Unterhalt nach neuem Recht wenn bei jedem Elternteil ein Kind lebt

11. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
monesbay
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt nach neuem Recht wenn bei jedem Elternteil ein Kind lebt

Folgende Situation:
- bei meinem Ex-Ehemann lebt unser 16jähriger Sohn
- bei mir lebt unsere 13jährige Tochter
- er verdient 2219,- € netto (Stand 2006 neu Verdienstauskunft wird gerade eingeholt)
- ich verdiene 750,- € netto mit einer Vollzeittätigkeit
- jeder Ex-Ehepartner erhält das Kindergeld für das bei Ihm lebende Kind in Höhe von 154,- €
Meine Fragen wären:
1. Ich gehe davon aus, dass ich für meinen Sohn keinen Kindesunterhalt zahlen muss, da ich mit meinem Einkommen unterm Selbstbehalt bin?
2. Muss er den vollen Unterhalt von 402,- nach Düsseldorfer Tabelle für meine bei mir lebende Tochter zahlen? Da ihm nach Abzug des Unterhalts für meine Tochter und des Unterhalts des bei Ihm lebenden Sohnes noch mehr als 900,- € Selbstbehalt bzw. 1100,- Bedarfskontrollbetrag bleiben?
Gehalt /Lohn 2219,-
Unterhalt für den Sohn - 402,-
Unterhalt für die Tochter - 402,-
=1415,-
3. Wie wird das Kindergeld mit dem Unterhalt verrechnet?
4. Welche zusätzlichen Ausgaben, wie Werbungskosten o. Erziehungsgeld für den bei Ihm lebenden Sohn kann er geltend machen?
5. Unser damaliges Haus ist durch sein Verschulden insolvent gegangen. Meine Lebens-versicherung und die der Kinder sind zur Tilgung gepfändet worden. Er hat damals, ich bekam Wohngeld von der Arbeitsgemeinschaft, die Restschuld gegen meinen Un-terhaltsverzicht übernommen. Kann er die Restschuld bzw. die Raten (z.Z. ca. 250,- €) die er dafür bezahlt unterhaltsmindernd ansetzen?
6. Welche Rolle spielen die Vermögensverhältnisse neuer in gemeinsamer Wohnung le-bender Lebenspartner?
7. Kann ich auf meinen alten Titel mit 257,- € Kindesunterhalt bestehen!

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15 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

ich fang jetzt mal an...ob ich alles beantworten kann, weiß ich noch nicht...:(

quote:
1. Ich gehe davon aus, dass ich für meinen Sohn keinen Kindesunterhalt zahlen muss, da ich mit meinem Einkommen unterm Selbstbehalt bin?


Du unterliegst einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit, um wenigstens den Mindest-KU von 288€ leisten zu können.
Manche Richter verlangen Nebenjob.

quote:
3. Wie wird das Kindergeld mit dem Unterhalt verrechnet?


Hälftige Anrechnung.

quote:
4. Welche zusätzlichen Ausgaben, wie Werbungskosten o. Erziehungsgeld für den bei Ihm lebenden Sohn kann er geltend machen?


M.W. keine.

quote:
Kann er die Restschuld bzw. die Raten (z.Z. ca. 250,- €) die er dafür bezahlt unterhaltsmindernd ansetzen?


Ja, da ehebedingt.

quote:
6. Welche Rolle spielen die Vermögensverhältnisse neuer in gemeinsamer Wohnung le-bender Lebenspartner?


Bei Nicht-Leistungsfähigkeit kann der SB durch Haushaltsersparnis gesenkt werden.

quote:
7. Kann ich auf meinen alten Titel mit 257,- € Kindesunterhalt bestehen!


Kannst du!

quote:
2. Muss er den vollen Unterhalt von 402,- nach Düsseldorfer Tabelle für meine bei mir lebende Tochter zahlen?


Nein, Kindergeld wird hälftig in Abzug gebracht.

