Hallo zusammen!
Hat jemand Erfahrungen oder Ratschläge zu o.g. Thematik?
Ich bin geschieden und zahle sowohl Ehegattenunterhalt als auch Unterhalt für meine beiden Kinder (5 und 8). Meine Ex-Frau hat seit Sept. 2005 einen festen Freund. Seit Now. 2007 wohnen sie und meine Kinder in einer gemeinsamen Wohnung mit dem neuen Freund. Mein Nettogehalt beträgt ca. 2300 € und ich zahle 460 € Kindesunterhalt und 500 € Ehegattenunterhalt. Mein Weg zur Arbeit beträgt 102 km, die ich mit privatem PKW fahre. Meine Ex-Frau hat einen 400 € Job und ich bekomme 200 € bei der Unterhaltsberechnung überobligatorisch angerechnet.
Nun meine Fragen?
Kann der Ehegattenunterhalt durch das eheähnliche Verhältnis meiner Ex-Frau reduziert werden oder gar wegfallen?
Kann durch meinen weiten Weg zur Arbeit das unterhaltsrelevante Einkommen auch über die 5%-Marke für berufsbedingte Aufwenungen hinaus, reduziert werden?
Für Antworten, Anregungen, Tipps und Ratschläge wäre ich sehr dankbar!
Gruß
Ralph
Kann ich den Ehegattenunterhalt
Unterhalt, eheähnliches Verhältnis, berufsbedingte Aufwendungen
Notfall oder generelle Fragen?
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--- editiert vom Admin
Eine Strecke 102 km!
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--- editiert vom Admin
Nein, die sind nicht auf meiner Lohnsteuer!
--- editiert vom Admin
...und würde dadurch nicht der Unterhalt, sprich das unterhaltsrelevante Einkommen steigen?
Bei der jährlichen Steuererklärung bekomme ich die Werbungskosten doch auch zurück, oder nicht? Wie kommst Du denn auf 5760 €?
Kannst Du zum Punkt "Eheähnliches Verhältnis" auch was sagen?
...und würde dadurch nicht der Unterhalt, sprich das unterhaltsrelevante Einkommen steigen?
Bei der jährlichen Steuererklärung bekomme ich die Werbungskosten doch auch zurück, oder nicht? Wie kommst Du denn auf 5760 €?
Kannst Du zum Punkt "Eheähnliches Verhältnis" auch was sagen?
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Ich habe eine 5 Tage Woche.
Ok, egal ob ich die Werbungskosten monatlich oder jährlich geltend mache, erhöht sich dadurch mein unterhaltsrelevantes Netto. Aber wie ist es denn nun mit den berufsbedingten Aufwendungen. Die Fahrten zur Arbeit kosten mich monatlich ca. 300 €. Könnte man das wieder vom Netto abziehen?
--- editiert vom Admin
Noch ne Zusatzfrage: Meine Ex-Frau hat bisher noch nie etwas von meiner Steuerrückerstattung haben wollen, bzw. sie weiß wahrscheinlich gar nicht, dass sie das Recht dazu hat. Bin ich verpflichtet, sie über meine Erstattung zu informieren oder hat sie einfach nur Pech gehabt, wenn sie keine Ansprüche anmeldet?
ok, wenn ich also die 82 km auf meiner lohnsteuerkarte habe (deiner meinung nach ca. 180 €), dann hätte ich ein nettoeinkommen von 2480 €. wie geht´s nun weiter?
--- editiert vom Admin
Ich muss dazu sagen, dass diese weite Entfernung zur Arbeit erst seit Nov. 2007 besteht, da ich umgezogen bin, d.h. ich lebe mit einer Frau zusammen. Wird mir das zum Nachteil ausgelegt, weil ich ja nicht berufsbedingt umgezogen bin!?
Deine Rechnung klingt ja echt gut, aber irgendwie scheint mir das zu einfach. Obwohl es natürlich super wäre....
...bei frag-einen-anwalt.de las ich soeben, dass nur max 40 km (einfache strecke zur arbeit) vom netto abgezogen werden können!?
--- editiert vom Admin
@camper
ein umzug kommt nicht in frage. über die hohen kosten waren wir uns schon vorher im klaren.
trotzdem möchte ich alle möglichkeiten ausschöpfen, um evtl. von den hohen unterhaltszahlungen runter zu kommen. mir stellt sich halt die frage, ob es sinn macht zum anwalt zu gehen oder ob es aussichtslos ist, dass sich der unterhalt wegen der hohen fahrtkosten und/oder wegen des eheähnlichen verhältnisses meiner ex-frau reduzieren könnte.
ich möchte halt erstmal die lage checken, bevor auch noch hohe anwaltskosten auf mich zukommen und bin deshalb in diesem forum und hoffe auf ratschläge und erfahrungen anderer mitstreiter!
dir schon mal herzlichen dank für die bemühungen!
