>Unterhalt Kinder
Hallo Hoss,
ok, wenn die 2.000€ noch bereinigt werden, landest Du mit Deinem Einkommen vermutlich in der EK-Stufe 2 der DDT. Da mehr als zwei Unterhaltsberechtigte Personen vorhanden sind, gehst es in Stufe 1 runter.
Hier würde für alle Kinder Mindestunterhalt fällig.
Für Kind 11Jahre wären das noch 272€ (ab 12 dann 334€)
Auf Kind 15Jahre würden 334€ entfallen.
Wie alt sind die Kinder aus der jetzigen Beziehung? Noch unter 6Jahre?
Dann hätten diese anspruch auf je 225€.
Dein SB würde in dem fall leicht unterschritten werden. Allerdings wärest Du auf Deine gesteigerte Erwerbsobliegenheit hingewiesen, wonach Du gehalten wärst, für alle Kinder den Mindestunterhalt zu leisten..
LG nero
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von nero070 am 11.07.2011 20:35
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