Unterhalt bei volljährigen Kindern

24. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
Kathelchen
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterhalt bei volljährigen Kindern

Hallo,
ich bin neu hier und habe da ein großes Problem.
Mein Freund ist seit fast 10 Jahren geschieden und zahlt seit dem für 3 Kinder Unterhalt. Die älteste ist mittlerweile 21 und hat aus Mangel seit sie 2001 Abitur gemacht hat nichts mehr bekommen. Sie hat nach dem Abi keine Lehrstelle bekommen (zum einen weil ihr Durchschnitt nicht so toll ist und zum zweiten, weil sie sich nur in ihrer näheren Umgebung beworben hat - in Sachsen ist ja bekanntlich akuter Lehrstellenmangel) Ihr Spruch war: ich will nicht weg von zu Hause. Daher hat sie ein soziales Jahr begonnen - alles gut und schön. Allerdings hat sie es aus freien Stücken nach 6 Monaten abgebrochen und hat bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet. Ihr ging es finanziell gut, so dass auch eine eigene Wohnung drin war. Im März diesen Jahres begann sie ein Lehre zur Krankenschwester (1 1/2 Jahre nach Abitur), und forderte ihren Vater nur auf einen Bafög Antrag auszufüllen, wegen Unterhalt kam sie nicht (es hätte auch nicht für sie gereicht). Die mittelste Tochter ist nun vor einigen Wochen 18 geworden, sie macht eine Ausbildung, bekommt aber in dem Sinne keinen Lohn, sondern nur Bafög - nebenbei geht sie arbeiten. Sie und ihr jüngerer Bruder bekommen zusammen 527 Euro Unterhalt. Aufgrund ihrer Volljährigkeit hat sie und ihre Schwester! ihren Vater aufgefordert seine Lohnverhältnisse offen zu legen, damit beide den Unterhalt neu berechnen lassen können. Nun meine Frage: Steht der ältesten überhaupt noch etwas zu? Hat sie nicht ihren Anspruch verwirkt? Schließlich war sie finanziell selbständig und sie hat sich auch nicht um eine Lehrstelle bemüht (sie hätte sich ja auch in den alten Bundesländern bewerben können)!? Laut einer Tabelle stehen volljährigen Kindern, mit eigenem Hausstand 550 Euro zum Leben zu. Angenommen sie verdient 400 Euro, zieht sich 85 Euro Aufwand ab - blieben 235 Euro? Kann man jetzt hier das Kindergeld voll abziehen? Da blieben ja nur noch 81 Euro ungedeckt übrig? Oder wird erst wieder der Lohn des Vaters genommen und geschaut, was er in der Lage ist zu verteilen. Ich muss dazu sagen, dass mein Freund seit einiger Zeit einen besser bezahlten Job hat, da er sich ständig Qualifiziert. Seit 10 Jahren bleibt ihm nur ein mickriger Selbstbehalt - wir kamen bis vor kurzem auf keinen grünen Zweig. Geht uns das Geld wieder verloren? Profitieren seine Kinder immer noch von seinem Ehrgeiz und selbst brauchen sie sich nicht bemühen? jedesmal, wenn er ein paar Mark mehr verdient geht es an seine Kinder.Was steht der Mittleren zu? Sie lebt bei der Mutter und ihrem neuen Mann, der von dem Geld meines Freundes ein Haus ausbaut. Die Mutter ist arbeitslos, trinkt gern und kümmert sich meiner Meinung nicht um die Kinder. Der Jüngste (fast 16) macht was er will und hat auch schulische Probleme wodurch er ein Jahr wiederholen mußte (wieder 1 Jahr Unterhalt mehr) Zu seinen Kindern hat mein Freund nur noch Kontakt, wenn er ein Gechenk zum Geburtstag oder zu Weihnachten an der Haustür abliefern darf oder wenn die Kinder Geld wollen. Wie lange ist er noch der Dumme? Jedes Mal wenn er aufs Jugendamt zitiert wurde hat er gehofft es würde mal weniger werden, was er zu zahlen hat - aber es wird ständig mehr und diese Befürchtungen haben wir nun wieder. Wir haben bis vor 2 Wochen 3 Jahre in einer 1 Raumwohnung gelebt weil es finanziell nicht anders ging (ich selber studiere noch) und die anderen leben Mietfrei! in einem Haus.
Mein Freund sagt er hat die Nase voll und bezahlt keinen Cent mehr als die 527 Euro (die sich die Mutter in die eigene Tasche steckt), aber wehren kann er sich doch sowieso nicht, oder?
Es wäre schön wenn uns jemand helfen kann. Und sorry für den langen Text, aber die Lage ist eben ganz schön verzwickt.
Liebe Grüße
Kathelchen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kathelchen
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)

