Unterhalt nach Düsseldorfertabelle 2011

24. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
Georg1972
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 5x hilfreich)
Unterhalt nach Düsseldorfertabelle 2011

Hallo, habe mir gerade eine D. Tabelle 2011 ausgedruckt und habe dazu eine Frage ob ich alles richtig verstanden habe:

Laut Tabelle in Spalte 5 ist ein Nettoeinkommen von
2701 € - 3100 € angegeben. Nach der ich pro Kind (eines ist 3 und das andere ist 5)einen Unterhalt von je 381 € bezahlen müßte, also 762 €. Ist davon nun das Kindergeld von je 184 € abzuziehen, also 762 € - 368 € = 394 €. Ist das korrekt so ??

Lg



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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12301.12.2011 08:02:32
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

du darfst die pro Kind die Hälfte Kindergeld abziehen, also je 92 pro Kind.

also 381 € - 92,- € = 289 € pro Kind was du zahlen musst.

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Paulo24
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 29x hilfreich)

Bist Du Deiner Ex gegenüber auch unterhaltspflichtig?
Bei drei unterhaltspflichtigen Personen, darfst Du in der Düsseldorfer Tabelle die nächst niedrigere Stufe ansetzen. In Deinem Fall von Stufe 5 auf Stufe 4.
Somit müsstest Du Deinen Kindern einen Unterhalt i. H. v. 2 x 273 € = 546 € zahlen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

quote:
Bist Du Deiner Ex gegenüber auch unterhaltspflichtig?
Bei drei unterhaltspflichtigen Personen, darfst Du in der Düsseldorfer Tabelle die nächst niedrigere Stufe ansetzen. In Deinem Fall von Stufe 5 auf Stufe 4.


m.E. aber nur, wenn alle Unterhaltberechtigten im gleichen
Rang stehen.

lg
edy

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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Paulo24
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 29x hilfreich)

quote:
m.E. aber nur, wenn alle Unterhaltberechtigten im gleichen
Rang stehen.


Ich weiß nicht 100 %ig was Du meinst. Selbstverständlich hat der Kindersunterhalt vorrang vor dem Trennungsunterhalt. Ausschlaggebend ist jedoch lediglich die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. In dem Fall spreche ich aus eigener leidvollen Erfahrung ;)

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-- Editiert Paulo24 am 25.11.2011 10:07

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#6
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

quote:
m.E. aber nur, wenn alle Unterhaltberechtigten im gleichen
Rang stehen.


Die Stufung wird unabhänig vom Rang vorgenommen. Es werden auch Personen berücksichtigt, die im Rang nachstehen.

Zitat Düsseldorfer Tabelle unter Anmerkung 1.
quote:
Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang .


LG nero

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Georg1972
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo und danke an alle die mir geantwortet haben, es war mir sehr hilfreich.
Aber was ich noch nicht verstehe ist: Wenn man von einen Titel redet, was ist damit gemeint?

Lg

P.S.:
Bei der Antwort von Nick 19 ist ein Rechenfehler unterlaufen, es müßte heissen 2 x 289€ = 578€, also stimmt die Antwort von dori1987 ja auch oder?


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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Georg1972 ,

Titel ist eine gesetzliche Vereinbarung z.B. vom Gericht,
des Jugendamtes oder eines Notares in der z.B ein bestimmter
Betrag zur Zahlung festgeschrieben ist.

Wird gegen diesen Titel verstoßen kann sofort eine
Vollstreckung/Pfändung eingeleitet werden.

lg
edy

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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Ein Titel ist eine Urkunde, aus der vollstreckt werden kann.

wirdwerden

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