Hallo,
quote:
Meine Ex-Frau hat seit Sept. 2005 einen festen Freund. Seit Now. 2007 wohnen sie und meine Kinder in einer gemeinsamen Wohnung mit dem neuen Freund
Könnte als verfestigt durchgehen, muss aber nicht.
Allerdings wird i.d.R. ein gewisser Betrag von 200 - 500€ für Haushaltsführung angerechnet.
quote:
Meine Ex-Frau hat einen 400 € Job und ich bekomme 200 € bei der Unterhaltsberechnung überobligatorisch angerechnet.
DAS sollte aber vorbei sein. Mittlerweile sollte der volle Betrag angerechnet werden.
Bei den hohen Werbungskosten durch weiteren Arbeitsweg sehe ich persönlich keine Chance....
Hast du mit deiner Ex schon mal über eine Reduzierung geredet?
Vielleicht könntet ihr euch mit einem für beide tragbaren Kompromiss gütlich einigen.
Grüßle
P.S. Gleich kommt Camper und döselt deine Kilometer aufs Kleinlichste auf.:)
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
--- editiert vom Admin
Soll mir Recht sein, hauptsache die Diskussion kommt hier mal in Gange!
Hallo Chavah,
ja, so seh ich das auch.
Verdienst der Ex wird voll angerechnet.
Und diese 1200 für deinen Arbeitsweg, das würd ich mir mal abschminken...
@Camper,
quote:
Die privaten Kosten erst ab November 2007 sind da nicht das Problem.Du solltest das für Dich mal fragen, ob sich monatlich 1224,00 € wirklich lohnen.
Das ist sicher das Problem...
Die Kosten würden nicht mal eheprägend durchgehen.
Grüßle
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-- Editiert von Schwesterchen am 17.04.2008 08:23:16
Und wie wird der Verdienst angerechnet? Könnt Ihr vielleicht mal eine Rechenbeispiel liefern?
Kann man pauschal nicht rechnen...
Könnte so ausssehen:
2300 - 5% = 2185€ = Stufe3 DDT
Kind 8 Jahre: 278 +
Kind 5 Jahre: 230 = 508.
2185 - 508 = 1677.
1677 - 1//7 (1/10 Süddeutsche) = 1437.
400 - 5% - 1//7 = 326 + ca. 300 für Haushaltsführung = 626.
1437 + 626 : 2 = 1031 - 626 = 405€ zu zahlender EU.
Werden deine Werbungskosten oder Haushaltsführung höher angesetzt, sinkt auch der EU.
Gilt die Gemeinschaft als verfestigt und fällt EU weg, wird der KU um eine Stufe steigen.
Grüßle
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-- Editiert von Schwesterchen am 17.04.2008 08:46:33
--- editiert vom Admin
@Camper,
wie kommst du auf Stufe4?
quote:
Da es dann nur noch um Ehegeattenunterhalt geht, müssen auch die hohen Fahrtkosten anerkannt werden, oder du wei0ßt darauf hin, dass Deine Steuerlast erheblich sinkt, wenn Du weiter Ehegattenunterhalt zahlen musst.
Nennst du mir EIN Urteil, in dem mehr als 1200€ Werbungskosten anerkannt werden, die nicht eheprägend sind?
quote:
Bei dem Wort Steuerlast werden hoffentlich auch Familienrichter hellhörig.
Isch wahr???:)
Grüßle
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
@camper
schmink Dir doch mal dne Hinweis mit der Steuerlast ab, das interessiert keinen Richter.
Der richter kann wohl eher noch sagen ziehne sie näher an Ihre Arbeitsstelle, zumal ich täglcih keine Lust hätte 3 Stunden nur für den Arbeitsweg täglich aufzubringen.
Nee, dann soll lieber meine Ex heiraten! :-)
Welche DDT hast Du genommen? Ich habe da irgendwie andere Werte.
--- editiert vom Admin
Ist ja schön und gut Camper,
dass du dir Gedanken um unseren Staatshaushalt machst...:)
Nur... was hat das mit dem Fall des TE zu tun?
quote:
Man muss schon zwischen den Zeilen lesen können,
Na das... können natürlich nur ganz *Gewiefte*.
Ich les da nämlich mix.:)
Grüßle
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