Unterhalt für volljährige kinder bei Auszug

14. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
mama66
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für volljährige kinder bei Auszug

Hallo, meine 18 jährige Tochter möchte nach einem verbalen und eigentlich lächerlichem Streit zu ihrem minderjährigen (noch bei seinen Eltern lebendem) Freund ziehen. Meine Tochter lebt mit mir und meinen Mann (der nicht ihr Vater ist)zusammen. Allerdings hat sie in dem Haus (in dem wir zur Miete wohnen) eine eigene zwei Zimmerwohnung mit Küche und Bad. Sie fühlte sich bei uns eingent und kontrolliert da wir uns das Recht vorbehaltenhaben einen Schlüssel zur Wohnung zu behalten da wir diese angemietet haben. Jetzt ist sie der Meinung das sie auszieht und ich ihr Unterhalt zahlen muß (ihr Erzeuger hat in 18 jahren nicht einen Cent gezahlt , da er von Hartz 4 lebt).Mein monatliches Einkommen liegt bei ca.55o Euro was soll ich ihr davon noch zahlen?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo mama66,

wenn die Tochter gegen deinen Willen auszieht, müsste sie, sofern ein Unterhaltsanspruch bestehen sollte, zumindest Kürzungen hinnehmen.

Was macht die Tochter derzeit?

Schule? Ausbildung?

Hier (klick) noch ein Link mit ausführlicheren Informationen.


Grüße

PS:

Zitat:
ihr Erzeuger hat in 18 jahren nicht einen Cent gezahlt , ...


mag sein, dass der leibliche Vater des Mädchens seiner Verantwortung ihr gegenüber in keiner Weise gerecht wurde. Mehr als nur ein finanzieller Verlust ... :(

-- Editiert am 14.06.2009 16:15

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#2
 Von 
mama66
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, meine Tochter besucht ab Sommer eine Erzieher Schule.Allso keinerlei eigene Einkünfte.Außerdem gibt es in unserem Haushalt noch einen 4jährigen und ich bin nicht der Meinung das mein Mann für den Unterhalt meiner Tochter mit aufkommen muß. Grüsse Mama66

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#3
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

quote:
meine Tochter besucht ab Sommer eine Erzieher Schule


Damit besteht zwar grundsätzlich ein Unterhaltsanspruch der Tochter, da weder du, noch ihr leiblicher Vater ihr gegenüber einer verstärkten Erwerbsobliegenheit unterliegt, geht sie im Falle eurer Leistungsunfähigkeit schlicht leer aus.

Das Kindergeld wäre allerdings an sie weiter zu leiten.

Sie könnte BAB oder Bafög beantragen.

Vielleicht hilft es, ihren Wunsch nach dem Auszug einerseits ernst zu nehmen, ihr aber gleichzeitig die damit verbundene finanzielle Realität vor Augen zu führen, damit sie ihr Vorhaben noch mal in Ruhe überdenkt.

Möglicherweise ergibt sich dabei auch eine Gelegenheit zu einer offenen Aussprache.

Dein gegenwärtiger Mann ist ihr gegenüber jedenfalls nicht unterhaltspflichtig.


Grüße

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#4
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Allerdings hat sie in dem Haus (in dem wir zur Miete wohnen) eine eigene zwei Zimmerwohnung mit Küche und Bad.


Ich kann hier gar keinen Grund zum Ausziehen sehen, da ihr gar nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebt.

gruß azrael



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#5
 Von 
mama66
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

tja das ist es ja. Nur das wir eben alles mit finanzieren. Und meiner Tochter alles zu eng !!!!! ist.Gespräch hat schon statt gefunden in dem ich ihr das alles vor Augen geführt habe .Jetzt hat sie erst einmal eine Woche bedenkzeit bekommen. Gruss Mama66

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Schauen Sie mal hier:

http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/725/338572/text/

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#7
 Von 
sabine0312
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 6x hilfreich)

Mir drängt sich da die Frage auf:
Ist der Ehemann seiner Frau nicht Unterhalt schuldig, dass diese ihren Unterhaltspflichen nachkommen kann?.

Dass, die Tochter ausziehen kann/darf steht auf einer anderen Siete, aber bei meinem Mann war es so, dass er belegen musste, dass ICH nicht so viel Einkommen habe, das ich an ihn weiterreichen muss, dass ER seinen Unterhaltspflichten gg seinem Sohn in vollem Umfang nachkommen kann.

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#8
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

@ sabine0312
Kann es sein, dass das Kind deines Mannes zu diesem Zeitpunkt minderjährig bzw. privilegiert war?

Die Tochter der TE ist volljährig und nicht privilegiert, die Mutter unterliegt also keiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit - kurz gesagt, wenn die Mutter nicht genug verdient, dass die Tochter Unterhalt erhalten könnte, hat die Tochter schlichtweg Pech gehabt. Das Kindergeld wird weitergeleitet werden müssen, wie schon erwähnt, aber das wars dann auch schon.
Außerdem will die Tochter so wie ich das sehe aus freien Stücken auf den Unterhalt durch die Mutter verzichten, indem sie aus privaten Gründen die finanzierte Wohnung aufgeben möchte.

-----------------
"LG KuschelbaerR

Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"

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#9
 Von 
willow4
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 98x hilfreich)

Hallo, vielleicht liegt das Problem darin, dass die Tochter ständig ihre Privatsphäre verletzt sieht ( 1 Schlüssel hat die Mutter ).Und daran schaukelt sich alles hoch.ich glaube nicht, dass das Mädchen wirklich ausziehen will.
Sicher meint die Mama es nicht böse und sorgt sich um ihre Tochter. Aber in diesem Alter will man nicht ständig damit rechnen müssen, dass einer in die Wohnung kommt; egal warum.
Was ist so schlimmes dran, den Schlüssel zurück zu geben? Es gibt eine Klingel und wenn sie aufmachen wollen, werden sie das tun.
Auch ich mache mal den Fehler, meinen Teenie zu Hause unbewußt als Kleinkind zu behandeln. Das war die Ursache vieler Streitereien. Wir haben darauf hin ausgemacht, dass ich sachlich darauf hingewiesen werde, wenn das wieder passiert. Wir verlangen,dass unsere Kinder uns respektieren und zuhören.
Tun wir dies immer?
Ihr solltet euch mit den beiden ( Fast )Erwachsenen zusammen hinsetzen und über Rechte und Pflichten aller Beteiligten sprechen. Wir als Eltern sind oft unbewußt herablassend; weil wir ja soviel Erfahrung haben.

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"Tu, was du denkst, abersei der Erste."

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Ein sehr schönes Posting mit einem tollen Rat @willow4

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