Schade, ich dachte ich wäre in einem Forum gelandet, in dem man wenigstens eine Reaktion auf seine Fragen bekommt. Wahrscheinlich ist der Text zu lang zum Lesen - traurig, dass man mit seinen Problemen immer nur alleine fertig werden muss. :-(

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#2
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Ja, sag einmal.... kannst du dir vielleicht vorstellen, dass es auch noch Leute gibt, die nebenher noch was anderes zu tun haben, als dir prompt zu antworten ?? Du bist doch nicht der Mittelpunkt des Universums!!!!!
Ausserdem solltest du dir in der Tat überlegen, WARUM du keine Antwort bekommen hast. Bei Aussagen wie: "Sie lebt bei der Mutter und ihrem neuen Mann, der von dem Geld meines Freundes ein Haus ausbaut" und " Mein Freund sagt er hat die Nase voll und bezahlt keinen Cent mehr als die 527 Euro (die sich die Mutter in die eigene Tasche steckt), "
muss ich leider auch passen. Er zahlt schliesslich nur Kindesunterhalt, keinen Ehegattenunterhalt. Das Kind kostet auch und der neue Mann "eurer" Ex wird sich von diesen Unterhaltszahlungen bestimmt kein Haus ausbauen können !!
Abgesehen davon, schreibst du etwas wirr..... ich werde mal versuchen, zu sortieren ( Wenn ich was falsch verstanden habe, bitte ich, mich zu korrigieren ):
-1 Tochter, 21 Jahre, in der Ausbildung, eigener Haushalt
-1 Tochter, 18 Jahre, in der Ausbildung, zu Hause lebend
- 1 Sohn, 16 Jahre, Schüler, zu Hause lebend

1. Ab dem 18. Lebensjahr sind beide Elternteile barunterhaltsverpflichtet. Sofern der betreuende Elternteil nicht leistungsfähig ist, muss er zumindest das Kindergeld abtreten. Desweiteren KANN der Frau evtl. der Selbsbehalt durch die eheähnliche Gemeinschaft gekürzt werden, so dass sie evtl. doch unterhaltspflichtig wird.
.
2. Können die Eltern bestimmen, dass ein unterhaltsberechtigtes Kind in der Ausbildung zu Hause zu wohnen bleibt ( sofern nicht schwerwiegende Gründe vorliegen oder der Auszug nicht berufsbedingt war )

Die große Tochter ist nicht mehr privilegiert, da sie einen eigenen Hausstand führt. Sie hat zwar noch Anspruch auf Unterhalt, aber vorab werden die Unterhaltszahlungen an die minderjährigen Kids vom Einkommen der Eltern abgezogen und der Unterhaltspflichtige hat diesem Kind gegenüber einen Selbstbehalt von 1000 EU. ( West ! Musst du mal nachsehen, wie das lt. Berliner Tabelle aussieht... auf jeden Fall liegt dieser höher, als bei privilegierten Kindern ) Sofern dann noch etwas übrigbleibt, bekommt sie es.

