Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

Unterhalt - 18 Jährige Tochter wohnt bei Mutter

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

1862 Aufrufe

Unterhalt - 18 Jährige Tochter wohnt bei Mutter

Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Meine Schwester wohnt mit 18 Jahren noch bei ihrer Mutter, sie geht in die 12 Klasse und macht Fachabitur.
Wie sieht es da mit der Unterhaltszahlung von meinem Vater aus? Er hat ihr, jetzt wo sie 18 ist, deutlich weniger Unterhalt überwiesen als noch im Vormonat (ca. 150 € weniger).

Vielen Dank!

-----------------
""


von Aquarianer am 08.07.2011 15:36
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Unterhalt - 18 Jährige Tochter wohnt bei Mutter
Und wieso ist deine Schwester der Meinung, er müsse mehr bezahlen?

Jetzt wo sie volljährig ist, ist sie grundsätzlich selber für sich verantwortlich.
Wenn sie der meinugn ist, weiterhin unterhaltsbedürftig zu sein, muss sie das ihren Eltern gegenüber darlegen.
Sollte sie dann glauben, dass sie nicht genug bekommt, kann sie von beiden Elternteilen verlangen, dass diese ihre Verhältnisse offenlegen.
Dann kann sie den genauen Anspruch errechnen und einen Antrag stellen, wenn einer der Eltern noch immer zu wenig leistet.
Auch kann sie staatliche Leistungen beziehen.



von Nick_19 am 08.07.2011 15:43
Status: Unsterblich (2754 Beiträge)
Userwertung:  2,4  (von 45 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Unterhalt - 18 Jährige Tochter wohnt bei Mutter
quote:
Wenn sie der meinugn ist, weiterhin unterhaltsbedürftig zu sein, muss sie das ihren Eltern gegenüber darlegen.
Nun ja, das Mädel muss nicht der Meinung sein, sondern die Eltern sind aufgrund ihrer schulischen Ausbildung schlichtweg unterhaltspflichtig.

@ Aquarianer
Fakt ist, dass ab dem 18. Lebensjahr die Mutter mit unterhaltspflichtig ist. Gibt es zu der Unterhaltskürzung eine Berechnung oder zumindest eine Erklärung?

-----------------
"gruß azrael"


von azrael am 08.07.2011 18:53
Status: Tao (5391 Beiträge)
Userwertung:  2,2  (von 202 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Unterhalt - 18 Jährige Tochter wohnt bei Mutter
Deine Schwester macht gerade ihr Fachabi? Dann sollte sie sich bald überlegen, was sie als nächstes vorhat. Die Wartezeit zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn muß nach gängiger Rechtssprechung ca. für 4 Monate von den Eltern finanziert werden. Eine Ausbildung muß möglichst zügig absolviert werden, wenn Eltern Unterhalt zahlen.

-----------------
""


von hamburgerin01 am 08.07.2011 19:04
Status: Tao (10054 Beiträge)
Userwertung:  3,9  (von 221 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Unterhalt - 18 Jährige Tochter wohnt bei Mutter
Unabhängig davon ist ab 18 das Kindergeld voll mit den Unterhaltszahlungen zu verrechnen. Also, beide Elternteile sind zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, Kindergeld kommt in Anrechnung, und mehr als einige Monate nach Ende der Schule muss nur dann gezahlt werden, wenn sich das Kind in Ausbildung befindet.

wirdwerden

-----------------
""


von wirdwerden am 09.07.2011 16:39
Status: Tao (8129 Beiträge)
Userwertung:  2,1  (von 223 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!



Online Rechtsberatung Familienrecht
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de

Rechtshop - Rechtsberatung zum Festpreis
Über 300 Beratungsprodukte die
Ihnen sofort helfen können!
123recht.net Rechtshop

Antwort schreiben