Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

Unterhalt an Stiefkind

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

2769 Aufrufe

Unterhalt an Stiefkind

Hallo,

wird etwas kompliziert,bin dennoch zuversichtlich auf Eure Beratung !

Mein Stiefkind (nicht adoptiert) hat beim Familiengericht eine Klage zur Entziehung des Sorgerechts seiner Mutter eingereicht,mit seiner Mutter bin ich verheiratet, nun geht er auf das Sozialamt und erhält dort Unterstützung, das Sozialamt fordert nun von mir mein Einkommensverhältnis um zu prüfen inwieweit ich zum Unterhalt herangezogen werden kann, da ich (Stiefvater) Alleinverdiener bin und noch drei weitere Minderjährige Kinder habe welche in meinem Haushalt leben die 3 Kinder sind gemeinsame Kinder von mir und der Mutter des Stiefkindes, wobei auch die Mutter der 3 gemeinsamen Kinder die Mutter des Stiefkindes ist.
Das Stiefkind ist von zuHause abgehauen und lebt nun bei seiner Freundin die von ihm ein Kind erwartet (er ist 17),er geht nicht zur Schule,hat diese sogar verweigert (Berufschule) und keiner keiner Erwerbstätigkeit nach.
Muß ich dieses Verhalten mit meinen geringen finanziellen Mitteln unterstützen ?
Wenn ja , wie lange ?und wieviel?
das einzigste was wir noch bekommen ist das Kindergeld, Unterhaltszahlungen des leiblichen Vaters gibt es nicht da er selbst noch nie einer Erwerbstä
tigkeit nachgegangen ist

kompliziert nicht wahr !

Besten Dank für die Beratung

-----------------
"mathias"


von Matze.Sch am 08.11.2004 13:46
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Geteilte Kinder
Nö, so kompliziert wäre es gar nicht, wenn du schreiben würdest, wie hoch dein Nettoeinkommen - und das der Mutter - ist. Ebenso wäre das Alter der anderen unterhaltsberechtigten Kinder wichtig.
Wenn die Mutter unterhaltspflichtig wird, kannst du u.U. verpflichtet werden, ihr ( sofern dein Einkommen ausreicht ) ein entsprechendes Taschengeld für "Haushaltsführung " zu zahlen. Dieses muss sie dann evtl. für Unterhaltszahlungen einsetzen, sofern du ansonsten in der Lage bist, ihren Lebensunterhalt finanzieren . Rein theoretisch kann dies bis zur Pfändung gehen. ( Drittschuldner )

PS: Warum geht der leibliche Vater nicht arbeiten? Er ist gesteigert erwerbspflichtig und muss entsprechende Nachweise über Bemühungen, einen Job zu finden, nachweisen. Tut er dies nicht, kann ihm ein "fiktives" Einkommen angerechnet werden.


von teufelin am 08.11.2004 15:29
Status: Unsterblich (4819 Beiträge)
Userwertung:  3,0  (von 2 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Unterhalt an Stiefkind
sorry habe wohl vergessen das die Mutter nicht Erwerbstätig ist aufgrund dessen das wir noch 3 weitere Kinder im Alter von 13,3 und 10 Monaten haben, mein Einkommen (Netto liegt bei 1900.-Euro und davon muß ich eine hohe Miete (790.-€uro) etc.begleichen, meine Frau erhält selbst nur das Erziehungsgeld für die kleinste von 10 Monaten (300,-€uro).

Warum der leibliche Vater nicht arbeiten geht,weiß ich nicht,gehe mal davon aus das er sich vom Unterhalt drücken möchte,er lebt von der Sozialhilfe soweit mir bekannt ist und er hat auch keinerlei Kontakte zu seinem Sohn.

-----------------
"mathias"


von Matze.Sch am 08.11.2004 16:18
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Unterhalt an Stiefkind
weiter interesiert mich auch inwie weit ich als Alleiverdiener verpflichtet bin mein Einkommensverhältnis gegenüber dritten darlegen zu müßen, den auch die Freundin meines Stiefsohnes lebt vom Sozialamt ,da diese wohl mehr oder weniger als eheähnliche Personen geführt werden beim Sozialamt, wird wohl eine gemeinsame Summe errechnet werden, und diesem kann ich nicht zustimmen,

-----------------
"mathias"


von Matze.Sch am 08.11.2004 17:46
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Unterhalt an Stiefkind
Hallo,
Nein, für die Freundin deines Stiefsohnes musst du auf keinen Fall zahlen.
Ich gehe mal davon aus, dass in den 1900 EU schon Weihnachts- und Urlaubsgeld eingeschlossen sind, ansonsten kannst du die Zahlen selbst korrigieren.

