Unterhalt für Ex-Geliebte und Kind

1. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Harlekin11
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterhalt für Ex-Geliebte und Kind

Hallo, ich bin Neu hier und möchte um Eure Hilfe bitten. Schon im vorraus bedanke ich mich bei jedem der mir helfen möchte.

Sachverhalt:
Mein Mann hat sich im Februar 07 in eine 23 Jährige Studentin verliebt. Sie hat zu dieser Zeit von Bafög und diversen Untehaltszahlungen gelebt. Dann hat Sie beschlossen (um näher bei meinem Mann zu sein) Ihr Studium abzubrechen und zu Ihrer Mutter zu ziehen. Das Bafög bezieht Sie weiterhin obwohl Sie nicht mehr studiert. Dann wurde Sie schwanger, der Entbindungstermin ist Ende März.


Mein Mann verdient ca. 2200€ netto im Monat, wir haben 2 Kinder von 10 und 14 Jahren. Ich hatte bis zum 31.12.07 eine befristete Arbeitsstelle und werde ca. 500€ Arbeitslosengeld beziehen. Außerdem wohnen wir in einer Eigentumswohnung die wir noch mit Monatlich ca. 700€ abbezahlen müssen.

Nun meine Fragen:
In wieweit ist mein Mann dieser Dame gegenüber Unterhaltspflichtig.

Was muss er für das Kind bezahlen?

Ist er mir überhaupt Unterhaltspflichtig?
Ist es besser wenn ich nun wieder Halbtags arbeiten gehe (Da ich nicht wusste ob mein Mann bei der Familie bleibt, habe ich eine Vollzeittätigkeit aufgenommen worunter meine Kinder aber sehr gelitten haben)

Und was bleibt uns übrig?

Vielen Dank für Eure Hilfe

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Wundert mich ,das noch niemand geantwortet hat .
Dann begeb ich mich mal dran !

quote:
Ist er mir überhaupt Unterhaltspflichtig?

Erst im dritten Rang bist du an der Reihe ,das heißt nach neuem Recht wird erst der Kindesunterhalt vom Einkommen abgezogen ,dann wird der Unterhalt für die *neue* Mutter abgezogen ,und wenn dann noch was übrig bleibt bist du dran .Aber bei drei Kindern würde es mich stark wundern wenn überhaut was für euch beide übrig bleibt :( In dem Falle wird es bestimmt eine Einzellfallentscheidung ,da ja auch noch Ehegeprägte Schulden vorhanden sind ,die meines Wissens zur Hälfte mit angerechnet werden .
quote:
Was muss er für das Kind bezahlen?

Wenn mich nicht alles täuscht ,wird die 3.Einkommensgruppe genommen ,erste Altersstufe ,minus halbes Kindergeld = 230 €

Steinigt mich nicht gleich ,wenn ich einen Fehler reingehauen hab ,will ja nur helfen ! ;)

LG
:wipp:

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#2
 Von 
guest-12318.09.2009 17:56:26
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 8x hilfreich)

Hm, schwierig, aber dir ist er als Ehefrau natürlich auch zum Unterhalt verpflichtet. Soweit mir bekannt ist, wird dein Einkommen da irgendwie auch mit eingerechnet. Aber ihr wird er auch Unterhalt zahlen müssen und das wird nicht zu knapp sein. Insgesamt hat die gute im Erziehungsurlaub ein Unterhaltsanspruch für sich in Höhe von 710 €. Je nach Einkommen wird dein Mann dann einen Teil davon zahlen und den rest wird wohl die Arge übernehmen. Für das Kind muss er auch einkommensabhängig zahlen. Die Berechnung im großen und ganzen wird wohl die ARGE machen, die werden sich bei euch noch rechtzeitig melden.Ich denke so mit nem Gesamtbetrag von 350-500 € monatlich seit ihr dabei(für beide) und das 3 Jahre lang. Außer das Kind ist behindert oder es gibt sonst irgend einen Grund warum das Kind über das 3. Lebensjahr hinaus betreut werden muss...dann wirds noch länger.