Rechnung könnte so aussehen:

2219€ Einkommen minus 5% berufsbedingte Aufwendungen (evtl. auch höher mit Nachweis) = 2108 - 250 Kredit = 1858€ entspricht Stufe 2 DDT.
Dadurch dass dein Ex nur einer Person zu Unterhalt verpflichtet ist, könnte er zwei Stufen hochrutschen.
Wären somit 343€ Zahlbetrag.

Eure Kinder sind in der gleichen Altersgruppe... warum macht ihr das so kompliziert?


Grüßle



-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#2
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Hallöchen ihr Zwei :)

Darf ich mal kurz was fragen ,schwesterchen ?

Warum ist der KV nur einem zum Unterhalt verpflichtet ? :???:

Bei einer Mangelfallberechnung ,werden die Kinder im Haushalt genauso berücksichtigt ,wie die ,die bei einer anderen Mutter leben ,bzw wie in diesem Fall .
So mein Wissensstand ,laut unseres Anwalts und div.Threads hier im Forum .

Warum hier nicht ?

Dann würde er nur eine Stufe hoch rutschen und der KU wäre 325€
Kein große Unterschied ,ich weiß ,wollt aber nur mal nach haken :)

LG

-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

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#3
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hey Dori,

quote:
Darf ich mal kurz was fragen ,schwesterchen ?


Aber jederzeit, wenns denn nicht so kompliziert ist.:)

Ich habs befürchtet::(

quote:
Warum ist der KV nur einem zum Unterhalt verpflichtet ?


Nun, ich geh davon aus, dass entweder der SB kräftig sinkt oder aber ein Nebenjob ausgeführt werden muss, um den KU für das beim Vater lebende Kind zu sichern.
Wird doch bei den Vätern oft so gehandhabt, oder?

Ganz unter uns Dori:

weißt du, was mich massiv an dem Posting der TE stört?

quote:
er verdient 2219,- € netto (Stand 2006 neu Verdienstauskunft wird gerade eingeholt)


Da werden schnellstens Einkünfte eingeholt, um ja keinen Cent zu verlieren, aber im Gegenzug kommt die lapidare Aussage:

quote:
Ich gehe davon aus, dass ich für meinen Sohn keinen Kindesunterhalt zahlen muss, da ich mit meinem Einkommen unterm Selbstbehalt bin?


Und schon ist der Kittel geflickt.:(

Grüßle


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-- Editiert von Schwesterchen am 11.04.2008 21:56:08

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#4
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

@schwesterchen <img src=http://www.world-of-smilies.com/wos_love/love3.gif></img>
So ganz unter uns :
Du weißt doch wie ich darüber denke ;)
Veruche seit kurzen mit gaaanz viel Selbstbeherrschung ,mal nicht direkt aus der Haut zu fahren und dem/der TE direkt die Meinung zu pinnen .
Sonst schimpft ihr immer so oft mit mir und dann bin ich immer ganz geknickt <img src=http://www.world-of-smilies.com/wos_sonstige/crying.gif></img>

Darf ich noch was fragen ? :engel:

quote:
dass entweder der SB kräftig sinkt oder aber ein Nebenjob ausgeführt werden muss, um den KU für das beim Vater lebende Kind zu sichern.
Ja ,so sehe ich das auch :)
Aber was hat das damit zu tun ,das der Vater für 2 Kinder Unterhaltspflichtig ist ,da das Kind ,welches in seinem Haushalt lebt auch berücksichtigt wird und er dadurch nur eine Stufe hoch rutscht ? :???:

LG



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"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

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#5
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Ach Dori,

quote:
Sonst schimpft ihr immer so oft mit mir und dann bin ich immer ganz geknickt


Du wirst doch nicht auf deine *alten Tage* noch zurückhaltend werden? :neck:

quote:
Aber was hat das damit zu tun ,das der Vater für 2 Kinder Unterhaltspflichtig ist ,da das Kind ,welches in seinem Haushalt lebt auch berücksichtigt wird und er dadurch nur eine Stufe hoch rutscht ?


Nun, wenn die Mutter vom Richter *leistungsfähig gemacht werden* würde, ist der Vater doch nur für ein Kind unterhaltspflichtig.

