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Unterhalt bei Privatinsolvenz des Vaters

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Unterhalt bei Privatinsolvenz des Vaters

Ich habe eine wichtige Frage: mein vater hat so ziemlich mein ganzes leben keinen Unterhalt gezahlt, un dsomit eine Menge schulden bei mir. Mittlerweile zahlt er einen geringen Betrag, aber nun hat er Privatinsolvenz angemeldet? fältt nun mein unterhaltsanspruch weg? Und was ist mit den Unterhaltsschulden? Zähle ich auch als "Gläubiger" oder werden seine Schulden bei mir in diesem Verfahren nicht berücksichtigt? Und fallen meine Schulden dann nach den 6 jahren auch einfach weg? Bin dringend auf das Geld angewiesen und brauche euren Rat!


von Anika84 am 27.07.2004 21:07
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Unterhalt bei Privatinsolvenz des Vaters
Die erste Frage ist, ob du einen Jugendamtstitel bzw. ein Gerichtsurteil hast, in dem der Unterhaltsanspruch dokumentiert ist. Ohne einen solchen vollstreckbaren Titel ist es sowieso kaum möglich, Unterhalt für die Vergangenheit geltend zu machen.



von peron30 am 28.07.2004 12:23
Status: Philosoph (683 Beiträge)
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>Unterhalt bei Privatinsolvenz des Vaters
Meines erachtens umfasst eine Privatinsolvenz auch Unterhaltsschulden.


von guest123-53 am 28.07.2004 17:34
Status: Legende (476 Beiträge)
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>Unterhalt bei Privatinsolvenz des Vaters
--- Posting wurde vom Admin editiert


von guest123-173 am 28.07.2004 18:59
Status: Tao (7664 Beiträge)
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>Unterhalt bei Privatinsolvenz des Vaters
Hallo,
rückständige Unterhaltsschulden - sofern tituliert - gehen in die Insolvenzmasse ein, wie alle anderen auch. Gegenwärtige und künftige Unterhaltsleistungen sind anderen Gläubigern vorangig.
Unterhaltsschulden verjähren erst nach 30 Jahren. Ob Privatinsolvenz oder nicht....
Anna


von teufelin am 29.07.2004 01:25
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>Unterhalt bei Privatinsolvenz des Vaters
Ja wenn Unterhaltsschulden nicht verjähren was soll dann noch die Privatinsolvenz ???

Viele sind ja gerade wegen den Unterhaltsschulden in der bescheidenen Lage dass jegliches engagement keinen Sinn mehr macht.


von guest123-53 am 29.07.2004 16:24
Status: Legende (476 Beiträge)
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>Unterhalt bei Privatinsolvenz des Vaters
Also, die unterhaltsschulden sind sogar von der Staatsanwaltschaft beglaubigt, da ich ihn bis zu dieser Instanz hochgeklagt habe. Auch einen laufenden Titel habe ich, wenn auch nicht vom Jugendamt, da ich bereits 20 bin.
Also sind die Schulden nach Ablauf der 6 jahre futsch, oder was? Und wie sieht es während der sechs Jahre aus? zahlt er da denn wenigstens auch einen Teil an mich?


von Anika84 am 29.07.2004 18:41
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Unterhalt bei Privatinsolvenz des Vaters
--- Posting wurde vom Admin editiert


von guest123-173 am 29.07.2004 19:08
Status: Tao (7664 Beiträge)
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>Unterhalt bei Privatinsolvenz des Vaters
Bin selber momentan in der Privatinsolvenz.Während der Insolvenz muß der Vater weiterhin Unterhalt bezahlen sofern er über dem Selbstbehalt von 845 Euro als Arbeiter verdient und uber 730 Euro als Arbeitsloser


von SmileyGT am 12.08.2004 23:40
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Unterhalt bei Privatinsolvenz des Vaters
ich bin in fast der gleichen situation und mir stellen sich die gleichen fragen. mein sohn 15 hat für 6 jahre unterhaltsvorschuss bekommen und danach nichts mehr, da sein vater es verstanden hat sich immer jobs zu suchen die unter dem selbstbehalt bezahlt wurden. ich habe einen titel vom jugendamt und frage mich nun auch ob die unterhaltsschulden mit in die privatinsolvenz hinein gehen und ob ich mit der streichung der alten unterhaltsschulden einverstanden sein muss oder ob ich da widersprechen kann. mir ist es ansich lieber die unterhaltsschulden bleiben bestehen und mein sohn hätte noch anspruch auf unterhalt, egal wie alt er wird. 30 jahre sind eine lange zeit in der sich eine menge tun kann.
frage: muss ich mich einverstanden erklären oder ist es eine kannleistung?
gehen die unterhaltsschulden mit in die privatinsolvenz oder nicht? eindeutige antworten hierzu habe ich hier im forum nicht gefunden.


von Malomaus01 am 06.01.2006 09:24
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>Unterhalt bei Privatinsolvenz des Vaters
Unterhaltsschulden gehen in die Insolvenz ein...ob man will oder nicht...

einzige Ausnahme wären durch Verletzung der Unterhaltspflicht entstandene...

ist bei dir aber nicht der Fall


winkserchen


von träne am 06.01.2006 10:41
Status: Unsterblich (2192 Beiträge)
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