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#3
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Schau mal Paulinchen81,es gibt eine Rangfolge ,die nacheinander vom Gehlt abgezogen wird .Erst Kinder ,dann betreuende Mütter ,dann nicht betreuende Mütter .(dazwischen noch irgendwo nicht priviligierte Kinder ,aber für diesen Fall unwichtig)
Rechne dir das doch in diesem Fall mal um !
Dann wirst du sehen ,das für die Ehefrau absolut NIX übrig bleibt ,egal ob Unterhaltsberechtigt oder nicht ,sie steht nunmal in der Rangfolge gaaaaanz hinten .

quote:
Aber ihr wird er auch Unterhalt zahlen müssen und das wird nicht zu knapp sein

Wenn wir mal das bereinigte EK von 2090€ nehmen ,minus Kind 1,2 und 3 ca.833€ insgesamt (davon 230 für nicht eheliches Kind) sind wir bei 1257 €
Bei einem SB gegenüber der Frau von 1000€ wären das 257€ für die Geliebte !

@Paulinchen
quote:
schwierig, aber dir ist er als Ehefrau natürlich auch zum Unterhalt verpflichtet[/quote)
Erst wenn an dieser Stelle 720€ für die Geliebte voll gezahlt werden könnte und DANN noch was übrig beiben würde ,käme die Ehefrau an die Reihe !!

Jetzt ist aber die Frage in wie weit die Ehegeprägten Schulden mit eingerechnet werden ,denn die waren schließlich VOR dem Kind da und werden meines Wissens anteilig mit berücksichtigt.

Wäre schön wenn sich an dieser Stelle jemand von unseren Profis melden würde ! ;)

LG

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#4
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Hatte mir auch vorgestellt ,das der Mindestunterhalt fürs Kind gezahlt werden muss ,aber bei der Berechnung für die *neue*Mutter die Schulden berücksichtigt werden !
Schön das wir einer Meinung sind ,haselstrauch ! :)

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#6
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Mädels,

bin mit euch einer Meinung, was den Abzug der Schulden angeht.
Nur... gegenüberstellen muss man die ersparte Miete, die zum Einkommen dazugerechnet werden muss... oder so.:)

Harlekin,

halbtags wird nicht reichen.

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#7
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Harlekin11
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen herzlichen Dank für Eure Mühe, hätte nicht mit so konkreten Antworten gerechnet.

Jetzt muss ich das alles erst noch verdauen, ist schon ganz schön heftig. Bitte nicht missverstehen, das Kind soll es gut haben und Ihm soll es an nichts fehlen. Aber es ist schon etwas bitter, das ich Ganztags arbeiten soll damit wir einigermasen über die Runden kommen.

Wie sieht es denn dann aus wenn die Frau Ihr abgebrochenes Studium wieder aufnimmt? Sie hat ja Bafög bezogen, hat das irgendwelche Auswirkungen auf Ihren Unterhalt? Da bekommt Sie ja schließlich auch 510€.

Und dann heißt es abwarten was noch kommen wird, vielleicht haben wir ja Glück und er ist nicht der Vater.

-----------------
"Das Glück deines Lebens hängt von
der Beschaffenheit deiner Gedanken ab.
Mark Aurel"

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#9
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

quote:
vielleicht haben wir ja Glück und er ist nicht der Vater.

Wünschen würd ich´s euch ,ganz erlich .
Was soll das aufnehmen des Studiums am KU ändern ?? Der ist unabhängig davon und sie bekommt NUR etwas ,wenn wirklich was bei euch übrig bleibt .
Nicht gleich schwarz sehen .Würde euch auf jedenfall raten einmal zum Anwalt zu gehen ,wenn er doch der Vater ist ,und euch wenigstens einmal beraten lassen .
Wünsche euch alles Gute und halte uns auf den Laufenden !

LG

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#10
 Von 
Harlekin11
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Dori23,
mein Mann meint er hätte Sie Anfang Juni das letzte mal getroffen. Laut Entbindungstermin ist Sie aber am 6 Juli schwanger geworden.

Ich würde es Ihm so sehr gönnen wenn Sie Ihn belogen und betrogen hätte, ich weiß das ist gemein von mir aber ich kann nicht anders.

Ich dachte nicht das dies etwas am KU ändern würde, das wäre auch total ungerecht wenn er der Vater wäre. Ich bin sogar der Meinung das er sich an allen Kosten beteiligen soll die die Notwengigen Anschaffungen wie Kinderbett, Kleidung ect. betreffen. Denn dieses Kind hat es sich nicht ausgesucht auf diese Welt zu kommen. Und wie soll Sie diese ganzen Sachen bezahlen die ein kleines Kind benötigt? Es waren schließlich beide daran beteiligt.

