Unterhalt/ Krankenversicherung

29. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
diddi6289
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt/ Krankenversicherung

Hallo,

im vergangenen Jahr habe ich meinen Vater auf Unterhalt verklagt. Aufgrund eines Vergleichs zahlt er nun Unterhalt.
Ich studiere und bin bei ihm Krankenversichert. Kann er das ändern und müßte ich mich dann ggf. selber versichern.

LG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo diddi,

das Erbringen der Krankenversicherung gehört mit zum Unterhalt und ist daher vom Unterhaltspflichtigen zu leisten.

quote:
Kann er das ändern


Die Karnkenkasse dürfte eine Kündigung nur dann akzeptieren, wenn eine Anschlussversicherung nachgewiesen wird.

LG nero

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Nero, diesmal ausnahmsweise nicht ganz Deiner Ansicht.

Wir wissen nicht, wie der Student versichert ist. Als Familienmitglied - kein Problem. Privat versichert - dann kann es anders aussehen. Kommt da auf den Vergleich an. Und das, was mit dem Vergleich wie geregelt werden sollte.

wirdwerden

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16553 Beiträge, 9319x hilfreich)


Man müsste halt mehr wissen:
Privat oder gesetzlich versichert?
Besteht eine Möglichkeit (z.B.) sich bei der Mutter mitversichern zu lassen? (Ist die Mutter privat oder gesetzlich versichert?)

Grundsätzlich muss der Unterhaltszahler zusätzlich zum Unterhalt eine Krankenversicherung bezahlen. D.h. das Kind bei sich selbst mitversichern oder dem Kind die Kosten für eine eingene Krankenversicherung zusätzlich zum Unterhalt bezahlen.

Sollte das Kind aber die Möglichkeit einer kostenlosen gesetzlichen Krankenversicherung über die Mutter haben, kann der Vater erwarten, dass das Kind diese auch nutzt. Dann hätte der Vater Glück gehabt.



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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