Unterhalt nachfordern ... geht das wirklich??

7. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
liebiger
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterhalt nachfordern ... geht das wirklich??

Hallo.

meine Tochter aus erster Ehe wird jetz 18.

Nun habe ich einen Brief von der Anwältin meiner Ex bekommen.

In dem fordert sie rückwirkend bis 2009 Unterhaltsnachzahlungen in Höhe von Euro 16.000.

Hintergrund ist der, dass ich im Jahr 2009 von ihr aufgefordert wurde, mich bundesweit um eine besserbezahlte Stelle zu bewerben, da ich von meinem Einkommen nicht den vollen Unterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle leisten konnte, und meine Bewerbungen monatlich nachzuweisen. Dies habe ich aber nie getan, da mein Job zwar nicht super bezahlt wird, mir aber viel Spass macht und meine Erfüllung ist.

Geht das jetzt so ohne weiteres, dass sie deswegen Geld von mir will?

Gruß

Thomas

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

quote:
Geht das jetzt so ohne weiteres, dass sie deswegen Geld von mir will?
Also wollen kann man immer alles was man will, aber hier ist die Forderung sogar rechtens.

Du hättest entweder einen besser bezahlten Job suchen müssen, oder einen Nebenjob annehmen um die vollen Unterhaltszahlungen zu leissten. So sind die zu wenig geleissteten Zahlungen nun als Schulden aufgelaufen, dass ist doch ganz einfach.

quote:
da mein Job zwar nicht super bezahlt wird, mir aber viel Spass macht und meine Erfüllung ist.
Dine Erfüllung sollte es aber auch zusätzlich sein, dein Kind komplett zu versorgen, oder wie denkst du dir das mit dem Kind, von was soll es leben?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

na ja, so einfach geht das nicht.

Du bist vermutlich damals in Verzug gesetzt worden den Mindestunterhalt zu leisten. Damit ist dieser ab dem Zeitpunkt zunächst mal geschuldet.

Ich würde aber mal vermuten, dass der größte Teil der Rückstände mittlerweile verjährt sind. Es könnten daher wohl lediglich die Rückstände der letzten 3 Jahre gefordert werden.

Hast Du denn nie etwas gezahlt? Wäre es nicht möglich gewesen, einen Nebenjob anzunehmen um den Mindestunterhalt leisten zu können?

Die Vogelstrauss-Taktik geht immer nach hinten los.

LG nero

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
liebiger
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo!

Danke für die offene Antwort.

Die Pfändung hat ja dann weiterhin bestand bis alle Unterhaltsschulden beglichen sind, oder?

Gibt es ein Urteil oder einen Gesetzestext, wo ich das nachlesen kann?

Ich will mich ja nicht drücken weiter zu zahlen, ich möchte nur, dass alles rechtlich sauber verläuft.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
liebiger
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo nero ....

ich sag es mal so, ich hatte damals eine Freundin, die das alles regeln wollte, da sie sich als "Rechtssicher" beschrieb ... kann mit den Anwaltsschreiben nie was anfangen .... der Schuss ging nach hinten los.

Mit dem Nebenjob wäre es nichtgegangen, da ich in meiner Hauptfirma wöchentlich wechselnde Arbeitszeiten habe und mehr oder weniger auch kurzfristig bei Bedarf komme.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Thomas,

quote:
Mit dem Nebenjob wäre es nichtgegangen, da ich in meiner Hauptfirma wöchentlich wechselnde Arbeitszeiten habe und mehr oder weniger auch kurzfristig bei Bedarf komme.


an anderer Stelle kann man lesen, dass du nur einen 30Stunden/ Woche Job ausübst.

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
liebiger
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ist auch so, edy.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo allerseits,

also, das möchte ich mal bezweifeln, dass hier so einfach rückwirkende Forderungen geltend gemacht werden können.
Was genau liegt denn schriftlich vor?
Auf welcher Grundlage wird Unterhalt bezahlt?
Ein Titel / eine Vereinbarung?


Gruß,
capitano

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