Ich dachte aber das er dann Ihr keinen Unterhalt mehr bezahlen muss. Denn Sie wusste das er verheiratet ist und schon 2 Kinder hat, also wusste Sie was auf Sie zukommen kann.



-----------------
"Das Glück deines Lebens hängt von
der Beschaffenheit deiner Gedanken ab.
Mark Aurel"

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#11
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@haselstrauch

bleiben die einkünfte der ehefrau auch auße vor, wenn es um die kinder mit ihrem mann geht? wird es da nicht gehälftelt?

laienfrage:)

sunbee

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#13
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@haselchen

ich kann doch gar nicht mehr fliegen:(

na mal abwarten, denn das finde ich eine interessante frage.

sunbee

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#15
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Habt IHR beide das grad wirklich gefragt ??
Das wäre doch völlig unlogisch !
Bei einer Unterhaltsberechnung ,in der der Vater eheliche und uneheliche(oder von 1.Ehefrau) Kinder hat ,wird ALLEN Kindern der gleiche Unterhalt ausgerechnet .Nicht für ehel.K die hälfte an Unterhalt (weil Ehefrau verdient)und unehel.K den vollen Satz :crazy:

Haselstrauch hat das richtig interpretiert :

quote:
Wenn du etwas dazu verdienst, wird es jedoch nicht in den Gesamtunterhaltstopf geworfen, es zählt für den Unterhalt von Kind und KM NUR das Einkommen des KV, deine Einkünfte bleiben bei der Berechnung außen vor.


Wie solle das denn anders aussehen ?
quote:
Hm, würde mal mutmaßen, dass die Einkünfte der Ehefrau nur dann für den KU der gemeinsamen Kinder mit gerechnet würden, wenn sie leistungsfähig im Sinne von über den Selbstbehalt verdienend wäre.

Hä ?
Wenn nur die Kinder in der Ehe existieren und alles bei den Eheleuten in Ordnung ist ,würde ,wenn verrückter weise jemand auf den Gedanken käme ,den Unterhalt für die Kids festlegen zu lassen ,auch nur das EK des Mannes genommen ,da die Frau ihren Teil ,bis zur volljährigkeit in Betreuung der Kinder leisten würde !
Ist so kompliziert geschrieben ,blick grad selber nicht durch ,oder ich versteh euch einfach nicht !
Gebt mir mal ein Béispiel ,was ihr meint !
Wenn ehel. und unehel. vorhanden sind ,wird die Frau NIE mit einbezogen ,weder die eheliche Frau :grins: ,noch die uneheliche .
Himmel hört sich das wüst an !
:crazy:

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#16
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@dori

so wie @haselchen es konstruiert meinte ich es.

klar muss vater zunächst für s. kinder(alle) sorgen, wenn die frauen betreuen.
soweit ich weiß, ist eine rundumsorglos betreuung aber nur vom kv finanzierpflichtig bis z. alter von 3j.
gehen wir davon aus, die gemeinsamen ableger sind älter, ehefrau arbeitet, dadurch erhöht sich ja der topf der familie.. kv ist ja nur leistungspflichtig wenn er kann u. was passiert, wenn ehefrau nun voll arbeitet? dann ist sie ihm ggüber und den eigenen kindern ggüber u.pflichtig.
konstruiert sähe es so aus: kv 1500€, km (gemeinsame kinder) 1500€ , andere km null.
dann hat das 'offizielle'paar 3000€ im topf, woraus unterhalt fällig ist. minus selbstbehalt für jeden, der sich doch aber auch durch unterhaltspflicht der km zusammensetzen könnte.
:augenroll: ich weiß nicht, wie ich es erklären sol, man verzeihe mir mögl. falsche selbstbehalte. ich gehe von 900€ aus.

kv unterhaltspflichtig in höhe von 1000€. hätte er ja nur noch 500€ selbstbehalt. deshalb muss die ehefrau im unterhalt gewähren auf 900€ selbstbehalt. hat sie also 400 € weniger und liegt mit 1100€ immer noch über ihrem selbstbehalt.
somit wäre doch das einkommen der ehefrau und mutter d. gemeinsamen kinder angerechnet. oder?

sunbee

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#18
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Nein ,das EK der Ehefeau wird nicht zur Unterhaltsberechnung herangezogen .
Es kann lediglich dazu führen ,das der SB des Mannes gesenkt wird ,nur die hälfte der Schulden mit angerechnet werden ,und die Ehefrau aus der Unterhaltsreihenfolge rausfällt (wie bei mir/höheres EK als mein Mann) :)
Im großen und ganzen führt das ja schließlich dazu ,das weniger im *Ehetopf*bleibt !

