Gibt es ein Gesetz, wo die Unterhaltsregelung für nicht eheliche Kinder fest gesetzt steht?
Unterhalt
17. April 2002
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Frage vom 17. April 2002 | 18:00
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt
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#1
Antwort vom 18. April 2002 | 02:06
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Was meinen Sie genau?
In Deutschland unterscheidet man eigentlich nicht mehr zwischen ehelichen und unehelichen Kindern.
Die Unterhaltsansprüche der Kinder richten sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
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