Hallo,
im vergangenen Jahr habe ich meinen Vater auf Unterhalt verklagt. Aufgrund eines Vergleichs zahlt er nun Unterhalt.
Ich studiere und bin bei ihm Krankenversichert. Kann er das ändern und müßte ich mich dann ggf. selber versichern.
LG
-----------------
""
Unterhalt/ Krankenversicherung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo diddi,
das Erbringen der Krankenversicherung gehört mit zum Unterhalt und ist daher vom Unterhaltspflichtigen zu leisten.
quote:
Kann er das ändern
Die Karnkenkasse dürfte eine Kündigung nur dann akzeptieren, wenn eine Anschlussversicherung nachgewiesen wird.
LG nero
-----------------
""
Nero, diesmal ausnahmsweise nicht ganz Deiner Ansicht.
Wir wissen nicht, wie der Student versichert ist. Als Familienmitglied - kein Problem. Privat versichert - dann kann es anders aussehen. Kommt da auf den Vergleich an. Und das, was mit dem Vergleich wie geregelt werden sollte.
wirdwerden
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Man müsste halt mehr wissen:
Privat oder gesetzlich versichert?
Besteht eine Möglichkeit (z.B.) sich bei der Mutter mitversichern zu lassen? (Ist die Mutter privat oder gesetzlich versichert?)
Grundsätzlich muss der Unterhaltszahler zusätzlich zum Unterhalt eine Krankenversicherung bezahlen. D.h. das Kind bei sich selbst mitversichern oder dem Kind die Kosten für eine eingene Krankenversicherung zusätzlich zum Unterhalt bezahlen.
Sollte das Kind aber die Möglichkeit einer kostenlosen gesetzlichen Krankenversicherung über die Mutter haben, kann der Vater erwarten, dass das Kind diese auch nutzt. Dann hätte der Vater Glück gehabt.
-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
."
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
22 Antworten
-
1 Antworten
-
11 Antworten
-
12 Antworten
-
43 Antworten