Hallo,
mein Sohn hat im Juli, da hatte er auch seinen 25. Geburtstag, seine Ausbildung beendet und hat im Oktober angefangen zu studieren. Das Studium baut auf die Ausbildung auf. Es geht mir auch nicht um rechtliche Fragen, soweit ist eigentlich alles klar, es geht um steuerliche Fragen.
Ab dem 25. Lebensjahr, kann ich den Unterhalt ja nicht mehr so einfach steuerlich geltend machen. So weit ich mich informiert habe, geht das nur noch über den Punkt "außergewöhnliche Belastungen".
Meine Frage, hat das vielleicht schon mal jemand als Freibetrag beantragt? Wie mache ich das am Besten und welche Formulare bzw. Nachweise brauche ich dafür.
Oder bin ich mit dieser Frage komplett falsch hier?
Vielen Dank
-- Editiert von Moderator am 30.11.2015 15:21
-- Thema wurde verschoben am 30.11.2015 15:21
-- Editiert von Moderator am 30.11.2015 15:22
-- Thema wurde verschoben am 30.11.2015 15:22
Unterhalt ab 25
30. November 2015
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Frage vom 30. November 2015 | 13:14
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 7x hilfreich)
Unterhalt ab 25
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#1
Antwort vom 30. November 2015 | 15:23
Von
Status: Unbeschreiblich (32921 Beiträge, 17283x hilfreich)
Ab dem 25. Lebensjahr, kann ich den Unterhalt ja nicht mehr so einfach steuerlich geltend machen. Und vorher konnten Sie? Es ist doch genau umgekehrt - da, wo das Kindergeld entfällt, kann man Kindesunterhalt absetzen. Kriegt man KG, kann man nichts absetzen.
-- Editiert von muemmel am 30.11.2015 15:24
#2
Antwort vom 1. Dezember 2015 | 00:49
Von
Status: Unbeschreiblich (47657 Beiträge, 16843x hilfreich)
Sehe ich auch so: Vor dem 25. Geburtstag kann man den Unterhalt nicht geltend machen, danach kann man das.
Zitat:So weit ich mich informiert habe, geht das nur noch über den Punkt "außergewöhnliche Belastungen".
Was heißt "nur noch"? Je nach genauen Verhältnissen kann der Steuervorteil sogar höher werden.
Zitat:Meine Frage, hat das vielleicht schon mal jemand als Freibetrag beantragt?
Ja
Zitat:Wie mache ich das am Besten und welche Formulare bzw. Nachweise brauche ich dafür.
Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ausfüllen und zusammen mit Studienbescheinigung an das Finanzamt schicken.
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#3
Antwort vom 1. Dezember 2015 | 07:06
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 7x hilfreich)
Alles klar. Vielen Dank für die Antworten.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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