1900 - 95 ( berufsbedingte Pauschale ) - 348 ( KU für die beiden Kleinen ) - 307 ( KU für die 13 jährige ) = 1150 EU, die dir und deiner Frau verbleiben. Deiner Frau steht i.d.R. ein Betrag von 535 EU zu. Zusätzliches Taschengeld nur, wenn du entsprechend leistungsfähig bist.
Das heißt, der Richter ( oder das SA ) müsste der Meinung sein, dass 1150 EU für euch beide zuviel ist, damit euer Lebensunterhalt bestritten werden kann.
Nagel mich nicht fest - aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht , bzw. das SA in diesem Falle entsprechend entscheiden würde. Nun erhaltet ihr aber auch noch Kindergeld in Höhe von 462, bzw. 487 EU ( für die 3 gemeinsamen Kinder ) Inwieweit dieses der Mutter angerechnet wird, bin ich überfragt, da es eure gemeinsamen Kinder sind und ihr verheiratet seid.

Sein Kindergeld allerdings werdet ihr ihm wohl auszahlen müssen.
Lieben Gruß und viel Glück


von teufelin am 09.11.2004 03:40
Status: Unsterblich (4819 Beiträge)
Userwertung:  3,0  (von 2 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Unterhalt an Stiefkind
Hallo Mathias,
oh je, der Junge ist 17, wird Vater u. ist ausgezogen/ weggelaufen und dann habt ihr noch 3 Kinder. Puh.
Ihr seit schon lange eine Familie u. zu einer Familie gehört es auch sich gegenseitig zu helfen.
Nur, weil der Junge schwierig ist heiß es nicht das er unbrauchbar ist und ihr euch mit Ämtern rum ärgert, die ihr i. d. R. nie kennen lernen würdet.
Wenn da erst mal was ins Rollen kommt........Puh.

Meine Idee wäre da den Jungen zurück zu holen, weg vom Sozi.
Was jetzt auf den Junge zukommt kann er nicht packen.
Keine Schule, Job und dann noch Vater werden, mal abgesehen davon, was soll dann wohl aus dem Baby werden, wer kümmert sich.

Bitte versucht mit ihm zu reden und vor allem helft ihm.

Wenn nicht werdet ihr in den nächsten Jahren alle sehr viel Ärger haben. Sehr viel. Versprochen.
Versuche das eine oder andere abzuwenden.
Eure ganze Familie wird darunter leiden auch eure Ehe.
Tue dir das nicht an. Tue es euch nicht an.

Die rechtliche Seite ist nie aber auch nie fest geregelt es kommt auf sehr vieles an und auf den Ermessungsspielraum jeden Einzelnen der damit was zu tun haben wird.
Ämter, Anwalt, Gerichte.

Wenn du ihm das Kindergeld gibst wird es ihm nicht reichen.
Besser wäre es ihr würdet ihm erklären, warum das nicht reicht und wie man so eine Lage besser auf Dauer regeln kann.

Wenn du deine Unterlagen nicht vorlegst auf Verlangen kann es durchaus Konsequenzen haben diese sind meistens vermerkt mit einem § den lese dir dann gut durch.

Vorab würde ich mir schon mal eine Liste erstellen mit Ein und Ausgaben.
Und anhand der Zahlen deutlich machen das man Forderungen von dir als Alleinverdiener überdenken sollte.

Fixe Kosten u. variable Kosten trennen aber mit in einer Liste aufführen.
Sollte dann mal ein Schreiben kommen vom Sozi kannst denen mit ruhigem Gewissen diese Liste mailen und hast Aufschub.
Trage auch ein wie lange das Erziehungsgeld gezahlt wird und, wie es danach ausschaut.

Keine Kontakte zum Sohn befreien den Vater nicht von Unterhaltspflichten im Gegenteil.
Sprecht mit dem Sohn, dass er mit euch gemeinsam daran gehen sollte um da Gelder zu bekommen, damit er auch seine zukünftige Familie ernähren kann.

Vergesse auf diese Liste nicht die Schulden die jeder so hat mit aufzulisten.
Eine Liste kann vieles vermitteln, weißt was ich meine?

Wer 790 Euro Miete zu zahlen hat der hat auch sicher andere hohe Kosten oder nicht?

