Unterhalt nach dem 18. Lebensjahr - muss ich alleine aufkommen?

1. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Luhs
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterhalt nach dem 18. Lebensjahr - muss ich alleine aufkommen?

Ich hätte eine Frage:

Im Haushalt meiner Ex-Frau leben meine 19jährige Tochter und deren neuer Lebensgefährte. Bis zum heutigen Tage habe ich brav Unterhalt für meine Tochter gezahlt. Da ich mich derzeit gerade in meiner zweiten Scheidung befinde, beim letzten Besuch bei meiner Tochter sehen mußte, wie recht gut betucht die drei wohnen und ich darüber hinaus hörte, daß ab dem 18 Lebensjahr bei Elternteile barunterhaltspflichtig sind, habe ich bei meiner Ex nachgefragt, ob wir nicht über die Höhe des Unterhalts reden können. Das Ergebnis: Ich bekam ein Schreiben von einem Rechtsanwalt, daß meine Ex arbeitslos sei und deswegen kein Einkommen bezieht und das Gehalt ihres Lebenspartners keine Rolle spielt und deswegen ich alleine für den Unterhalt aufzukommen habe. Kann das sein? Ich weiß, das Recht nicht immer was mit Gerechtigkeit zu tun hat, aber kann das so sein?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

was macht deine Tochter? Schule, Ausbildung?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
Luhs
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Meine Tochter geht noch in die Schule

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

allgemeinbildende Schule?

Gibts Geschwister, Halbgeschwister?

Der Unterhalt wurde mit Volljährigkeit nicht neu berechnet?
Existiert ein Titel?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#4
 Von 
Luhs
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Nein, es existiert kein Titel. Habe immer nach Düsseldorfer Tabelle bezahlt ohne Titel. Ich habe noch 2 Kinder aus der zweiten Ehe, die bei mir leben. Die 19jährige Tochter besucht ein Gymnasium. Außerdem bin aufgrund meiner Selbständigkeit, die 2007 endete, noch hochverschuldet. Spielt das hier eine Rolle?

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#5
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Morgen,

da die Tochter noch in allgemeiner schulischer Ausbildung ist, trifft nun auch die Mutter eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Heißt, sie kann sich nicht auf ihrer Arbeitslosigkeit ausruhen. Sollte ihr neuer Ehemann über ein entsprechendes Einkommen verfügen, könnte ihr ein Einkommen aus Haushaltsführung fiktiv unterstellt werden. Daraus wäre dann der Unterhalt für die 19jährige zu leisten.

Der bisherige Unterhalt müsste sich zumindest in dem Maße reduzieren, dass ab Volljährigkeit das volle Kindergeld zu Anrechnung kommt.

LG Nero

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#6
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

da eure Tochter noch privilegiert ist, unterliegen beide Elternteile einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit.
Deine weiteren Kinder würden in der Berechnung mit berücksichtigt.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Luhs
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Aber spielt meine Verschuldung und meine montlichen Schuldrückzahlungen überhaupt keine Rolle? Darüber bekommt meine zweite Frau, mit der ich gerade in Trennung lebe, auch Geld, wird das auch nicht berücksichtigt? Nun noch ein paar Facts zur Kindsmutter: Hat noch nie in ihrem leben gearbeitet, ist mittlerweile 48 Jahre alt, wohnt in einer Sozialwohnung mit Ihrem Freund, der als IT-Berater ziemlich gut verdient und einen 5er BMW fährt. Spielt das alles keine Rolle?

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Nein, spielt alles keine Rolle!
Du und auch die Kindsmutter seid gesteigert unterhaltspflichtig.

quote:
Darüber bekommt meine zweite Frau, mit der ich gerade in Trennung lebe, auch Geld, wird das auch nicht berücksichtigt?


An sie kannst du zahlen, wenn nach Abzug des KU`s und SB`s noch was übrig ist.
Kindesunterhalt ist vorrangig.

Ansprechpartner ist die Tochter, nicht die Ex.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 02.02.2010 14:32

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