Unterhalt ab 25

30. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
alphares.org
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 7x hilfreich)
Unterhalt ab 25

Hallo,

mein Sohn hat im Juli, da hatte er auch seinen 25. Geburtstag, seine Ausbildung beendet und hat im Oktober angefangen zu studieren. Das Studium baut auf die Ausbildung auf. Es geht mir auch nicht um rechtliche Fragen, soweit ist eigentlich alles klar, es geht um steuerliche Fragen.

Ab dem 25. Lebensjahr, kann ich den Unterhalt ja nicht mehr so einfach steuerlich geltend machen. So weit ich mich informiert habe, geht das nur noch über den Punkt "außergewöhnliche Belastungen".

Meine Frage, hat das vielleicht schon mal jemand als Freibetrag beantragt? Wie mache ich das am Besten und welche Formulare bzw. Nachweise brauche ich dafür.

Oder bin ich mit dieser Frage komplett falsch hier?

Vielen Dank

-- Editiert von Moderator am 30.11.2015 15:21

-- Thema wurde verschoben am 30.11.2015 15:21

-- Editiert von Moderator am 30.11.2015 15:22

-- Thema wurde verschoben am 30.11.2015 15:22

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Ab dem 25. Lebensjahr, kann ich den Unterhalt ja nicht mehr so einfach steuerlich geltend machen. Und vorher konnten Sie? Es ist doch genau umgekehrt - da, wo das Kindergeld entfällt, kann man Kindesunterhalt absetzen. Kriegt man KG, kann man nichts absetzen.

-- Editiert von muemmel am 30.11.2015 15:24

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Sehe ich auch so: Vor dem 25. Geburtstag kann man den Unterhalt nicht geltend machen, danach kann man das.

Zitat:
So weit ich mich informiert habe, geht das nur noch über den Punkt "außergewöhnliche Belastungen".


Was heißt "nur noch"? Je nach genauen Verhältnissen kann der Steuervorteil sogar höher werden.

Zitat:
Meine Frage, hat das vielleicht schon mal jemand als Freibetrag beantragt?


Ja

Zitat:
Wie mache ich das am Besten und welche Formulare bzw. Nachweise brauche ich dafür.


Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ausfüllen und zusammen mit Studienbescheinigung an das Finanzamt schicken.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
alphares.org
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 7x hilfreich)

Alles klar. Vielen Dank für die Antworten.

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.360 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen