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Unterhalt für Stiefkind

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Unterhalt für Stiefkind

Hallo an alle,
vielleicht könnt Ihr mir helfen. Der Sohn meiner Frau ist 19 Jahre alt und hat sich ohne unser Wissen bei seinem Vater einen zweit Wohnsitz angemeldet. Das kam nur raus als die Kindergeldkasse von uns plötzlich zu Unrecht bezogenes Geld wieder haben wollte. Hauptwohnsitz ist noch bei uns. Dann fordert er jetzt noch Unterhalt bei seiner Mutter ein die nur geringfügig verdient. Ich unterhalte meine Frau, unseren gemeinsamen Sohn und Ihren Sohn aus erster Ehe der erst 11 Jahre alt ist. Jetzt soll ich meine Einkünfte offen legen ob ich nicht für den älteren Sohn Unterhalt zahlen kann. Das ganze sieht dann so aus: Mein Einkommen wird bei dem Einkommen meiner Frau dazu gerechnet und dann muss Sie zahlen. Das ist doch ein Witz, vom Gesetz her brauche ich nicht zu zahlen weil es nicht mein Kind ist, aber da wir Verheiratet sind werden wir zusammen veranlagt und meine Frau muss zahlen. Also zahle ich dann doch Unterhalt, so oder so. Dann muss ich meiner Frau mehr geben damit Sie den Unterhalt zahlen kann. Ich bin immer der dumme. Jetzt suche ich eine Lösung wie ich dem aus dem Weg gehen kann. Ich bin nicht bereit meine Einkünfte Ihrem Ex Mann oder Ihrem Sohn bzw. dem Rechtsanwalt offen zu legen. Gütertrennung reicht nicht aus. Wir müssen unsere Einkünfte von einander Trennen, aber wie? Ich bin Selbständig und meine Frau angestellt bei einer anderen Firma.
Danke und liebe Grüße von Pinsel



von Pinsel am 05.10.2004 20:57
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Unterhalt für Stiefkind
http://kloenecke.mainchat.de/
Wer mal Lust an chatten hat kann sich den Link ja mal zur Seite packen, für alle Fälle.
Vielleicht schaffen wir mal ein Chat Abend?

Hallo Pinsel,
was wurde dir denn angedroht, wenn du die Einkünfte nicht offen legst?


-----------------
"Anny
Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens, den man Liebe nennt "


von Anny am 06.10.2004 08:14
Status: Tao (6014 Beiträge)
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>Unterhalt für Stiefkind
Moin Pinsel, der Sohn deiner Frau gehört nicht mehr zu eurer Bedarfsgemeinschaft. 1. weil er volljährig ist, 2. weil er ja gar nicht mehr bei euch lebt. Deshalb darf auch dein Einkommen nicht mit angerechnet werden. Im Rahmen von Hartz IV und ALG II bist du Stiefkindern lediglich unterhaltspflichtig, solange sie minderjährig sind und in der Bedarfsgemeinschaft leben.
Familienrechtlich kann das anders aussehen. Deiner Frau kann ein fiktives Einkommen wg. Haushaltsführung und ebenso eine Haushaltsersparnis angerechnet werden. Sofern sie dadurch über ihrem Selbstbehalt liegt, ist es möglich, dass sie wieder pflichtig wird.
Gibst du dein Einkommen nicht an, kann geschätzt werden. Das lohnt sich also nur, wenn du recht gut verdienst.

Erst einmal gilt es allerdings zu klären, ob der junge Mann überhaupt noch unterhaltsberechtigt ist. Geht er noch zur Schule? Hat er eigenes Einkommen? Was verdient der Vater - er ist nämlich genauso anteilig barunterhaltspflichtig, wie deine Frau. Bekommt deine Frau keinen Unterhalt für den 11 jährigen?


von teufelin am 06.10.2004 08:57
Status: Unsterblich (4819 Beiträge)
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>Unterhalt für Stiefkind
Hallo,
bis jetzt wurde mir noch nichts angedroht. Wir müssen aber am Montag zum Rechtsanwalt und dann schauen wir mal was der uns sagt..
Gruß Pinsel


von Pinsel am 06.10.2004 22:56
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Unterhalt für Stiefkind
Hallo teufelin,
meine Frau liegt 100 Euro über ihrem Selbstbehalt, ist leider ab September auch noch Arbeitslos, der Sohn macht sein Fach Abi und hat darum anspruch. Mir geht es haupsächlich darum das ich mein Einkommen nicht offen legen will. Das geht außer meiner Frau und mir keinen etwas an. Der Sohn lebt zur Zeit beim Vater und hat ein kleines Einkommen. Der Vater hat das sechsfache Einkommen, hat aber alles so geschickt gedreht das seine neue Frau der auch seine Firma gehört kein Einkommen hat und er ist da Angestellt mit einem Mindestgehalt, wie das geht weis ich auch noch nicht. Er zahlt für den 11 Jährigen auch nur einen mindest Unterhalt. Wenn ich mir alles durch den Kopf gehen lasse wird mir schlecht, nicht nur das ich den Unterhalt zahle in dem ich meine Frau mehr unterstützen muss, ich muss auch den ganzen Rechtsstreit bezahlen. Wenn nur das Einkommen meiner Frau gezählt würde,dann würd Ihr Prozeskostenbeihilfe bewilligt.
Gruß Pinsel


