Hallo.
Ich zahle seit Jahren regelmäßig nach einem gerichtlichen Vergleich 120€ Unterhalt.
Jetzt habe ich von der Beistandschaft Post bekommen und soll das Geld dort hin überweisen.
Außerdem soll ich zur Angleichung Angaben zu meinem Einkommen machen.
Meine berufliche Situation hat sich nicht geändert.
Ich habe ein Nettoeinkommen von 1200€.
Dazu kommen unregelmäßige Fahrtkosten.
Das heißt ich arbeite teilweise im Büro und bekomme garkeine Fahrtkosten und teilweise fahre ich berufsbedingt mit eigenem Auto zu Kunden und bekomme dafür Fahrtkosten (pro Km x 0,30€).
Wie gesagt habe ich mal über 2-3 Monate garkeine Fahrtkosten und mal 200€, mal 800€ oder selten auch mal 1000€.
Was muss ich denn da jetzt angeben? Wird das überhaupt angerechnet? Man kann ja auch nicht einfach was pauschalisieren, da es wie gesagt sehr unterschiedlich bzw. unregelmäßig ist.
Und wenn die daraus jetzt einen Pauschalbetrag kreieren und ich dann 2-3 Monate keine Fahrtkosten bekomme?
Hoffe mir kann da Jemand Auskunft geben.
EDIT: Das Auto gehört nicht mal mir, sondern meiner Freundin. Falls das noch ausschlaggebend sein sollte.
LG
-- Editier von Fabsman am 10.06.2017 20:47
-- Editier von Fabsman am 10.06.2017 21:02
Unterhalt: Berufsbedingte Fahrtkosten nicht Pauschal?
10. Juni 2017
Thema abonnieren
Frage vom 10. Juni 2017 | 20:43
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt: Berufsbedingte Fahrtkosten nicht Pauschal?
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#1
Antwort vom 10. Juni 2017 | 21:06
Von
Status: Weiser (16475 Beiträge, 9287x hilfreich)
Da hier weniger als der Mindestunterhalt gezahlt wird, dürfte eine Pauschalisierung nicht in Betracht kommen.
#2
Antwort vom 10. Juni 2017 | 21:14
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Daraus werde ich nicht ganz schlau, könntest Du das bitte näher erläutern?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. Juni 2017 | 09:17
Von
Status: Unbeschreiblich (38391 Beiträge, 13990x hilfreich)
Erste Frage: wie alt ist der Vergleich?
wirdwerden
#4
Antwort vom 11. Juni 2017 | 11:17
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Der ist von 2013.
#5
Antwort vom 11. Juni 2017 | 22:36
Von
Status: Weiser (16475 Beiträge, 9287x hilfreich)
Zitat:Daraus werde ich nicht ganz schlau, könntest Du das bitte näher erläutern?
Zum einen: Anmerkung A3 zur Düsseldorfer Tabelle - Übersteigen berufsbedingte Aufwendungen 5% des Monatseinkommens oder 150€/Monat, sind sie nachzuweisen.
Zum anderen: §1603 Abs. 2 BGB - Unterhaltsverpflichtete müsen alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt verwenden. Durch eine Pauschalisierung werden ja in einigen Monaten nicht alle Mittel verwendet (nämlich dann, wenn die Pauschale höher ist, als die tatsächlichen Fahrtkosten).
Wenn jeden Monat der Mindestunterhalt gesichert wäre, dann könnte man evtl. über eine Pauschalisierung nachdenken.
#6
Antwort vom 12. Juni 2017 | 07:51
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Ah ok. Also nachweisen kann ich alles. Wie wird das denn gerechnet? Muss man jetzt jeden Monat was anderes zahlen?
Und jetzt?
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