Hallo,
muss der Vater für sein Kind nach dessen Ausbildungsweg Realschule - Berufsausbildung (guter Abschluß) - BOS (Abitur) - Einjahrestrip durch die weite Welt - Uni-Studium bei entsprechend hohem Einkommen beider geschidenener Elternteile Unterhalt zahlen?
Danke für die Antwort und Gruß
-----------------
"Sebbistier"
Unterhalt bei Zweitausbildung
21. Oktober 2003
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Frage vom 21. Oktober 2003 | 12:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt bei Zweitausbildung
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#1
Antwort vom 22. Oktober 2003 | 13:31
Von
Status: Beginner (60 Beiträge, 1x hilfreich)
nee, muß er nicht. Wär ja auch noch schöner. Wieviele Ausbildungen sollen denn die Eltern noch zahlen bis der Sprößling mal auf eigenen Beinen stehen kann?
#2
Antwort vom 22. Oktober 2003 | 17:29
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1430x hilfreich)
Guten Abend,
die Eltern sind generell dazu verpflichtet, dem Kind eine Berufsausbildung zu ermöglichen. Natürlich gibt es diesbezüglich Ausnahmen. Diese hängen jedoch vom Einzelfall ab.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
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#3
Antwort vom 13. Juli 2004 | 17:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 2x hilfreich)
Guten Tag,
wenn man eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat und ein Jahr später ein Studium (beides im wirtschaftlichen Bereich) beginnen möchte, muss dann noch Unterhalt gezahlt werden?
#4
Antwort vom 13. Juli 2004 | 17:46
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1096x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
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