Denn rein rechtlich gesehen ,wird ja auch Unterhalt gezahlt ,wenn die EX oder was auch immer ,Milionärin wäre ,da es Unterhalt fürs Kind ist .Deshalb profitieren auch die Kinder in der Ehe davon ,wenn Mama arbeiten geht .Wäre ja unfair ehel. K gegenüber ,das ihr Unterhalt durch die Eltern geteilt wird und bei nichtehel.K von KM und KV *kassieren* .Bekämen ja dann doppelt soviel .

So wurde es mir erklärt ,von meiner Anwältin und bis jetzt lag sie noch nie daneben !

Bin für Verbesserungsvorschläge dankbar und für alles offen ! :wipp:

LG

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#19
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@dori

ja, so meinte ich das: selbstbehalt gesenkt. puh, ein wort und ich mach hier den erklärbär:)

danke

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

*hihi*
Den häger hab ich auch oft und dann red ich stundenlang um den heißen Brei rum !
:grins:

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#21
 Von 
Harlekin11
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank erst einmal für die Mühe die Ihr Euch gegeben habt um mir zu helfen.

Wenn ich jetzt einmal grob Überschlage komme ich zu folgendem Ergebnis:

Mir ist mein Mann nicht unterhaltspflichtig, folglich gehe ich leer aus obwohl ich 2 Kinder großgezogen habe und deshalb nicht voll erwerbstätig sein konnte.
Das Neue Gesetz sollte wohl dringend noch einmal überarbeitet werden.

Die Geliebte die nur sporadisch mit Ihm ein paar Monate zusammen war bekommt zwischen 600€ und 700€ und noch Bafög von 500€ und noch Kindergeld für sich und für das Neugeborgene Kind. Macht zusammen zwischen 1400€ und 1500€.

Und wir vier haben dann zuammen ungefähr gleich viel wie die Dame zu zweit.

Habe ich das jetzt so richtig verstanden?
Oh mann da wird mir ja richtig übel, da kann doch was nicht stimmen.



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"Das Glück deines Lebens hängt von
der Beschaffenheit deiner Gedanken ab.
Mark Aurel"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

quote:
Das Neue Gesetz sollte wohl dringend noch einmal überarbeitet werden.

DAS ist das neue Gesetz ,bzw die eigentliche Anderung .
Wäre komisch wenn sie die fast einzige Änderung ändern würden :creazy:

Nein ,hast du nicht richtig verstanden ,es sei denn dein Mann gehört zu den wesentlich besser Verdienern !

Denn NUR wenn alle DREI Kinder den VOLLEN Unterhaltssatz kriegen ,ist die Mutter an der Reihe .Bei ca. 80% aller Männern ist nach Abzug von 3 X Unterhalt absolut nix mehr übrig ,für niemanden !!

LG

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Harlekin,

quote:
Und wir vier haben dann zuammen ungefähr gleich viel wie die Dame zu zweit.


Also, sooo schlimm ist es wohl dann doch nicht.

Dein Mann zahlt an alle seine Kinder Unterhalt, der ist vorrangig und liegt bei 785€ inkl. *neuem* Kind. Für BU verbleiben somit noch 305€.
Er zahlt also BU 305€ + 216 KU = 521€.

Sein Einkommen minus 521 = 1679 + dein ALG 500 + KG 308 = 2487€. Damit kann man schon klar kommen, oder?
Zudem BU nur für 3 Jahre bezahlt werden muss.
M.E. wird Bafög auf den Untehaltsbedarf angerechnet.

Grüßle




-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#24
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

@schwesterchen
Wenn ich mich recht entsinne ,sind da aber auch noch die Schulden ,die bei BU eventuell noch mit berücksichtigt werden ,das heißt der BU könnte unter umständen auch noch geringer ausfallen .
Oder ?

LG

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Stimmt Dori,

aber im Gegenzug ist das kostenlose Wohnen als Einkommen zu rechnen.

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#26
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Och ,menno ,du findest aber auch immer was :( ..... ;)

LG

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#27
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Oooooch Dori,

vorher geb ich nicht auf... etwas findet sich immer. :neck:

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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