Sollte das alles hier nun nicht dein Fall sein und dir und deiner Frau das alles zu viel sein, dann rate ich dir zum Anwalt zu gehen.
Du als Stiefvater bist nicht verantwortlich für den Sohn deiner Frau u. vermutlich werden dann Unterhaltsleistungen vom leiblichen Vater geltend gemacht.
Aber das alles wird lange dauern bis dahin ist das Baby geboren und er ist dann immer noch der Sohn deiner Frau.
Drücke dir alle Daumen und hoffe du meldest dich dazu noch mal.


-----------------
"Anny
Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens, den man Liebe nennt "


von Anny am 09.11.2004 09:26
Status: Tao (6014 Beiträge)
Userwertung:  2,2  (von 165 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Unterhalt an Stiefkind
Naja ob es so sinnvoll ist den rebellischen Sohn nach Hause zu holen sei dahingestellt. Manchmal müssen sich Kinder auch die Hörner abstoßen
und ihren eigenen Weg finden. Allerdings finde ich es nicht tollerierbar, dass dies auf Kosten der ganzen Familie geschehen soll. Wenn der Junge seinen Stiefel durchziehen möchte, dann soll er bitte auch dafür Sorgen das er die Mittel für die Rebellion hat

Ich würde dir raten dich mal mit deinem Sohn (ich lass das Stief mal weg... das hört sich immer so stiefväterlich an
) hinzusetzen und ganz ruhig zu besprechen, wie er sich das weitere Leben vorstellt und dies ohne Bevormundung aber mach ihm klar, dass er seinen Befreiungstripp nicht auf Kosten aller durchziehen kann und wer selbstständig sein möchte der soll auch dafür Sorgen das er sich diesen Luxus erlauben kann.

Gegenüber der Behörde hast du nix zu befürchten. Einfach die Situation darlegen und wo nix zu holen ist kann man nix herzaubern.
Es ist klar das die Behörde an dich geht, wenn beim Vater nix zu holen ist.
Ich würde, auch wenn es hart klingt, klipp und klar schreiben das du den Jungen nicht adoptiert hast und nicht für seine finanziellen Eskapaden zur Verantwortung zu ziehen bist.

Für deinen Sohn hat das keine weiteren Nachteile, denn er wird weiter Sozialhilfe bekommen. Das Sozialamt will sich das Geld ja lediglich bei dir wiederholen.

Das Kindergeld steht ihm selbstverständlich zu, da er ja beschlossen hat sein eigenes Leben zu leben und nicht mehr durch euch unterstützt wird.

Sollte es dann seitens des Sozialamtes noch Probleme geben, was ich bezweifele da es bei uns auch mal so einen Fall in der Familie gab, dann würde ich Anwälte einschalten.

Einen schönen Tag wünscht
sabi70

-- Editiert von sabi70 am 09.11.2004 09:45:10


von sabi70 am 09.11.2004 09:43
Status: Philosoph (676 Beiträge)
Userwertung:  5,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Unterhalt an Stiefkind
Hallo Anny und Sabi,

hört sich alles gut an Eure Empfehlungen und bin eigentlich auch so hilfbereit eingestellt und stecke selbst viel ein und verzichte auf vieles nur das es meinen Kindern gut geht dazu zähle ich auch meinen Stiefsohn, ich habe ihm nie zu verstehen gegeben das ich sein Stiefvater bin,er wurde behandelt wie jedes andere Kind auch,schließlich ist er nun bald 18 und mit seiner Mutter bin ich schon knapp 16 Jahre verheiratet, er war gerade 3 Monate alt als wir zu uns fanden.

Zum Punkt helfen wo es nur geht kann ich nur noch mit Bedauern sagen, das es nur noch diese Hilfe gibt das er seinen gewählten Weg geht und da muß er selbst schlau daraus werden, ihn zurückholen kommt nicht in Frage,da sehe ich das Problem das die Familie darunter leidet denn immer noch gibt es die Freundin und das zu erwartente Kind.

Ich darf mit ruhigem Gewissen das wir alles versucht haben ihm einen richtigen Weg zu weißen,er jedoch hat sich für einen anderen entschieden,warum also soll ich das unterstützen, die anderen Kinder bekommen das alles mit und darin sehe ich die Gefahr der Nachahmung.

Manchmal muß man eben die fallen das sie zur Besinnung kommen !


von Matze.Sch am 09.11.2004 14:48
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Unterhalt an Stiefkind
Hallo Matze,
dann wünsche ich dir alles Gute und hoffe, dass du deine Entscheidungen nicht all zu sehr bereuen wirst.

-----------------
"Anny
Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens, den man Liebe nennt "


von Anny am 09.11.2004 15:11
Status: Tao (6014 Beiträge)
Userwertung:  2,2  (von 165 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97931
beantwortete Fragen
11
Anwälte jetzt
online