Unterhalt nach abgebrochener Ausbildung???

26. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
brokenangel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt nach abgebrochener Ausbildung???

Hallo,

ich bin 25 Jahre alt, habe im Wintersemester 2007/2008 für ein Semester studiert und dann abgebrochen. Ein Jahr später habe ich dann mit einem anderen Studium begonnen was ich jetzt im 5 Semster abbrechen werde um eine Ausbildung zu beginnen. Meine Frage ist nun wie das mit der Unterhaltszahlung eines Elternteils aussieht? Dieses Elternteil hat mir die letzten Jahre Unterhalt wärend des studiums gezahlt. Ist der Elternteil jetzt immer noch verpflichtet meine nächste Ausbildung mit Unterhalt mit zu finanzieren? Hat jemand vielleicht schon änliche Erfahrungen gemacht?

Vielen Dank für hoffentlich hilfreiche antworten!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Seit dem 18. Geburtstag sind beide Elternteile zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Das Kind ist verpflichtet, seine Ausbildung zügig zu absolvieren. Ein WEchsel der Ausbildung wird zugestanden. Der erste Studienabbruch ist somit noch geeignet, die Unterhaltsverpflichtung beider Elternteile nicht zu unterbrechen. Allerdings das Jahr Pause bis zum Wiederaufgreifen einer Ausbildung, das ist schon bedenklich. Zumindest für diese Zeit hätten die Eltern nicht zahlen müssen. Jedenfalls jetzt nicht mehr die zweite "Richtungsänderung." Beide Elternteilse sind jetzt draußen, und zwar in "doppelter" Hinsicht: keine zügige Ausbildung u n d zweiter Abbruch. Ausserdem scheint mir der Beginn des ersten Studiums schon sehr spät gewesen zu sein. Mit 22 angefangen? War wohl vorher auch alles nicht so furchtbar zügig.

wirdwerden

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-- Editiert am 26.09.2010 14:50

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#2
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Wenn ich mal zurück rechne, warst du bei Studienbeginn schon 22 Jahre alt. Was hast du denn bist dahin gemacht???
Meines Erachtens hast du bei DEM Ausbildungstempo und zwei abgebrochenen Studien keinen Anspruch mehr auf Unterhalt. Wie lange möchtest du denn von deinen Eltern noch finanziert werden (um es mal nett auszudrücken...) ?

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"gruß azrael"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
brokenangel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten!

ich möchte von meinem Vater am liebsten kein Unterhalt mehr bekommen. Und um ihn Richtig Informieren zu können frage ich hier nach.
Mein Studium konnte ich erst so spät beginnen, weil ich erst mit 22 mein abi gemacht habe. Ich bin 2 mal sitzen geblieben im laufe meiner Schullaufbahn und erst mit 7 eingeschult worden. Es gab somit kein Leerlauf wärend der Schulzeit. Nach dem ersten Abbruch des Studiums musste ich ein Semster also ein halbes Jahr warten um mich erneut einschreiben lassen zu können, da die Studiengänge nur zum Wintersemester beginnen.
Es freut mich aber zu hören das mein Vater wohl kein unterhalt mehr Zahlen muss. Muss er dafür irgendwas beantragen oder läuft das automatisch. Wenn ich nun meine Ausbildung beginne werde ich ja Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Wissen die dann das er kein Unterhalt mehr zahlen muss,oder werden die das trotzdem anrechnen und mein Vater müsste eine Befreiung beantragen?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Wie kommst du darauf, dass dir Berufsausbildungsbeihilfe zusteht?

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
brokenangel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Steht es mir nicht zu? Wenn nicht was steht mir zu?

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Ausbildungsvergütung!

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
brokenangel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Mir ist klar das ich eine Ausbildungsvergütung bekomme, jedoch reicht die nicht zum leben aus. In dem Fall kann ich BAB beantragen!

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Ja, dann tus doch! Bisher (oder hab ich was überlesen) war noch kein Wort davon geschrieben, dass die Ausbildung auch vergütet wird. Wir wissen nicht wie hoch, oder sonst was. Wie soll man da richtig helfen?

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
brokenangel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Meine Frage war ja nicht bezüglich des BAB`s, sondern ob mein Vater, wenn ich dieses beantrage einen Antrag stellen muss, damit er kein Unterhalt mehr zahlen muss. Oder ob das automatisch läuft.

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

besteht eigentlich ein Unterhaltstitel?

BAB wird nur bei gut begründeten Ausnahmefällen nach Abbruch einer Erstausbildung gewährt.

Alternativ käme Wohngeld in Frage.

Grüßle






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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12327.09.2010 09:03:27
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 40x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
brokenangel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Na das sind mir ja die Richtigen....

Schon mal was von Legasthenie gehört???

Und ja auch mit dieser Schwäche kann man ein sehr gutes Abi machen!!!!

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Nicht auf die Verpackung kommts an, sondern der Inhalt zählt!!!

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"Liebe Grüße"

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