Hallo Zusammen,
hat ein Minderjähriger noch Unterhaltsanspruch wenn er ca. 800 Euro brutto verdient.
Es wird bisher Unterhalt nach Stufe 1 für 2 Kinder gezahlt.
Wird der Titel schon anhand des Ausbildungsvertrags geändert, oder wartet man bis Abrechnungen vorliegen?
VG
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Unterhalt an Minderjährigen in Erstausbildung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Jungsche,
ich unterstelle mal, dass der Unterhaltsbedarf weiterhin nach der Stufe I der Düsseldorfer Tabelle besteht.
Auf diesen Bedarf wäre das halbe Kindergeld und die halbe Ausbildungsvergütung anzurechnen, was zur Folge hat, dass nichts mehr auszuzahlen bleibt.
manche OLG bereinigen die Azubivergütung vorher pauschal noch um 90 €, aber auch der dadurch gekürzte Anrechenbetrag deckt den Bedarf voll ab.
SG
Berry
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Hi Sir Berry,
es wird also 334 Euro nacht Abzug des hälft. Kindergeldes gezahlt.
Gehen wir mal davon aus, dass anhand von Brutto-netto Rechner 560 Euro netto Ausbildungsvergütung gezahlt werden.
560 :2= 280 - 90 = 190 anzurechnender Verdienst
334 - 190 = 144 noch auzuzahlender Unterhalt im 1. Ausbildungsjahr oder habe ich einen Fehler gemacht? Werden dem Auszubildenden auch Lebensversicherung und priv. Altersvorsorge einkunftsmindernd anerkannt?
VG
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-- Editiert Jungsche@123 am 17.06.2012 11:40
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danke für die Info. Wird der Unterhalt für das zweite Kind auch verändert? Es ist ebenfalls noch minderjährig und geht zur Schule.
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Der Unterhalt ändert sich mit den zu berücksichtigen Personen. Fällt einer weg, ist nur noch 1 Kind zu berücksichtigen. Wird nur der Mindestunterhalt gezahlt, erhöht sich auf diesem Weg der Selbstbehalt.
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Hallo Nick,
das Jugendamt, bei dem die Beistandsschaft besteht, wartet erst die erste Abrechnung ab, bevor der Titel geändert wird.
LG
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