Hallo, wer kann mir helfen?
Ich habe einen 18 jährigen Sohn der sich im 2. Lehrjahr befindet und 267,00 Euro plus 400,00 Euro im Nebenjob und eine volljährige Tochter die zur Zeit BaFög in Höhe von 248,00 Euro
plus 400,00 Euro Nebenjob erhält. Beide bekommen auch noch Kindergeld. Meine Frage ist nun, muß ich weiterhin Unterhalt zahlen , und wenn, wie lange noch? Mein Verdienst beträgt ca. 900,00 Euro Netto, davon bezahle ich 200,00 Euro Unterhalt für beide Kinder. Gruß seb19
Unterhalt für Volljährige mit Nebenjob, BaföG und Kindergeld?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo seb19!
Wo leben denn die Kinder und wie hoch ist das Einkommen des anderen Elternteils?
Liebe Grüße!
--- editiert vom Admin
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Hi, nochmal!
Ich muss nochmal eine Frage nachlegen:
Wie hoch ist dein Selbstbehalt und welches Bundesland?
Grundsätzlich hat Camper recht.
Einen Anwalt können wir hier nicht ersetzen, aber mitunter kann man hier schon mal die Eckpunkte festlegen und mit ein paar mehr Details von deiner Seite und der Mitwirkung der hier anwesenden Mitglieder, geht schon mal was.
Lieben Gruß!
Die beiden Kinder haben mehr als genug Geld zur Verfügung,von daher besteht kein Unterhaltsanspruch.
Ein bestehender Titel müsste ggf. abgeändert werden.
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php
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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"
-- Editiert von schnee-einsiedel am 06.01.2008 22:59:10
@schnee-einsiedel:
Bist du sicher, dass die Einkommen aus den Nebenjobs voll auf die Ausbildungsvergütungen bzw. BaFög anrechenbar sind?
Ich zweifle.
Ich muss jetzt leider zu Bett, aber vielleicht findet ja noch einer von euch Nachtmenschen etwas?
Gute Nacht und liebe Grüße!
Na ARTigerchen,
quote:
Bist du sicher, dass die Einkommen aus den Nebenjobs voll auf die Ausbildungsvergütungen bzw. BaFög anrechenbar sind?
Ich zweifle.
Das ist doch gar nicht nötig: Bei einem SB von mindestens 1000€ gegenüber zwei nicht-privilegierten Volljährigen und einem Einkommen von 900€ sehe ich absolut keinen Raum für Zahlungen.
Bei bestehendem Titel Herausgabe verlangen oder Abänderungsklage.
Grüßle und träum süß
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
Hallo,
quote:
Bei einem SB von mindestens 1000€ gegenüber zwei nicht-privilegierten Volljährigen und einem Einkommen von 900€ sehe ich absolut keinen Raum für Zahlungen.
Genau so ist das. Denn es ist nicht nur die Privilegierung der Kinder entfallen, sondern auch die erhöhte Erwerbsobliegenheit! Und damit ist nur zu zahlen, wenn auch Geld vorhanden ist. Außerdem ist die Mutter nun selbst in gleicher Weise zum Barunterhalt verpflichtet!
Wenn es keinen Titel gibt, dann könntest du die Zahlungen einstellen. Deine Kinder könnten dich dann zwar verklagen, aber wenn du wirklich nur über 900 EUR p.m. verfügst, wird das m.E. kaum Erfolg haben.
Wenn es einen unbefristeten Titel gibt, dann solltest du versuchen dich mit den Kindern einvernehmlich zu einigen. Im Rahmen einer Unterhaltsvereinbarung könnt ihr den Titel außer Kraft setzen. Diese Vereinbarung kannst du selbst aufsetzen, du solltest sie aber vielleicht mindestens einem Anwalt zur Prüfung vorlegen. Wenn eine einvernehmliche Regelung nicht möglich ist, dann bleibt nur der Weg der Abänderungsklage.
Grüße
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"Meine private Meinung - Rechtsberatung gibt's beim Rechtsanwalt!"
Also erst mal vielen Dank für die vielen Antworten!
Die Kinder leben zur Zeit beim Vater der Selbstständig ist und über dessen Einkommen ich keine Ahnung habe. Ich selbst lebe in Rheinland-Pfalz und der SB liegt bei 1000 Euro! Lg seb19
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