Unterhalt selbsterhalt trennungsunterhalt

15. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Heartbeat89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterhalt selbsterhalt trennungsunterhalt

Hallo zusammen ,
Mein Mann und ich sind frisch getrennt , wir haben ein gemeinsamen Kind u3 , das nach der Trennung bei mir lebt . Er selber hat noch 3 weitere Kinder aus erster Ehe wo bei ihm leben . Er hat noch Steuerklasse 3 und verdient ca 1600 netto ..
wie berechnet sich jetzt der Unterhalt für unser gemeinsamen Kind ? Wird sein Selbsterhalt durch seine 3 Kinder erhöht ?
Und wie schaut es mit Trennungsunterhalt aus , steht mir noch was zu durch seine Kinder wo bei ihm leben ?
Ich hoffe ihr könnt mir antworten auf meine Fragen geben . Ich bedanke mich jetzt schon mal .

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi,

Deine Frage ist ohne ergänzende Infos nicht zu beantworten.

Wie alt sind die Kinder und was machen sie? Wirf bitte einen Blick in § 1609 BGB .

Berry

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#2
 Von 
Heartbeat89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Kinder sind 12,14 und 17
Die zwei jüngeren gehen zur Schule
Der 17 jährige macht seine Ausbildung 2 Lehrjahr

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Heartbeat89,

Sein Selbstbehalt den Kindern gegenüber beträgt 1080€.

wenn sein Netto bereinigt ist dürfte er auf 1500€ kommen.

Er kann also für 4 Kinder 420€ aufbringen.( der Betrag wird auf die Kinder aufgeteilt).

da bleibt für Trennungsunterhalt nichts mehr übrig.

lg
edy

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durch.

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#4
 Von 
Heartbeat89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Die 3 Kinder leben aber bei ihm nur das gemeinsame lebt bei mir .
Dachte dass dadurch sein selnsterhalt erhöht wird weil er ja noch die drei zu versorgen hat .
Lg

-- Editiert von Heartbeat89 am 16.04.2017 13:00

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Wenn die Kinder bei ihm leben hat er deshalb doch auch nicht mehr Geld zur Verfügung.

Sein SB 1080€, der Rest wird auf alle Kinder aufgeteilt.

Bei dem 17 Jährigen in Ausbildung wird der AZUBI-Lohn zur Häfte angerechnet. (bis er 18 Jahre alt ist).

Nehmen wir an er ist nur 3 Kindern unterhaltspflichtig:

420€ /3 = 140€ du bekommst dann 140€ für euer gemeinsames Kind.

Kommt er in eine ungünstigere Steuerklasse kann es noch weniger sein.

Denke mal über Unterhaltsvorschuss vom JA nach.

lg
edy

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#6
 Von 
Heartbeat89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ok vielen Dank für deine Antwort
Lg

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