Unterhalt bei "eheähnlicher Gemeinschaft

30. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
lawgiver1980
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterhalt bei "eheähnlicher Gemeinschaft

Hallo,
ich bin alleinerziehender Vater von 2 Kindern. Mein Sohn ist 11 Jahre alt, meine Tochter 8 Jahre.
Ich erhalte seit ca. 2 Jahren den gesetzlichen Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt. Meine Ex-Frau hat seit dem die Kinder bei mir sind, nicht mehr gearbeitet.

Nun hat sich aber in den letzten Monaten folgende Situation ergeben:

Meine Ex-Frau hat mit Ihrem Lebensgefährten einen Sohn bekommen und lebt auch seit ca. 1 Jahr bei ihm im Haus!
Ich habe nun gehört, dass ich einen sog. Taschengeldanspruch geltend machen kann, da auch der Lebensgefährte Vollzeit arbeiten geht.

Wird betreffend dem Unterhalt auch das Einkommen des Lebensgefährten meiner Ex-Frau mit angerechnet, da Sie ja ein eheähnliches Verhältnis führen?

Danke für die Antworten.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo lawgiver1980,

Taschengeld steht ihr zu ist aber abhängig vom EK des Lebensgefährten.

Da er aber nun 3 Personen versorgen muss (er inclusiv)
dürfte das nicht so hoch ausfallen.

Ansonsten kann sein EK nicht für die Berechnung deiner
Kinder herangezogen werden.

Ich würde mich mal beim Jobcenter wegen aufstockendes ALGII
informieren.Oder Wohngeld bei der Wohngeldkasse.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lawgiver1980
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

ok, aber grundsätzlich könnte man den Taschengeldanspruch notfalls auch einklagen ?!

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

guck mal hier: Klick

Betrifft Eheleute, deine Ex ist nicht verheiratet?

Allerdings könnte sie ihr Elterngeld voll einsetzen, wenn ihr Lebensunterhalt seitens des Kindsvaters gesichert wäre.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

quote:
Ich würde mich mal beim Jobcenter wegen aufstockendes ALGII
informieren.Oder Wohngeld bei der Wohngeldkasse.


Dies wird höchstwahrscheinlich nicht viel bringen. Meines Wissens erhält nur der, der arbeitet, und Kinder, die vom nicht im Haushalt lebenden Elternteil Unterhalt bekommen, Wohngeld. Selbst WENN die Voraussetzungen für den Erhalt von Wohngeld vorhanden sind, so ist es nur Geld was sich das Jobcenter am Ende spart zu bezahlen. Das heißt: Man bekommt nicht mehr, sondern genauso viel wie zuvor, man muss aber 2 Anträge ausfüllen, wo der eine ins JObcenter und der andere in die Wohngeldstelle gebracht wird. (Sprich: Mehr Arbeit, für das gleiche Geld) ;-)

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