Muss sie aber nicht zahlen, würde deine Aussage zutreffen und der Vater nur eine Stufe hochrutschen.

Grüßle

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#6
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Hihi ,schwesterchen ,ich und zurückhaltend ........ ja ,ich gebs zu ,ich arbeite daran :engel:
Will ja nicht immer das schwarze Schaf hier im Forum bleiben :grins:

Bist du sicher ?
Wenn ein Vater 2 Kinder ,mit 2 Müttern hat und eine Mutter davon mit Kind lebt im selben Haushalt ,ist er trotzdem beiden verpflichtet .

Rein hypotetisch müsste man dann doch sagen ,das beide für beide Unterhalt leisten müssten ?
Denk ich mal wieder zu kompliziert ,gell :crazy:

LG

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#7
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hey Dori,

quote:
Will ja nicht immer das schwarze Schaf hier im Forum bleiben


Das bist du nicht!
Ich kenne da ganz andere *Schafe* hier...:)

quote:
Bist du sicher ?


Überhaupt nicht!:)
Ist das schlimm???

Ich seh nur zwei Kinder, verteilt auf zwei Elternteile, in der gleichen Altersgruppe.
Und plädiere dafür, dass beide auch brav Unterhalt zahlen, wie sich das gehört und keiner zu kneifen hat.

Grüßle



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#8
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Ok ,schwesterchen ,darin hast du wie immer sooooo Recht :

quote:
Ich seh nur zwei Kinder, verteilt auf zwei Elternteile, in der gleichen Altersgruppe.
Und plädiere dafür, dass beide auch brav Unterhalt zahlen, wie sich das gehört und keiner zu kneifen hat.

Mehr bräuchte man da auch nicht hinzu fügen :)

ABER ,der KU geht trotzdem nur eine Stufe hoch <img src=http://www.world-of-smilies.com/wos_sonstige/Smiley38.gif></img>

Schön das wir ansonsten einer Meinung sind
<img src=http://www.world-of-smilies.com/wos_sonstige/love9.gif></img>
LG

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#9
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Ach Dori,

quote:
ABER ,der KU geht trotzdem nur eine Stufe hoch


Wenn damit deinem Seelenfrieden gedient ist... :engel:

quote:
Schön das wir ansonsten einer Meinung sind


War das je anders?? :neck:

Irgendwie führen wir den Dialog ganz alleine, die TE scheint genug gelesen zu haben...:(

So, hau mich jetzt wech...

Grüßle und schlaf schön



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#10
 Von 
monesbay
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die vielen Postings! Es mag ja sein das in der Vergangenheit Kindsväter ge-schröpft worden sind, aber das sieht ja in dem Fall mal komplett umgekehrt aus. Mag auch sein, dass die neue Gesetzeslage das so vorsieht und ich wäre die letzte die für meinen Sohn nix zahlen würde wenn ich genug hätte. Anfang des Jahres bin ich von einer Halbtags- auf eine Vollzeitstelle gewechselt, ich fange morgens um 6 Uhr an zu arbeiten und habe noch jedes 2. Wochenende Dienst. Muss ich jetzt 24 Stunden mit Nebenjobs rödeln damit ich mei-nen Selbstbehalt erreiche oder werde ich jetzt bestraft, dass ich während der Ehe auf meine Karriere wegen den Kindern verzichtet habe. Dabei bin ich ja diejenige die versucht auf die Beine zukommen und nicht einfach Harz IV macht, wobei ich da bedeutend besser bedient wäre. Und wenn das Schule macht geht die Gesetztesreform ganz klar zu lasten des Staates.
Außerdem ist da ja auch noch meine Tochter die ich mit den 750.- ernähern muss was ja mit diesem Gehalt schon unmöglich ist. Er ist ja fein raus – Filialleiter mit über 2200,- € netto und mehr als 1800,- € die ihm bleiben – wo bleibt da die Gerechtigkeit. Ich bin bestimmt die letzte die ihren Ex-Ehemann schröpfen will.
Die ehelichen Schulden habe ich durch verzicht auf meinen Ehegattenunterhalt mit zu tragen. Mal noch nebenbei bemerkt, da er die Bank nicht mehr bedient hatte sind den Kindern und mir sämtliche Lebensversicherungen genommen worden, so dass wir auch später nicht mehr finanziell abgesichert sind. Danke an meinen Exmann er hätte nämlich zahlen können wollte aber nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

quote:
Muss ich jetzt 24 Stunden mit Nebenjobs rödeln damit ich mei-nen Selbstbehalt erreiche


