Unterhalt für Student mit Berufsausbildung?

20. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
l0lli
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt für Student mit Berufsausbildung?

Hallo zusammen!

Hier die Informationen um einen Überblick über die Situation zu geben:

- Eltern geschieden (seit 1995)
- Mutter arbeitslos, ALG-II-Empfängerin
- Vater beschäftigt, Beamter
- Kind, z.zt 25 Jahre, wohnt noch beim Vater
- Das Kind hat eine privatfinanzierte Berufsfachschule für Physiotherapie besucht und erfolgreich abgeschlossen (dez 04)
- Vater hat Wohnung gekündigt und will zur Lebensgefährtin ziehen, Kind soll sich eigene Bleibe suchen
- Kind hat sich, parallel zur Arbeitsplatzsuche, bei einer örtlichen Hochschule für den Studiengang "Gesundheit" beworben und einen Studienplatz bekommen.
- Kind arbeitet nach Bedarf (Stundenvertrag), seit februar 05, in einer Physiotherapiepraxis, aber maximal 15 Stunden in der Woche.


Hat das Kind Anspruch auf Barunterhalt vom Vater/Mutter, wenn es studiert?



Mit der Bitte um Informationen....

Gruß,
l0lli

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7 Antworten
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#1
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Das ist ganz so einfach nicht zu beantworten. Generell müssen die Eltern eine erste, berufsqualifizierende Asbildung finanzieren. Ein anschließendes Studium führt dann zu einem weiteren Unterhaltsanspruch, wenn dieses in engem zeitlichen und fachlichen Zusammenhang mit der Erstausbildung steht und von vornherein geplant war.

Aber mal ehrlich - sollte man mit 25 nicht endlich mal auf eigenen Beinen stehen? Wie lange sollen denn die Eltern das Leben des Kindes finanzieren? Wenn es unbedingt ein Direktstudium sein muss (Fernstudium neben der Arbeit wäre ja evtl. auch möglich), wie sieht es dann mit Bafög und evtl. nebenbei jobben aus (mehr als die genannten 15 Std., wenn es nicht ausreichend ist)?

Dass ein Kind sich mit 25 eine eigene Bleibe suchen soll, finde ich ganz in Ordnung. Auch die Eltern haben noch ein Recht auf ein eigenes Leben! Ein Recht, dass die Kinder übrigens immer ganz selbstverständlich für sich in Anspruch nehmen. ;)

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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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#2
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Allerhöchstens vom Vater,wenn man ihm das Studium noch als Erstausbildung anerkennt und er incl. Kindergeld nicht mehr als 600,- Euro Einkommen hat.

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#3
 Von 
guest123-137
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)

@ lolli

das finde ich aber nicht schön von dein Vater einfach zu sein kleines 25 Jähriges Kind zu sagen das es sich eine eigene Bleibe suchen soll.
Weiß er den gar nicht wie schwer es ist 15 Stunden in der Woche zu Arbeiten. Und er verpulvert mit seiner Lebensgefährtin dein Bahrunterhalt was dir bestimmt noch 15 Jahre lang zusteht. :(

Gruß 1000





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"habe die Nase voll. "

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

@ 1000

quote:
Bahrunterhalt


Freud'scher Versprecher (oder Vertippser)?

Mal ehrlich, wenn Du schon am laufenden Band hier andere Ratsuchende beleidigen und mit ironischen Antworten belästigen musst, dann arbeite doch ein wenig an Deiner Orthographie (zu gut deutsch: Rechtschreibung) und Grammatik, an Inhalt und Ausdruck ist wohl nichts mehr zu machen. ;)

Deine Signatur übrigens ist bezeichnend - das haben wir hier von Dir nämlich auch langsam!

<img src=http://www.mainzelahr.de/smile/schilder/nuhr.gif>

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#5
 Von 
l0lli
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die bisherigen Antworten.

Ich stimme "philosophs" meinung durchaus zu. Das Kind sollte zusehen, dass es selbst zurechtkommt - das will es auch - es befindet sich auf Whg-Suche usw. Also, es will ja - letztendlich kommen bei dem Stunden-Job bis zu 500 Euro raus.
Nun stellt sich die Frage, inwiefern das Kind eigene Wohnung, Lebenshaltungskosten und Semesterkosten (ca. 200 Euro und steigend) finanzieren soll? Selbst wenn man das Kindergeld dazurechnet, wirkt es etwas schwierig das Ganze zu bewältigen.

Gerade Thema Studiengebühren, was ja z.zt immer noch diskutiert wird - ist eine heikle Sache, sofern diese steigen, befindet sich das Kind doch in einer Art Zwickmühle - Verschuldung durch Bildungskredite etc.

Bafög wird nur zu einem Minimalsatz, ca. 230 Euro gewährt, wobei man nicht mehr als ca. 300 Euro im Monat dazuverdienen darf. Summa summarum kommt das Kind mit oder ohne Bafög geldmässig auf das annähernd selbe raus.

Diese heiklen Frage beschäftigen mich - und sollen in keiner Weise als Kritik zu den aktuellen Antworten stehen - sondern nur als detaillierte Situationsschilderung.

Sofern noch jemand Informationen hat und Hilfestellung leisten kann - einfach posten.

Gruß,
l0lli

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Hallo l0lli,

"Philosoph" ist nur der Status, das nur nebenbei. ;)

Wenn bei dem Nebenjob 500 € monatlich verdient werden, entfällt ohnehin jeder Unterhaltsanspruch, da der Bedarf für einen Studenten mit eigener Wohnung bei 600 € inkl. Kindergeld liegt. 500 € + 154 € KG ergeben aber schon 654 €, also ist der Bedarf gedeckt. Das KG ist an das Kind auszuzahlen, es besteht auch die Möglichkeit, dass es direkt von der Familienkasse an das Kind gezahlt wird.

Alternative zu hohen Wohnkosten wäre evtl. Studentenwohnheim oder ein WG - kann ganz lustig werden! ;)
Und vielleicht steuert ja der Vater freiwillig was zu, wenn er sieht, dass das Kind sich bemüht, auf eigenen Kräften zu stehen?

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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
un_er_gruendlich
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 8x hilfreich)

Hi,

rechne doch einfach mal durch, ob du abzüglich der Sozialpauschale und der Werbungskosten sowie des Freibetrages für dich nicht doch noch Bafög erhalten könntest.

www.bafoeg-rechner.de

bei einer Miete von unter 133 Euro würdest du (so du denn die Grundvoraussetzungen erfüllst) folgendes an Bafoeg erhalten:

Monatseinkommen (§ 21(1)) 500 €
- Werbungskosten -77 €
- Sozialabzüge -91 €
- Freibetrag vom Einkommen (§ 23(1)) -215 €
= Anrechenbares eigenes Einkommen = 117 €

=> Vom BAföG abzuziehen -117 €

BAföG-Anspruch pro Monat: 396 €


Grüsse

un_er_gruendlich

1x Hilfreiche Antwort

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