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Unterhalt 2007
Seite 1 - vom 13.07.2006

Unterhalt 2007

Vorsorge treffen für das neue Unterhaltsrecht

Von Rechtsanwalt Ingo Friedrich

Der Autor
Ingo Friedrich, Babenhausen, Fachanwalt Arbeitsrecht
beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht, Familienrecht, Fachanwalt Verkehrsrecht und hat Interessensschwerpunkte: Vertragsrecht, allgemein, Mietrecht.
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Im Laufe des Jahres 2007 sollen wesentliche Änderungen des Unterhaltsrechts in Kraft treten. Es ist noch nicht genau abzusehen, wann das Gesetz Gültigkeit erlangt. Auch werden möglicherweise noch Änderungen in Detailfragen gegenüber dem bisherigen Entwurf vorgenommen. Jeder, der derzeit laufenden Unterhalt zahlen muss oder für sich oder die Kinder erhält, sollte sich mit den Regelungen vertraut machen, weil er möglicherweise eine Abänderung des Unterhalts zu seinen Gunsten erreichen kann. Besonders wichtig ist aber auch schon die Beschäftigung im Vorfeld mit dem neuen Unterhaltsrecht für jeden, der potentiell Unterhalt zahlen muss oder erhalten will. Häufig verhandeln die Anwälte der Parteien im Zusammenhang mit einer Trennung oder Scheidung eine entsprechende Vereinbarung, die neben dem Unterhalt auch sonstige Vermögenspunkte regelt und beim Notar beurkundet wird. Auf diese Weise kann kostenträchtiger und nervenaufreibender Streit bei Gericht vermieden werden. Empfehlenswert ist es auch, eine Einigung durch ein Mediationsverfahren vorzubereiten.

Die wesentlichen Eckpunkte der geplanten Reform sind zum einen die Stärkung der wirtschaftlichen Eigenverantwortung des geschiedenen Ehegatten. Generell soll die Möglichkeit gegeben werden, Ehegattenunterhalt nach der Scheidung zu befristen und zu begrenzen. Gesetzlich festgeschrieben werden soll auch der häufige Streit darüber, wie es sich auswirkt, wenn einer der Partner in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Außerdem sollen die sehr komplizierten Rangverhältnisse geändert werden, so dass der Kindesunterhalt grundsätzlich Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen erhält.

Schon heute müssen die Neuregelungen im Blick behalten werden, denn für das taktische Vorgehen ist eine anstehende Gesetzesänderung immer von besonderer Bedeutung. Derjenige Ehepartner, für den die geplanten Regelungen schlechter sind als die bisherigen, sollte darum bemüht sein, den Unterhalt nach dem jetzt geltenden Recht festschreiben zu lassen, um sich vor möglichen Veränderungen zu schützen. Demgegenüber sollte der andere Ehegatte daran interessiert sein, sich möglichst nicht lange festzulegen, um für die Zukunft alle Optionen offen zu halten. Wer als Unterhaltsberechtigter eine Verschlechterung seiner Rechtsposition zu erwarten hat, sollte also versuchen, noch möglichst schnell einen sogenannten „Titel“, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, zu erhalten. Ein „Titel“ ist beispielsweise ein gerichtliches Urteil, eine notarielle Urkunde oder eine Jugendamtsurkunde über den Kindesunterhalt, oder auch ein für vollstreckbar erklärter Anwaltsvergleich. Wer als Unterhaltspflichtiger vom neuen Recht eine Verbesserung seiner Position erwartet, also insbesondere eine Minderung der Unterhaltslast, sollte diese beschriebene Titelschaffung möglichst verhindern oder durch anwaltliche Taktik hinauszögern, um sich nicht mit den verfahrensrechtlichen Hindernissen einer späteren Abänderung auseinandersetzen zu müssen. Der Anwalt berät auch, wie für Kinder eine vollstreckbare Urkunde kostenfrei erstellt werden kann.

© 2006 Kanzlei Notar Friedrich & Dr. Friedrich, Rechtsanwälte, Babenhausen * Tel 06073/7272-22 * www.kanzlei-friedrich.de * anwalt@kanzlei-friedrich.de


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