Hallo,
wir sind seit längerer Zeit getrennt lebend und die Ex hat genau wie ich, nicht erst seit vorgestern einen festen Partner.
Wie ich nun erfuhr, kauften die Beiden sich ein Haus in dem sie auch ihren festen Wohnsitz hat. Ihr Name erscheint aber weder im Kaufvertrag, noch im Grundbuch. Sie ist dort quasi nur "Mieterin". Obwohl meiner Meinung nach, keine Bedürftigkeit vorliegt, fordert sie von mir mehr Unterhalt. Nach der mir bekannten Rechtslage können bei einer verfestigten Lebensgemeinschaft, bzw. eheähnlichen Beziehung die Ansprüche auf Unterhalt gemindert, oder gar versagt werden.
Wie kann ich ihr nachweisen, das ihre Forderungen nicht berechtigt sind?
-----------------
""
Unterhalt, Lebensgemeinschaft, Hauskauf
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn ihr Name nicht im Grundbuch erscheint, dann ist sie auch nicht (Mit-)Eigentümerin der Immobilie. Wenn sie trotzdem Geld eingebracht hat oder die Hypotheken mit abbezahlt, dann könnte sie das eines Tages teuer zu stehen kommen.
Von einer gefestigten Lebensgemeinschaft geht man m.W. nach dreijähriger Dauer aus. Wenn deine Ex jetzt mehr Unterhalt verlangt, dann könntest du das ja ganz einfach verweigern. Will sie dennoch mehr Unterhalt haben, müsste sie klagen ... und dann wird der Unterhalt im Rahmen dieses Verfahrens neu berechnet. Allerdings solltest du vielleicht vorher anwaltlichen Rat einholen, welcher Unterhalt deiner Ex zustehen könnte ...
Wenn sie nur "Miete" bezahlt, dann müsste ja ihr "Vermieter" diese Einnahmen versteuern, was ich jedoch stark bezweifle. Theoretisch könnte man den Partner beim Finanzamt anschwärzen.
Da ich aber keinerlei Groll gegen ihn hege, liegt mir dies jedoch fern.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wenn sie Mietzahlungen geltend macht, muss sie diese nachweisen. Und wenn sie Miete auf das Konto ihres Freundes einzahlt, dann muss der diese Einnahmen versteuern.
Wenn er das nicht tut, macht er sich strafbar. Aber ich bin da vollkommen deiner Meinung: anschwärzen solltest du ihn nicht. Da sollen die mal von alleine drauf kommen.
Vielen Dank für Deine schnellen Antworten..............;)
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
11 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
19 Antworten
-
43 Antworten