Was meinst du, wie vielen unterhaltspflichtigen Vätern das passiert?
Dein SB kann auch durch ein Zusammenleben mit einem neuen Partner empfindlich gekürzt werden.
Na, vielleicht hast du auch Glück und ein Richter entscheidet für dich.:)

quote:
Die ehelichen Schulden habe ich durch verzicht auf meinen Ehegattenunterhalt mit zu tragen.


Das ist doch vollkommen normal, oder?
Hättet ihr Vermögen erwirtschaftet, würde geteilt, da ihr aber Schulden angehäufelt habt, ist es doch nur recht und billig, dass die auch geteilt werden.

quote:
Mal noch nebenbei bemerkt, da er die Bank nicht mehr bedient hatte sind den Kindern und mir sämtliche Lebensversicherungen genommen worden, so dass wir auch später nicht mehr finanziell abgesichert sind.


... die wohl auch in Ehezeiten angespart wurde, oder?

Grüßle



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-- Editiert von Schwesterchen am 12.04.2008 17:20:14

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
KevinSusen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Bitte eröffnen Sie einen neuen Thread anstatt sich an einen 8 Jahre alten Thread anzuhängen. Danke, die Moderation

Hallo ihr Lieben und Netten!
Ich komme mit einem Beitrag ,der Recht Kompliziert ist.
Bei meiner Scheidung aus erster Ehe, hat jeder Expartner je ein Kind für sich behalten.Beim Scheidungstermin, wurde aus diesem besagtem Gründe, nicht über Kindesunterhalt verhandelt noch beschlossen.
Das Verhalten meiner Exfrau und deren Lebenspartner Zwängen mich ins Ausland mit meiner Tochter zu gehen.
Dort habe ich dann ein Gerichtsurteil verwirkt, das sich der Kindesunterhalt beiderseits aufheben tut.
Nach dem ich schwer krank wurde und schwer Hilfsbedürftig wurde, bin ich zurück nach Deutschland gezogen.
Meine Exfrau aus erster Ehe, lebt seit 30 Jahren von Hartz4 , nun kommt das Amt vor ein paar Tage und verlangt Rückwirkend den Verdienst Nachweiß ab 2008 , das Urteil von dem Ausländischen Gericht wurde zu dem damaligen Zeitpunkt schon dem Hartz4 Amt zugesandt. Ich habe selbst 3 Kinder aus 2 ter Ehe, meine Exfrau hat bis heute keinen Cent für meine Tochter bezahlt.Die ich ohne Hilfe des Staates überwiegend alleine groß gezogen habe. Da ein Recht sein kommen von diesem Ausland mit Deutschland besteht in ich davon ausgegangen dass es auch nach meiner Rückkehr zählt. Die Tochter die ich groß gezogen habe( diese hat heute ihren Schulabschluss sowie eine Abgeschlossene Berufsausbildung. Mein Wohnort der bei seiner Mutter Mutter gross geworden ist hat weder das eine noch das andere. Ist die Forderung des Amtes Rechtens,ich habe leider aus dieser Zeit,keine Verdienst Nachweiß mehr.

Lg

-- Editiert von Moderator am 11.07.2016 15:23

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi, was ist daran kompliziert?

Unterschiedliche Unterhaltsansprüche können nach Deutschem Recht, um das es hier ja wohl geht, nicht gegeneinader aufgerechnet werden.

Geht es jedoch um Unterhaltsrecht anderer Länder - ihr Hinweis auf das Urteil - sind sie hier falsch.

RECHT der BRD
Sie schulden dem Kind, was bei der Ex lebt, Unterhalt.
Die Ex schuldet oder schuldete dem Kind was bei Ihnen lebt Unterhalt.