Ab dem 18. Lebensjahr sind die Kinder selbst für ihren Unterhalt verantwortlich. D.h. ihr Einkommen wird voll mit angerechnet minus einer Pauschale ( hattest du ja auch schon erwähnt )
Auch das Kindergeld und Bafög wird in diesem Falle voll abgezogen

Die mittlere Tochter ist noch privilegiert, da sie sich in der Ausbildung befindet ( sofern diese staatlich anerkannt ist ) und noch zu Hause lebt. Somit wäre sie minderjährigen Kindern gleichgestellt.

Also: "bereinigtes Nettoeinkommen" deines Mannes + Einkommen seiner Ex = Betrag lt. Berliner Tabelle, 4. Altersstufe. Dieser muss - sofern möglich, von beiden Elternteilen anteilig getragen werden. Minus Einkommen + Pauschale minus KiGe = Unterhaltsbetrag, welcher der mittleren Tochter zusteht.

Im gleichen Zuge wird lt. Berliner Tabelle die Unterhaltszahlungen für den 16. Jährigen berechnet.

Sofern dann noch etwas übrig bleibt, bekommt das die Große abzüglich Bafög und Kindergeld.

Anna

-----------------
""Die Zahl meiner Postings zeugt von Fleiss - und nicht von Expertentum ;-)) "
aldi_nord@gmx.de
"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kathelchen
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Anna! Sorry, es war nicht so gemeint, ich war nur einfach ratlos und auf 180, weil keiner an den ich mich auch gewendet habe mir antworten konnte.
Gestern waren wir auf dem JA, die Frau da will etwas ausrechnen und wenn wir uns nicht gütlich einigen geht es zum Anwalt.
Als ich meinte, dass die Älteste nicht priviligiert ist, sagte sie, im Gesetz stehe das anders und wo ich denn sowas gelesen hätte.
Gibt es denn bei der Berliner Tabelle eine 4. Alterstufe? Ich habe es immer so verstanden, dass es sie nicht gibt und das im Gegenzug dazu der Selbstbehalt nicht im Verhältnis zum Einkommen steigt. Das JA meinte, dass der Selbstbehalt nicht höher als 900 Euro wird und auch nicht gesteigert wird, aber im Gegenzug erzählte sie was von einem Bedarf von 396 Euro für die Mittelste - nur kann ich nicht nachvollziehen, wo sie die Zahl her nimmt.
Die Ex kann nichts zum Unterhalt beitragen, da sie arbeitslos ist (von Wohnvorteil und dass sie durch ihren Mann Vorzüge hat wurde natürlich nicht gesprochen), wird da bei beiden Töchtern das Kindergeld voll vom Bedarf abgezogen?
Was ich meinte mit dem Haus: die Ex ist wie gesagt arbeitslos und der Mann verdient auch nicht viel, daher sind wir nur am staunen, wie sie die ganzen Baumaßnahmen am Haus finanzieren. Im Sommer rief sie zum Bsp. an und fragte wo ihr! Geld bleibt (mein Freund konnte nicht pünktlich zahlen, da er sein Gehalt später bekommen hat), sie wolle in den Urlaub fahren (von den Kindern war keine Rede). Daher denken wir, dass sie sich das Geld in die Tasche steckt. Sie ist ja auch die jenige, die ihre Töchter zum JA geschickt hat.
Nunja...
Noch eine letzte Frage: kann den Töchtern vorgehalten werden, dass sie sich nicht ordungsgemäß beworben haben und daher der Unterhalt gemindert werden? Sie sind doch auch verpflichtet sich zu bemühen, oder? Die Älteste hat nun eine Lehrstelle, die unter Tarif bezahlt wird und die Mittelste bekommt nur 125 Euro Bafög und sonst nix. Ich verstehe nicht, warum nun mein Freund der Dumme ist und ihren Bedarf decken muss. Hätten sie sich außerhalb ihrer Gegend beworben hätten sie sicherlich mehr Geld in ihrer Tasche.
Naja, ich danke allen, die noch etwas zu meinem Problem zu sagen haben und möchte mich nochmals entschuldigen - in Rage sagt (schreibt) man ja manchmal Dinge, die etwas spitz sind.
Sorry und LG
Kathelchen

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