Derzeit besucht Person X ein Berufliches Gymnasium mit einem doppelqualifizierenden Bildungsgang ohne Vergütung. (Ausbildung zur biologisch-technischen Assistentin und Abitur). Die Ausbildung wurde jetzt erfolgreich abgeschlossen und im nächsten Jahr schließt Person X das daran knüpfende Abitur ab. Der unterhaltspflichtige Vater von Person X war von Anfang an über diesen doppelqualifizierenden Bildungsgang informiert und ein Teil des Unterhalts wurde gepfändet (340,-). Ein weiterer Teil des Unterhalts wurde freiwillig gezahlt (113,-). Da die Ausbildung jetzt abgeschlossen wurde, glaubt der Vater keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen, obwohl der duale Bildungsgang noch nicht abgeschlossen ist. Der Anwalt des Vaters hat Person X eine Frist gesetzt, bis zu der Person X die Pfändung freiwillig aufheben solle, da ansonsten gerichtliche Schritte folgen würden.
Wie könnte Person X jetzt am besten vorgehen?
Unterhalt bei doppelqualifizierendem Bildungsgang
1. September 2017
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Frage vom 1. September 2017 | 11:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt bei doppelqualifizierendem Bildungsgang
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#1
Antwort vom 1. September 2017 | 15:33
Von
Status: Unbeschreiblich (38488 Beiträge, 14014x hilfreich)
Es ist ein Titel in der Welt, solange der da ist, ist auch zu zahlen. Wenn der Vater das nicht mehr will, dann muss er halt klagen. Und dann wird sich das Familiengericht damit befassen. Ich kenne jetzt die Einzelheiten dieses "Kombi-Pakets" nicht, da gibt es ja inzwischen so vieles. Da die Ausbildung aber integierter Bestandteil der schulischen Ausbildung ist, neige ich dazu, zu sagen bzw. zu schreiben, dass die Ausbildung erst mit dem Abi beendet ist.
Herzlichst
TK
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