Unterhalt für Stiefkind im Ausland
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>Unterhalt für Stiefkind im Ausland
Danke erstmal für diese vielen Beiträge.
Aber jetzt bin ich wieder genau an dem Punkt, wo sich die Geister scheiden. Von der einen Seite hört man, das wir gar nicht zahlen müssen. Von der anderen Seite hört man das ich meiner eigenen Ehefrau zu
Unterhalt verpflichtet bin und Sie davon zahlen muss. Wenn dem so ist, hat einer eine Ahnung wie man sowas dann berechnet? Es ist ja nicht so, das Sie nicht zahlen will, sondern eher so das wir mit zwei eigenen Kindern wirklich am Limit leben.
@Loddar:
der Junge in Tschechien ist 16
von Foreigner77 am 14.03.2010 14:18
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>Unterhalt für Stiefkind im Ausland
Wenn deine Frau kein Geld hat kann sie nicht zahlen, keiner kann sie verpflichten dich zu verklagen ihr Geld geben. Zumal der "Unterhalt" nicht ausreicht dem nächsten "Unterhalt" zu zahlen.
Anstand besitzt deine Frau ja keinen wenn Sie Ihr Kind hängen lassen will.
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
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>Unterhalt für Stiefkind im Ausland
--- editiert vom Admin
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