerdem bist auch Du, seit der Volljährigkeit des Kindes, auch barunterhaltspflichtig."

(wie macht ihr diese Einsätze beim Kopieren einzelner Textteile?)

Nochmal: Es ist mir egal, ob das Geld auf MEIN Konto oder auf das meines Sohnes geht. Natürlich bin ich barunterhaltspflichtig, was meint ihr, wo sein Taschengeld herkommt? Oder das Geld fürs WE oder Geburtstage...
@Nick
der Unterhalt wurde VOR dem 18. Lebensjahr berechnet, ich weiß, dass ich alle 3 Jahre neu berechnen lassen kann, aber hab ich noch nie gemacht. Das hat mit meiner Grundsatzfrage auch nichts zu tun.

"Aber ob du so die offenbar recht gute Beziehung zwischen Vater und Sohn belasten möchtest?
Zumal der Vater den Sohn dann demnächt wohl einfach diese Aushilfsstelle nicht mehr anbieten kann oder einfach die Höhe der vereinbarten Vergütung bestreiten wird."

Ne, klar...was hat die (doch nicht so gute) Beziehung zwischen Vater und Sohn damit zu tun?

@Nick, ich gehe mal nach deinen Antworten davon aus, dass du ein ach so ausgenutzter Vater bist, der Unterhalt für seine Kinder bezahlen muss, ansonsten könnte ich mir deine Antworten nicht erklären.
Ich versuch es nochmal:

Unterhalt trotz Ferienjob JA/NEIN (egal ob an den Sohn oder die Mutter)

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#13
 Von 
fine0901
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Nick, du bist ein wenig verkehrt...wenn mir jetzt mal bitte einer sagt, wie ich die Einsätze für vorherige Antworten machen kann, wäre ich glücklich...
"Das mit den 3 Jahren stimmt so nicht unbedingt.
Du kannst die sowieso nicht neu berechnen lassen.
Du kannst nur aktuelle Informationen von Vater und Sohn verlangen, woraus sich dann ergeben könnte, ob du eventuell weniger zahlen müsstest.
Und das hat sehr wohl etwas mit deiner Frage zu tun.
Denn das hat enorme Einflüsse auf die Berechnung des Unterhaltes.
Du kannst davon ausgehen, dass die jetzigen Beträge falsch sind und wir können davon ausgehen, dass du zu deinen Gunsten von einer Neuberechnung abgesehen hast."

wo bitte ist da der Unterschied, ob ich neu berechnen lassen kann oder aktuelle Informationen verlange, die Voraussetzung für eine neue Berechnung sind???????? Was soll denn ICH weniger zahlen? Mein Sohn lebt doch bei mir !Die Berechnung lt. Düsseldorfer Tabelle geht bis 18 (inkl. Schulzeit)
Ist das Thema soooo schwierig? Gibt es auf meine Frage keine einfache Antwort?
Was hat denn die Höhe des Taschengeldes mit der Unterhaltszahlung zu tun? Glaub mir, das Kindergeld bekommt er sowieso und noch zusätzlich Kleidergeld und Konzertkarten, die Schulbücher zahl ich sowieso, ebenso nebenbei noch Spritgeld.

Mein Sohn hat bereits eine Ausbildung, er könnte also auch in anderen Betrieben arbeiten. Nur denkt der Vater, dass er vielleicht mal seinen Betrieb (da selbständig) übernehmen soll (was der Sohn nicht will!), daher ....achje, was erzähl ich das alles. Hat defintiv mit meiner Frage nichts zu tun.
Ich dräng meinen Sohn zu gerichtlichen Forderungen?? Sag mal, hast du einen Hau? davon war nie die Rede...überhaupt hast du - meiner Meinung nach - keinen Plan. Danke für die "informative" Antwort

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#15
 Von 
fine0901
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

okay, ich bin immer noch der Meinung, dass du einen Hau ab hast und wohl ein Vater bist, der für seine Kinder bezahlen "muss". Jahrelang deswegen die Ex-Frau verantwortlich macht und die Besuchs-Termine mal eben so hin nimmt. Oder das andere Extrem, dass du gern die Kinder täglich bei dir hättest, aber es leider nicht kannst, weil du arbeiten musst, du armer: Alles andere würde deine Beiträge nicht erklären....
Klar, ich kassier die 300 Euro plus Kindergeld und spar mir dafür einen tollen Urlaub mit einem Geliebten an. Nebenbei verzock ich das Geld noch in diversen Spielkasinos. :-)
Kurze Info, ich arbeite auch, stell dir vor! Aber jetzt kommt womöglich der Vorwurf, dass ich deswegen meine Kinder vernachlässige... ;-)

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#17
 Von 
fine0901
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

DANKE!!!!!!!!!

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#18
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Morgen!

quote:
Mein Sohn hat bereits eine Ausbildung


In dem Fall bestünde gar keine Unterhaltsberechtigung mehr.

Aber...

...es scheint hier ja einen Titel aus zeiten der Minderjährigkeit zu geben. Sollte dieser nicht bis zum Erreichen der Volljährigkeit des Kindes befristet sein, so wäre er weiter in voller Höhe zu bedienen.

Eine Anrechnung des Verdienstes aus dem Ferienjob geht nicht. Wenn es der KV aber dennoch macht, und der Sohn dem nicht widerspricht, kannst Du fine0901, auch nichts dagegen machen.

Zitieren geht so, fine: Du markierst den Text mit der Maus und kopierst ihn. Dann fügst Du den Text in Deinen Beitrag ein. Dann wieder markieren und im Antwortfeld auf die kleine Sprechblase im oberen Bereich klicken. Dann sollte vor und hinter dem Zitat
quote:
stehen.

