Unterhalt Rückwirkend Berechnen?

16. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Natascha123mitglied
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt Rückwirkend Berechnen?

Hallo,
hoffe man kann mir hier ein wenig Licht ins dunkle bringen. Folgender Fall: Vater zahlt seid Juni 2016 regelmäßig den vom Jugendamt festgelegten Beitrag ans Kind. Dieser Beitrag wurde bis zum Mai 2017 festgelegt um dann erneut sein Einkommen zu prüfen. Der Vater hat dann auch ohne Ermahnung freiwillig seine Lohnabrechnungen von Juli 2016-Mai 2017 dem Jugendamt zugesandt. Jetzt hat er im Jahr 2016 Weihnachtsgeld bekommen. Nun sagt das Jugendamt das dieses - Rückwirkend- auf das Gehalt von Juni 2016 bis Mai 2017 draufgeschlagen wird und somit der Betrag steigt den er hätte zahlen müssen höher ist und er damit bis Mai 2017 zu wenig gezahlt hat und er deshalb ab Juni 2016 den zuwenig gezahlten Beitrag nachzahlen muss und das nicht gerade wenig. Ich verstehe ja das man wenn man zusätzlich Geld bekommt das bei einer Neuberechnung berücksichtigt und man dadurch in Zukunft dann mehr bezahlen muss, was auch akzeptiert wird, aber Rückwirkend etwas zu fordern finde ich schon komisch. Wie wird das dann bei der nächsten Zahlung von Weihnachtsgeld, muss dann wieder für das letzte Jahr alles nachgezahlt werden? Unterhaltsvorschuss bekommt die Mutter übrigens nicht sondern nur den Betrag der vom Jugendamt festgelegt wurde.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Natascha,

Wurde eine Jagendamtsurkunde unterschrieben ?

Wurden alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht?

lg
edy

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#2
 Von 
Natascha123mitglied
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja es wurden immer alle Abrechnungen vorgelegt und auch eine Urkunde wurde unterschrieben meines Wissens. Es kann doch nicht sein das das alles Rückwirkend nachgezahlt werden muss, oder? Bei dem nächsten Weihnachtsgeld muss er dann wieder vom ganzen Jahr zurückzahlen? das nimmt ja kein Ende, zumal er auch bis zu seinem Selbstbehalt Unterhalt zahlt, wovon soll er zurückzahlen. Unverständlich finde ich.

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Natascha,

Was verdient er denn durchschnittlich Netto im Monat? (alle Jahreseinkünfte zusammen inklusiv Weihnachtsgeld/12)

Was zahlr er an Unterhalt? wie alt ist das Kind?

lg
edy

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#4
 Von 
Natascha123mitglied
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Also das Kind ist jetzt 9 Jahre alt. Der Durchschnitt ist jetzt auf 1440, Netto inkl. des Weihnachtsgeldes festgelegt worden. Und er soll nun abzüglich der KM Pauschale 258,00 bezahlen. Was nicht das Problem ist und ja auch akzeptiert wird. Er hat aber im Jahr 2016 wesentlich weniger verdient und hat nach der Berechnung die bis Mai 2017 angelegt war 109,00 bezahlt. Nun soll er die fehlenden 149,00 für jeden Monat von April 2016 bis jetzt nachzahlen.

-- Editiert von Natascha123mitglied am 16.06.2017 10:52

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