Ob sie leistungsfähig sind, wird man feststellen, wenn sie die Auskünfte erteilt haben.

Ob die Forderung rechtens ist, lässt sich anhand der wenigen Angaben nicht abschätzen. Schicken sie das was sie haben und erklären sie, warum sie nicht mehr haben und warten Sie ab, was dann kommt.

Dass jetzt die Auskünfte für eine so lange Zeit rückwirkend gefordert werden, lässt den Verdach auf ein schuldhaftes Verhalten aufkommen, denn Unterhalt ist ansonsten nur für die Zukunft zu fordern und die zur Berechnung notwendigen Nachweise nur für das letzte Jahr (Abhängig Tätige) bzw. für die letzten drei Jahre bei Selbstständigen.

Zitat (von KevinSusen):
Da ein Recht sein kommen von diesem Ausland mit Deutschland besteht in ich davon ausgegangen dass es auch nach meiner Rückkehr zählt.
Ein völlig unverständlicher Satz.

Zitat (von KevinSusen):
Mein Wohnort der bei seiner Mutter Mutter gross geworden ist hat weder das eine noch das andere.
Sie meinen Sohn nicht Wohnort, oder?

Welche Staatsbürgerschaft hat jede der vier Personen?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
KevinSusen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von monesbay):
Folgende Situation:
- bei meinem Ex-Ehemann lebt unser 16jähriger Sohn
- bei mir lebt unsere 13jährige Tochter
- er verdient 2219,- € netto (Stand 2006 neu Verdienstauskunft wird gerade eingeholt)
- ich verdiene 750,- € netto mit einer Vollzeittätigkeit
- jeder Ex-Ehepartner erhält das Kindergeld für das bei Ihm lebende Kind in Höhe von 154,- €
Meine Fragen wären:
1. Ich gehe davon aus, dass ich für meinen Sohn keinen Kindesunterhalt zahlen muss, da ich mit meinem Einkommen unterm Selbstbehalt bin?
2. Muss er den vollen Unterhalt von 402,- nach Düsseldorfer Tabelle für meine bei mir lebende Tochter zahlen? Da ihm nach Abzug des Unterhalts für meine Tochter und des Unterhalts des bei Ihm lebenden Sohnes noch mehr als 900,- € Selbstbehalt bzw. 1100,- Bedarfskontrollbetrag bleiben?
Gehalt /Lohn 2219,-
Unterhalt für den Sohn - 402,-
Unterhalt für die Tochter - 402,-
=1415,-
3. Wie wird das Kindergeld mit dem Unterhalt verrechnet?
4. Welche zusätzlichen Ausgaben, wie Werbungskosten o. Erziehungsgeld für den bei Ihm lebenden Sohn kann er geltend machen?
5. Unser damaliges Haus ist durch sein Verschulden insolvent gegangen. Meine Lebens-versicherung und die der Kinder sind zur Tilgung gepfändet worden. Er hat damals, ich bekam Wohngeld von der Arbeitsgemeinschaft, die Restschuld gegen meinen Un-terhaltsverzicht übernommen. Kann er die Restschuld bzw. die Raten (z.Z. ca. 250,- €) die er dafür bezahlt unterhaltsmindernd ansetzen?
6. Welche Rolle spielen die Vermögensverhältnisse neuer in gemeinsamer Wohnung le-bender Lebenspartner?
7. Kann ich auf meinen alten Titel mit 257,- € Kindesunterhalt bestehen!





Lieber Userin!

Mal eine Ehrlich gemeinte Frage, dein Exmann , verpflegt und erzieht deine Tochter, was ist dir Wichtiger?
Bist du nur auf das Geld aus, er leistet doch in dem er arbeiten geht, mindestens genauso viel wie du?
Klar er Verdient mehr, aber warum heben sich nicht beide Unterhaltsverpflichtungen nicht auf.Nur weil er mehr Geld verdient, warum setzt ihr euch nicht an einem Tisch und findet eine Lösung zusammen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Glauben Sie, daß das nach 8 Jahren noch eine Rolle spielt?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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