LG nero


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#19
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

So einseitig @Nick_19 auch gerne schreibt, in diesem Fall hat er in vielen Dingen recht.
Grundsätzlich gilt, dass Kindesunterhalt immer dem Kind zusteht und nicht dem Elternteil, bei dem das Kind lebt.
Ebenso gilt, dass das Kind nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs unterhaltsberechtigt ist. Hierzu gibt es aber Ausnahmen. Eine davon ist, wenn sich das Kind in einer zügig zu durchlaufenden Ausbildung befindet. Normalerweise handelt es sich dabei um eine Erstausbildung (z.B. Lehre oder Studium). Teilweise kann es aber auch eine zweite Ausbildung sein (z.B. wenn die Erstausbildung die Voraussetzung für die Zweitausbildung ist oder auf eine Lehre aufbauendes Studium). Dies ist aber im Einzelfall zu prüfen.
Ebenso ist es ein Grundsatz, dass mit Volljährigkeit des Kindes sich dieses selber um eventuell bestehende Unterhaltsansprüche kümmern muss. Du hast damit also rein rechtlich jetzt nur noch damit zu tun, indem du vielleicht jetzt auch Unterhalt an deinen Sohn zahlen musst. Dieser kann aber auch in Naturalien abgegolten werden.
Ab der Volljährigkeit des Kindes ändert sich die Unterhaltsberechnung grundlegend.
Deshalb die Fragen:
Für welchen Zeitraum wurde der Unterhalt festgelegt?
Existiert ein Titel?
Wenn ja, ist dieser Titel befristet?
Welche Ausbildung hat der Sohn gemacht?
In welcher Ausbildung befindet er sich gerade? Allgemeinbildende Schule?

Es besteht die Möglichkeit, dass dem Sohn gar kein Unterhalt mehr zusteht und der Vater nur noch aus Gutmütigkeit, oder weil er es auch nicht besser weiß, zahlt.

Gruß

Shihaya


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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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#20
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Es besteht die Möglichkeit, dass dem Sohn gar kein Unterhalt mehr zusteht und der Vater nur noch aus Gutmütigkeit, oder weil er es auch nicht besser weiß, zahlt.


Diese Fälle sind nicht selten, wüsste Zahlelternteil über die Unterhaltsbedürftigkeit, würden auf alle Fälle die Felle des verschweigenden Geldempfängers davonschwimmen. Würde der Gesetzgeber dem Geldempfänger die Pflicht auferlegen, bei jeder, für den Geldgeber sich vergünstigenden Änderung des Geldempfängers, Laut zu geben, dann würden auch Gammelausbildungen sich wesentlich verringern.

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#22
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

Res severa, liest Du die Texte auch?

Du zitierst einen Satz, in dem gesagt wird, dass der KU dem Kind zusteht.

Und dann das:

quote:
Das ist natürlich falsch. Das Kindergeld steht den Unterhalt leistenden Eltern zu


Es wurde doch gar nicht von Kindergeld geschrieben. Natürlich steht Kindergeld den Eltern zu. Es ist aber an volljährige Kinder weiterzuleiten.

quote:
Nach Eurer Theorie könnte der Vater sich ja das hälftige Kindergeld gar nicht anrechnen


Kann er auch nicht. Weil...

...Kindergeld wird bei volljährigen Kindern nicht hälftig auf den Unterhalt angerechnet, sondern in voller Höhe vom Badarf abgezogen.

:augenroll:

LG nero



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#23
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Das Kind ist regelmäßig bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit unterhaltsberechtigt. <hr size=1 noshade>


Auch das ist natürlich falsch, der § 1602 BGB ist jedenfalls noch unverändert.

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#25
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

ich gehe darauf jetzt nicht mehr ein, da es absolut sinnlos ist.

Aber erkläre mir bitte noch diesen Satz:

quote:
Auch bei minderjährigen Kindern erfolgt keine (nur) hälftige Anrechnung.


Kann das barunterhaltspflichtige Elternteil jetzt das volle Kindergeld auf den Tabellenbetrag der DDT anrechnen oder was? Gilt 1612b nicht mehr?

LG

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#26
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

quote:
Zitat:Grundsätzlich gilt, dass Kindesunterhalt immer dem Kind zusteht und nicht dem Elternteil, bei dem das Kind lebt.


Das ist natürlich falsch. Das Kindergeld steht den Unterhalt leistenden Eltern zu. Nach Eurer Theorie könnte der Vater sich ja das hälftige Kindergeld gar nicht anrechnen, wenn es sowieso dem Kind zustehen würde.

Wow! Da zitiert jemand noch einen Satz, auf den er Bezug nehmen will und liest ihn dann gar nicht. Ich schrieb vom Kindesunterhalt und er vom Kindergeld. :bang:
quote:
Das Kind ist regelmäßig bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit unterhaltsberechtigt.

Interessante Theorie! Gibt es ein Beispiel für eine praktische Umsetzung? So wie in etwa, dass der 70jährige Vater seinem 40jährigen wirtschaftlich nicht selbstständigem Sohn gegenüber unterhaltspflichtig ist? Humbug!!!
quote:
Der Sohn kann die Mutter ohne weiteres bevollmächtigen, seine dahingehenden Ansprüche wahrzunehmen.

In dem Moment hat sich der Sohn darum gekümmert, indem er jemanden anders damit beauftragt seine eventuellen Ansprüche zu wahren. Das könnten aber außer der Mutter noch ca. 7 Milliarden andere Menschen sein.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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#29
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Jetzt noch mal zwei ganz klare Fragen an die TE:

Welche Ausbildung hat der Sohn abgeschlossen?

Zahlst du Unterhalt?

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"gruß azrael"

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Und jetzt?

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