Unterhalt - Nachüberweisung dauert immer länger. Habt ihr Tipps?

6. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Fisch
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt - Nachüberweisung dauert immer länger. Habt ihr Tipps?

Hallo
Ich habe eine Frage an euch .
Mein Exmann muß Unterhalt für die Kids zahlen (6und10).
Dieses macht er auch "immer" , allerdings sieht es zur Zeit so aus :

Er wurde im Nov.2002 dazu aufgefordert für beide Kids zuzahlen , dieses ging dann auch gut .Jedoch muß er seit Mai 2003 mehr zahlen weil die kleine Tochter da 6 Jahre wurde und somit eine Etage höher rutschte mit dem Unterhalt.Soooooooo ...... heute schauts so aus das der Dauerauftrag immer noch auf den "alten" Unterhalt läuft ( da wo meine Tochter noch 5 war ) und er mir die restlichen 62 Euro immer nachüberwiesen hat .Nur das mit der Nachüberweisung dauert schon immer länger. Warte heute immer noch auf den Rest von Dezember 2003.

Wie kann ich mir da helfen ??? Habt ihr Tipps ???
Ich rede bei ihm gegen Wände,aber da er weiß das ich mich darüber aufrege macht es ihm noch mehr spaß .

Danke für eure hilfe

Gruß Fisch

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo, sofern er einen dynamischen Titel besitzt, kann auch nach diesem gepfändet werden. Allerdings nicht, wenn er mal n paar Tage später erst zahlt.
Ansonsten kannst du beim Jugendamt einen neuen Titel erwirken, der den aktuellen Betrag enthält. Wäre auch ratsam, denn du kannst immer nur nach dem Titel pfänden. Wenn dieser uralt und nicht mehr aktuell ist.... Pech gehabt!
Schau mal in dem Titel nach, bis wann der geschuldete Unterhalt jeden Monat gezahlt werden muss. Daraufhin würde ich ihn deutlich auffordern, den Dauerauftrag zu ändern! Kann ja nicht so schwer sein !

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Hallo Fisch,

wie ist es denn mit dem nachehelichen Unterhalt (für Dich aus) ? Zahlt er den auch ?

Viele Grüße,
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fisch
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Teufelin :-)
Den Titel habe ich jetzt leider nciht vorliegen , da er beim Soziamt ist . Das Soziamt will sich ja den Unterhalt den sie das erste Jahr für die Kids gezahlt haben wiederholen .Werde dort morgen mal nachfragen ob ich den haben kann .
Wenns mal nur ein Paar Tage später wäre , seit juni letzten Jahres geht es ja schon so . Und es wird jeden Monat ertwas später , so das wir heute da sind wie oben gesagt ( heute ncoh nicht den Rest von Dezember2003)

Das was ich noch vom Urteil weiß ist das der Unterhalt am 1sten jeden Monats bei mir auf dem Konto sein sollte .( kanns sein dasim Titel was anderes drin steht?)
Und das mit dem Dauerauftrag ändern habe ich schon ca. 100 mal gesagt.Darauf kam dann die Antwort , bald wird der Unterhalt doch eh gekürzt weil er ja neu geheiratet hat und noch ein Kind bekommen hat .Nur dafür müsste ja dann auch mal eine Klage kommen.


@Nachgefragt
Hallo
Nein für mich zahlt er keinen Unterhalt!!!!


Gruß Fisch

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Ahsooo, es werde Licht ! Er hat neu geheiratet und noch ein Kind bekommen. Dann ist es natürlich gut möglich, dass er nicht mehr den vollen Betrag zahlen kann. WArum gehst du nicht zum Jugendamt und lässt eine Neuberechnung veranlassen ??? Allerdings könnte der Schuß auch nach hinten losgehen.... wenn er nämlich künftig nicht einmal mehr den bisherigen Unterhalt zahlen kann. Musst du wissen..... vielleicht ist es besser, ein paar Tage länger zu warten ( von Dezember bis heute... und da auch nur die Nachzahlung ! Was ist das schon ? ), als die Pferde scheu zu machen und am Ende evtl.mit weniger dazustehen.
Wenn dir das bereinigte Nettoeinkommen deines Exmannes bekannt ist, kann man sich schnell selbst ausrechnen, was er künftig noch zu zahlen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Fisch
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Teufelin
Was kann mir noch Passieren , denn jetzt zahlt er ja auch nur den niedigsten Unterhalt.Damals war er arbeitslos bei der Berechnung , wer weiß was er heute verdient und auch in den letzten Monaten verdient hat .
Habe heute nochmal einen termin beim Anwalt , und dann schaue ich weiter .

Dank euch gruß Fisch

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Was Dir noch passieren kann? Wenn er so wenig verdient, und er ist auch dem neuen Kind gegenüber unterhaltspflichtig, das der Selbstbehalt nicht mehr erreicht wird, bekommst Du für Euer Kind dementsprechend weniger Unterhalt.
Denn seinen Selbstbehalt darf er auf jeden Fall behalten, und anzurechnen sind dann nun 2 Kinder....und zum Teil denke ich auch seine Frau.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.335 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen