Unterhalt für Kind ab 18 ohne Ausbildung??

20. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
R.T.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für Kind ab 18 ohne Ausbildung??

Hallo! Ich suche Hilfe und habe eine Frage hier:
Mein Mann hat einen 18-J. Sohn ( mit Ex-Freundin), und hat 18 Jahre lang ohne wenn u. aber den Unterhalt bezahlt bis Anfang des Jahres. Dann bekam mein Mann ein Schreiben von Jugendamt, daß er mit der Zahlung vertig ist. Sein Sohn hat 1 Monat nach seinem 18 Geburtstag die Lehre abgebrochen und sich als arbeitslos gemeldet. Jetzt ruft bei uns die Mutter an und will daß mein Mann zahlt. Nach unserer Meinung hat mein Mann nix mehr zu zahlen, weil sein Sohn weder Studium od. Ausbildung macht, noch zur Schule geht. Die Mutter aber ruft hier an u. fordert das Geld, und zwar über 1.000 €, wobei mein Mann weniger als 1.200 € netto verdient, wir sind verheiratet und ich Hausfrau bin, also verdiene kein Geld. Jetzt ist die Frage: steht seinem Sohn noch überhaupt das Geld zu, trotz, daß er nichts macht und zuhause rum sitzt? Wenn ja, dann wieviel? Und darf überhaupt die Mutter sich hier so einmischen,anrufen u. das Geld vordern? Bitte, bitte, wer kann mir helfen???

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Theodor
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 66x hilfreich)

Die Mutter muss 50% des Volljährigenunterhaltes zahlen.
Der Sohn muss nachweisen, dass er entweder berufstätig ist, oder eine Lehre macht, oder sich um eines von beiden ernsthaft, nachhaltig kümmert und bemüht.
Findet mal raus, warum er die Lehre geschmissen hat, wenn er nur keine Lust hat, dann bekommt er auch keinen Unterhalt. Theo

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#2
 Von 
R.T.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort! Nur verstehe ich dann nicht, wer muß denn überhaupt bestimmen, wann und wieviel mein Mann zahlen muß? Es muß ja auch eine Rolle spielen, daß mein Mann für uns beide sorgt, also muß er dann weniger Geld zahlen, wenn überhaupt?
Sein Sohn geht ab und zu jobben, d.h. im Cafe aushelfen, verdient so 5-6 € /1 Std. Aber das zählt wohl nicht zu einem normalen Job?
Und wie ist das mit der Mutter? So wie ich verstehe, sie bekommt gar kein Geld mehr von dem Vater? Weil sie nähmlich hofft, daß im Falle, wenn mein Mann doch zahlen muß, das Geld zu ihr kommt! Aber das Kind ist ja volljährig, also muß dann das Geld auf sein Konto überwiesen sein, oder?

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#3
 Von 
Theodor
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 66x hilfreich)

Die Mutter ist jetzt raus. der Sohnemann muss sich selbst an den Vater und die Mutter zwecks Unterhalt wenden. Er ist ja nun gross. legt das Geld auf die Seite, so etwa 400 bis 500 EUR, und wartet einfach ab. Bloss nichts an die Mutter überweisen, das Geld wäre dann weg.

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#4
 Von 
fatal
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 27x hilfreich)

dem letzten beitrag kann ich nur zustimmen. bloß kein geld an die mutter überweisen. wenn überhaupt, dann steht es dem sohn zu. schau mal unter dem beitrag hier im forum"unterhalt über 18". da steht einiges interessantes für dich drin. der sohn muss seine unterhaltsbedürftigkeit nachweisen, die mutter muss das einkommen offenlegen, der vater auch, das kindergeld wird jetzt wieder abgezogen usw. usw.
bin sehr an deiner thematik interessiert, da wir uns in dergleichen situation befinden.

-----------------
"a.b."

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