von Pinsel am 06.10.2004 23:16
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Unterhalt für Stiefkind
Hallo Pinsel,

ich selbst habe eine Tochter die bei ihrer Mutter lebt und zahle hier immer fleißig den Unterhalt. Nun habe ich wieder geheiratet und meine Frau hat einen Sohn mit in die Ehe gebracht. Der leibliche Vater drückt sich um den Unterhalt. Nun kommt das Sozialamt für einen Teil des Unterhalt für das Kind auf und natürlich einen Teil ich, weil ich kann das Kind ja nicht verhungern lassen. Das Sozialamt hat seinerzeit auch eine Offenlegung meines Einkommens gefordert, diese jedoch dann zurückgezogen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich jetzt auch der Staat um seine Verpflichtung drückt und dem Stiefelternteil jetzt auch noch alle kosten aufladen wollen für Kinder die sie nicht gezeugt haben zum wohle der sich drückenden leiblichen Eltern. Sollte diese jedoch der Fall sein, bin ich gespannt was Brüssel davon hält, denn ich kann mir auch nicht vorstellen das dieses mit dem Grundgesetzt und mit dem EU Recht vereinbar ist. Mich würde brennend interessieren was euer Gang zum Anwalt gebracht hat und ob es nötig ist evtl. eine Gemeinschaft zu Bilden um hier eine Korrektur in Harz 4 durch die Gerichte zu erwirken. Ich denke das hier sehr viele Stiefelternteile zu finden sind.

Viele Grüße

Denis

-- Editiert von McDee am 08.10.2004 23:58:51


von McDee am 08.10.2004 23:46
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>Unterhalt für Stiefkind
Denis, sobald du die Mutter heiratest, bist du mit dem Kind verschwägert. Der Knackpunkt an der ganzen Sache ist aber, dass du - selbst wenn du dem Kind nicht DIREKT unterhaltspflichtig bist - deiner Frau auf jeden Fall verpflichtet bist, Unterhalt zu leisten. Das hat mit Hartz IV gar nichts zu tun. Das war immer schon so, ist so und wird auch so bleiben, denk ich. Wenn deine Frau dadurch also wieder leistungsfähig ist, muss sie auch ihrem Kind Unterhalt leisten.


von teufelin am 09.10.2004 00:26
Status: Unsterblich (4819 Beiträge)
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>Unterhalt für Stiefkind
Der Spiegel hat letzte Woche ausführlich darüber berichtet:

Grundsätzlich:
Leistungsfähige Eltern sind Ihren Kindern bis zum 25ten Lebensjahr unterhaltspflichtig wenn diese einen Antrag auf ALG II ausgefüllt haben.
Das ist genau der Punkt der den Staat am meisten Geld einsparen lässt.

Im obigen Fall empfehle ich einen Rechtstreit.
Ein Richter erkennt schon ob ein unterhaltspflichtiger Unternehmer sich arm macht indem er sich bei seiner Frau anstellen läst.


von guest123-1983 am 09.10.2004 09:17
Status: Unsterblich (1171 Beiträge)
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>Unterhalt für Stiefkind
Hallo an alle lieben die mir geschrieben haben,
das mit dem Gericht und den Richtern ist so eine Sache. Meine Frau liegt schon seit 10 Jahren ständig mit Ihrem EX vor Gericht.Der Idiot findet immer neue Gründe zum Klagen. Und bis jetzt hat auch noch kein Richter gemerkt das er sich durch das einstellen bei seiner Frau arm machen lässt. Der hat sogar schon absichtlich Steuer Schulden gemacht weil er nicht zahlen wollte, aber da hat er sich vertan, Unterhalt geht vor Steuerschuld. Da musste er eben doppelt zahlen. Ich bin auch mal gespannt was es morgen beim Anwalt gibt. Ob die mich wirklich zwingen können meine Unterlagen offen zu legen. Ich schreibe Euch sobald ich bescheid weis..
Danke an alle
Gruß vom Pinsel


von Pinsel am 10.10.2004 18:50
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Unterhalt für Stiefkind
Hallo Pinsel,

was hat denn dir der Anwalt gesagt? Ich bin gespannt...


von Stella1 am 12.10.2004 09:30
Status: Frischling (3 Beiträge)
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