Unterhalt nach Erstausbildung (nach Drängen d. Eltern)

16. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
xelluloid
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt nach Erstausbildung (nach Drängen d. Eltern)

Hallo,
ich hätte da mal eine Frage. Meine Freundin beendet bald ihre Ausbildung zur kaufmännischen Assistentin und will danach weitermachen in einer Schule zur kaufmännischen Korrespondentin.
Ihre Eltern haben ihr oft eingeredet sie soll sich, wenn sie weiterhin auf eine Schule gehen will, sich endlich bewerben.
Jetzt allerdings schüchtern sie sie ein, indem sie sagen, sie soll dann allerdings wenn sie die zweite Ausbildung macht Kostgeld bezahlen und die GEZGebühren für ihren Fernseher selbst tragen und für Strom und Wasser bezahlen und sie soll sich einen Nebenjob besorgen, um das Kostgeld zu bezahlen.
Anzumerken ist dabei (vlt sollte ich das Jugendamt mal verständigen ...), dass sie zur Zeit nicht mal wirklich versorgt wird, sie kriegt gerade mal Bafög (200 euro) und muss sich ihre Kleidung komplett selbst besorgen, mittlerweile soll sie ihre Haustiere (die ihr damals von den ELTERN geschenkt worden sind) selbst versorgen mit Futter, weiterhin gibt es zu Hause meist NIE warmes Essen und wenn dann ist im Kühlschrank immer nur das Gleiche (Pommes en masse und Pommes roh jeden Tag ist nicht so ausgewogene Ernährung...), weiterhin ist sie selten zu Hause und muss sich Schulmaterial auch selbst besorgen.
Mir ist klar, dass Eltern nur für die Erstausbildung unterhaltspflichtig sind, aber wie sieht das mit den zahlreichen Sonderklauseln aus ... zum Beispiel habe ich gelesen, dass sofern die Eltern nicht ausdrücklich GEGEN die Weiterbildung sind, sie weiterhin unterhaltspflichtig sind, auch handelt es sich um eine Weiterbildung, die zwar kein Studium ist, aber im engen fachlichen Bezug zur Erstausbildung steht. Außerdem hat sie in ihrer Erstausbildung nie etwas verdient, wovon soll sie also etwas bezahlen, ich sehe es ja ein, wenn sie hätte Ausbildungvergütung gekriegt, aber das tut sie jetzt nicht und bei ihrer nachfolgenden Ausbildung auch nicht. Sie ist jetzt 18 Jahre alt. Tatsache ist halt, dass sie
1. Die Ausbildung nicht schafft, wenn sie auch noch einen Nebenjob annehmen müsste
2. sie kein Geld hat, wovon sie Kostgeld abgeben könnte und
3. bei ihren Eltern, wenn sie ihr komplettes Geld abgeben müsste, sie wie ein Lump leben müsste (ich kenne ihre Verhältnisse zu Hause)

Was kann man da tun? hat sie noch Anspruch? schließlich haben Ihre Eltern (wohlgemerkt ihr Vater ist nicht ihr leiblicher Vater und hat sie adoptiert) nicht widersprochen sondern sogar gedrängt, sie soll sich endlich an den Schulen bewerben. Kann Ihre Mutter dann verlangen, dass sie einen Nebenjob annimmt, um Kostgeld zu zahlen?
Sollte man bei so einer prekären Situation das Jugendamt einschalten, auch wenn sie schon 18 ist?

Vielen Dank für Antworten und Anregungen

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Vaughn
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 22x hilfreich)

Also ich würde mal sagen sie kann sich das Kindergeld aushändigen lassen, das wären dann auch 154 € mehr die sie zur Verfügung hätte. An sich spricht ja nichts dagegen das sie die Gebühr für ihren eigenen Fernseher übernimmt (kann mir zwar nicht vorstellen das ich auf so eine Idee mal kommen würde, aber nu gut). Die Eltern sind ihr Unterhaltsverpflichtet während der Erstausbildung. Vielleicht kann sie sich ja am Wochenende einen Nebenjob suchen? Kellern oder dergleichen? Dann wäre sie unabhängiger von den Eltern und könnte ihren eigenen Weg gehen. Wie alt ist deine Freundin denn?

Gruß,
Vaughn

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-975
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 123x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Zzyra
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 6x hilfreich)

Noch eine Frage, kann deine Freundin nicht einfach mit dir zusammen ziehn? Dann hat sie den Stress mit ihren Eltern nicht mehr.

Kindergeld gibt es nur bis ende der Erstausbildung. Also kann sie dieses zur zweiten Ausbildung vergessen.

Oder aber der Gütlichere Weg wäre, das deine Freundin nochmal mit ihren Eltern spricht und ihnen erklärt das sie mit der besseren Ausbildung / Weiterbildung, später auch mehr Geld verdienen wird.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.002 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen