Untergrabung des GG in Deutschland
>Untergrabung des GG in Deutschland
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ich glaub ich bin im falschen Film.
Das liegt daran, dass Sie das von Ihnen selbst zitierte Urteil nicht mit Verstand gelesen haben.
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Wer hat was von Erwerben geschrieben. Es geht um die Menschen, die im Angesicht ihres Schweißes … ein kleines Häuschen … gebaut haben, … und jetzt …. ihr Häuschen verlieren.
In dem von Ihnen zitierten Urteil (02.07.09) geht es darum, in welcher Höhe Finanzierungskosten bei Sozialleistungen für Unterkunft berücksichtigt werden müssen. Wenn es aber um Finanzierungskosten geht, dann ist der Erwerb wohl noch nicht abgeschlossen - okay, Eigentum ist zivilrechtlich schon übergegangen, aber der Kredit muss noch getilgt werden. Das Bundesgericht hat entschieden, dass sich der Staat an den Tilgung des Kredites nur in derjenigen Höhe beteiligen muss, die ein Mieter, der Sozialleistungen bezieht, erhalten würde. Im Klartext: Wer meint, er müsse sich ein größeres Haus als andere kaufen, der muss halt sehen, wie er den Kredit abgezahlt kriegt. Vom Sozialstaat gibt es nur Geld für ein angemessenes Haus, nicht aber einen „Bonus für Extrawürste“.Stellen Sie sich vor, ein im Zuge der Bankenkrise verarmter Manager jammert, er könne die 3.000,- €-Raten, die er sich vormals noch leisten konnte, für sein Schloss am Starnberger See nicht mehr bezahlen, und es sei total ungerecht und widerspreche dem Sozialstaatsprinzip dass er vom Staat nur Geld wie für eine 2-Zimmer-Mietwohnung erhält.Wenn auch Sie sich ein großes Haus gekauft haben, dass Sie sich nun nicht mehr leisten können, dann ist das bedauerlich, aber der Sozialstaat ist nicht dafür da, Hauseigentümer zu retten, die sich bei der Finanzierung übernommen haben. Der Sozialstaat garantiert nämlich nur einen Mindeststandart.
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von Ilsa1939 am 25.09.2009 20:10
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>Untergrabung des GG in Deutschland
So, machen wir mal Nägel mit Köpfen.Es ist doch schizophren, der Auffassung zu sein, wenn ich angemessenen Wohnraum, bei Miete und 2 Personenhaushalt und 65 m2 und ebenfalls angemessenen Wohnraum bei Eigentum (keine Villa oder der gleichen) 130 m2 auch 2 Personen mit den gleichen Kosten auszukomme wie bei Miete. Das ist nicht mit Chemie, nicht mit Physik und mit keinem Naturgesetz der Welt zu begründen. Angemessen ist angemessen, oder ist angemessen nicht angemessen, was denn nun. Wenn es angemessen ist, was das SG sagt, entstehen auch Mehrkosten, fertig und aus. Oder nicht?Gleichbehandlung, Privilegierung, Blödsinn. Es gibt Häuslebauer, die jeden einzelnen Stein in ihrer Hand hatten, um mit einem geringen Kredit auszukommen, wo Andere im Urlaub waren und dort ihr Geld verprassten. Der Saat selbst hat Milliarden ausgegeben um solchen Wohnraum zu fördern und tut es heute noch. Plötzlich macht er Gesetze und Urteile wonach solche Menschen privilegiert seien und ihr Eigentum verwertet werden soll. Das ist wie, wenn ich Betäubungsmittel in den freien Handel gebe, daran kräftig verdiene und alle die es kaufen, dann einsperren lasse, weil sie gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen. Wenn das Normaal ist, dann ist hier in diesem Staat aber etwas oberfaul!!Statistisches BundesamtArbeiterhaushalte leben zu 37,3 Prozent in Ein- oder Zweifamilienhäusern, Angestelltenhaushalte zu 33,8 Prozent.Der Staat muss sich von der Illusion verabschieden, dass nur vermögende Haushalte Immobilieneigentümer sind.Auf den sozialen Frieden, bin ich jetzt schon gespannt.
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"Eine Diktatur versteckt man am sichersten in eine Scheindemokratie"
von normaal am 26.09.2009 13:32
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>Untergrabung des GG in Deutschland
quote:
Der Staat muss sich von der Illusion verabschieden, dass nur vermögende Haushalte Immobilieneigentümer sind.
Aber muss der Staat den weniger vermögenden Haushalten deshalb eine Immobilie (mit)finanzieren? – Nein!
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... bei Eigentum (keine Villa oder der gleichen) 130 m2 auch 2 Personen mit den gleichen Kosten auszukomme wie bei Miete.
Persönlich kann ich Ihre Situation nachvollziehen. Natürlich ist es ärgerlich, wenn man erworbenes Eigentum nicht mehr finanzieren und daher verwerten muss. Rechtlich aber verstehe ich Ihr Problem nicht. Nur weil sich jemand einmal eine 130m2-Immolilie angeschafft hat, bei der sich rausstellt, dass diese (unverschuldet) nicht mehr finanzierbar ist, muss der Sozialstaat doch nicht in vollem Umfang einspringen - auch dann nicht, wen er dies bei einem 65m2-Miethaushalt tut.Sie selbst weisen darauf hin, dass es sich bei Ihrer 130m2-Immobilie um keine Villa handelt. Daraus schließe ich, dass auch für Sie irgendwann einmal eine Grenze erreicht ist und auch Sie der Auffassung sind, dass der Sozialstaat z.B. einem Börsenspekulanten mit 260m2-Villa nicht mehr helfen muss. Dass Dumme dabei ist aber, dass die Rechtsprechung diese Grenze nicht so festlegt, wie Sie dass gerne hätten, sondern dass bereits eine 130m2-Immobilie für einen 2-Personen Haushalt als unangemessen groß angesehen wird. Und dies, da bin ich mir sicher, wird von der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung ebenso gesehen. Andernfalls müsste man ja wirklich zu dem Ergebnis kommen, dass zwar nicht der Börsenmakler, dafür aber die vierköpfige Hartz-IV-Familie in die 260m2-Wohnung darf (sie selbst wollen ja 130m2 für 2 Pers.), und der Sozialstaat dies auch noch in vollem Umfang finanzieren müsste. Ein solches Ergebnis würde bei einer „normalen" vierköpfigen Familie, die nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, sicherlich mehr als nur Erstaunen auslösen.
quote:
Es gibt Häuslebauer, die jeden einzelnen Stein in ihrer Hand hatten, um mit einem geringen Kredit auszukommen, wo Andere im Urlaub waren und dort ihr Geld verprassten.
Auch dass rechtfertigt keine besondere Verpflichtung des Sozialstaates, diesen Häuslebauer mehr als andere zu unterstützen. Im Sozialstaat erhält jeder ein Mindestauskommen (Betonung auf Mindest), egal ob er sein Geld vorher mit Urlauben verprasst oder in ein Häuschen gesteckt hat. Sozialleistungen richten sich nur nach Bedürftigkeit und nicht danach, ob jemand vorher fleißig war und sich die Sozialleistung verdient hat.
quote:
Der Saat selbst hat Milliarden ausgegeben um solchen Wohnraum zu fördern und tut es heute noch.
Auch hier kann ich die Argumentation nicht nachvollziehen. Bei Sozialleistungen geht es immer um Bedürftigkeit. Hat der Staat einen Immobilienerwerb zuvor zum Beispiel mit Eigenheimzulage gefördert, kann dies aber nicht dazu führen, dass der Immobilienerwerber nun in besonderer Weise bedürftig ist.
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von Ilsa1939 am 30.09.2009 20:09
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>Untergrabung des GG in Deutschland
quote:
Aber muss der Staat den weniger vermögenden Haushalten deshalb eine Immobilie (mit)finanzieren? – Nein!
Doch!!-Was dem einen Recht(Miete) ist dem Anderen billig(Zinsen) und beides hält sich ungefähr die Waage(bei angemessenen Wohnraum ).
Beides ist vom Staat organisiert und gefördert wurden! Beides ist gewollt gewesen und man kann sich doch nicht einfach aus der Verantwortung stehlen(ich weis, man kann doch, aber das hat nichts mit Recht zu tun und schon gar nicht mit sozial ). Dem Staat kann doch nichts Besseres einfallen, als diese beiden Gruppen von Arbeitnehmern und Angestellten aufeinander zu hetzen (überwiegende Mehrheit der Bevölkerung). Wenn man lange genug sucht, wird man immer eine Argumentation finden, die den Einen von dem Anderen unterscheidet(schwarz und weis). Darum geht es aber nicht, sondern um das Grundgesetz.
Nach § 12 Abs 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II ist ein Eigenheim(bei angemessenen Wohnraum ) nicht als verwertbares Vermögen zu betrachten. Somit ist auch eine Verwertung ausgeschlossen. Wäre es nicht so, hätte bei der Gesetzgebung das Zitiergebot beachtet werden müssen, das Grundrechte durch dieses Gesetz eingeschränkt werden. Da das aber nicht gewollt wurde(Sozialstaat), hat man den Weg durch die Hintertür gewählt und zwingt den Eigentümer finanziell zur Verwertung.
So einfach ist es, das Grundgesetz zu untergraben und den Artikel 14 GG ad absurdum zu führen. Man schlägt sogar zwei Fliegen mit einer Klappe, in dem man Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 3 einfach aushebelt.
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"Eine Diktatur versteckt man am sichersten in eine Scheindemokratie"
von normaal am 02.10.2009 12:00
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>Untergrabung des GG in Deutschland
quote:Wenn du nur die Ausgaben vergleichst, ja.Aber derjenige, der zur Miete wohnt, hat vermutlich nicht den finanziellen Gegenwert eines Häuschens auf der Bank (und wenn er ihn hätte, müßte er ihn verwerten).Ergo ist die Ungleichbehandlung gerade nicht gegeben, denn Vermögen wird in beiden Fällen gleich behandelt in Relation zu den Ausgaben (Miete/Zinsen).Man muß es nur aus der korrekten Perspektive sehen.
Was dem einen Recht(Miete) ist dem Anderen billig(Zinsen) und beides hält sich ungefähr die Waage(bei angemessenen Wohnraum )
quote:Und was hat "der Staat" (also wir alle) davon? Hirn einschalten, dann posten.
Dem Staat kann doch nichts Besseres einfallen, als diese beiden Gruppen von Arbeitnehmern und Angestellten aufeinander zu hetzen
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von Snoop Pooper Scoop am 02.10.2009 17:40
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>Untergrabung des GG in Deutschland
quote:
Doch!!-Was dem einen Recht(Miete) ist dem Anderen billig(Zinsen) und beides hält sich ungefähr die Waage(bei angemessenen Wohnraum ).
Erlauben Sie, dass ich noch einmal wiederhole, was Sie bereits zitiert haben:
„Bewohnen Hartz IV Empfänger ein Eigenheim , sind als Kosten der Unterkunft und Heizung lediglich die Kosten zugrunde zu legen , die im maßgeblichen örtlichen Bereich für vergleichbare Mietwohnungen als angemessen anzusehen sind.“ (Urteil des BSG vom 02.07.2009 B 14 AS 32/07 R)
Hier hat das Bundessozialgericht mit anderen Worten genau dasselbe gesagt, was Sie im Einganssatz ihres letzten Postings fordern und was ich versuche, ihnen klar zu machen: Hauseigentümer bekommen dieselbe Unterstützung, die einem Mieter bei angemessenem Wohnraum zustehen würde. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.
Weswegen Sie trotzdem über die Rechtsprechung herziehen, bleibt rätselhaft.
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von Ilsa1939 am 02.10.2009 18:37
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>Untergrabung des GG in Deutschland
quote:
Und was hat "der Staat" (also wir alle) davon?
Wenn ich das schon lese, „wir alle“.
Hierzu verweise ich auf mein Posting vom 24.09.2009 21:30 und verweise außerdem auf alle Säulen einer Demokratie.
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Man muss es nur aus der korrekten Perspektive sehen.
Wer gib wem das Recht, einem Alles zu nehmen, was er sich erarbeitet hat(Artikel 14 GG), ob es seine Lebensversicherung oder sein kleines Eigenheim ist. Beides hatte nur den Zweck der Altersvorsorge, weil es der Staaat nicht leistet(für mich nur ungerecht, deshalb verstehe ich nicht, wie man hier von Recht sprechen kann).
quote:
Hirn einschalten, dann posten.
Danke!
Mein Hirn läuft seit ein paar Monaten auf Hochtouren.
Es mag sein, das es ihrem unterlegen ist?
Weis der Teufel, wo Sie ihre Rechtsauffassung herhaben, aber für mich zählt die Logik und wenn angemessen, angemessen ist, kann es bei den Kosten nicht unangemessen sein und man kann nicht mit einem Urteil vorhandene Naturgesetze außer Kraft setzen.
Äußern Sie sich doch zu 14 GG und hören Sie auf mit schwarz und weis und vor allem, werden Sie nicht persönlich. (Fakten, Fakten, Fakten).
quote:
Ergo ist die Ungleichbehandlung gerade nicht gegeben, denn Vermögen wird in beiden Fällen gleich behandelt
Gleichbehandlung? Wer? Wo? Wie?
Wenn Gleichbehandlung, dann für alle und nicht nur für die sozial schwächsten!!!!
quote:
Weswegen Sie trotzdem über die Rechtsprechung herziehen, bleibt rätselhaft.
Ich ziehe über nichts her, es sind Tatsachen.
quote:
Urteil des BSG vom 02.07.2009 B 14 AS 32/07 R
Genau darum geht es. Ich habe es zitiert um klar zu machen, wie die Rechtsprechung in unserem Staat(.................) funktioniert. Es gibt zu Zeit zwei, der eine hat es augesprochen, der andere singt es.
Der der es ausgesprochen hat, ist Heiner Geißler(CDU), zum Dasein der SPD. Zitat: „Die SPD hat sich auf Grund der Harz IV-Gesetzgebung überflüssig gemacht. Auf der einen Seite hat sie alle ALG II-Empfänger enteignet und auf der anderen Seite hat sie sie mit Missachtung ihrer Lebensleistung bestraft“. Heiner Geißler hat dies gestern bei Phoenix „Im Dialog mit Alfred Schier“ ausgesprochen.
Der Andere der es singt, ist Xavier Naidoo, Abgrund erschienen 2005, aber schaut selbst: http://www.youtube.com/watch?v=7jhIKMJAQM0&feature=related und fragt euch einmal, warum diesen Titel kaum einer kennt.
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"Eine Diktatur versteckt man am sichersten in eine Scheindemokratie"
-- Editiert am 03.10.2009 16:00
von normaal am 03.10.2009 15:56
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>Untergrabung des GG in Deutschland
quote:Das Volk?
Wer gib wem das Recht, einem Alles zu nehmen, was er sich erarbeitet hat(Artikel 14 GG)
quote:Gibt es doch. Der arbeitslose Bankpräsident darf seine Villa genau so wenig behalten wie der arbeitslose Straßenkehrer, wenn er von der Allgemeinheit alimentiert werden will.
Wenn Gleichbehandlung, dann für alle und nicht nur für die sozial schwächsten!
quote:Ist Eigentum neuerdings eine physikalische Konstante oder wo kommen hier die Naturgesetze her? Es wird immer alberner.
mit einem Urteil vorhandene Naturgesetze außer Kraft setzen
quote:Bestimmt, weil die böse Weltverschwörung den ganz schlimm unterdrückt hat. Oder was ist deine Antwort auf die Frage, die wir uns stellen sollen?
fragt euch einmal, warum diesen Titel kaum einer kennt.
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von Snoop Pooper Scoop am 04.10.2009 02:07
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>Untergrabung des GG in Deutschland
quote:
Wer gib wem das Recht, einem Alles zu nehmen, was er sich erarbeitet hat(Artikel 14 GG), ob es seine Lebensversicherung oder sein kleines Eigenheim ist. Beides hatte nur den Zweck der Altersvorsorge, weil es der Staaat nicht leistet(für mich nur ungerecht, deshalb verstehe ich nicht, wie man hier von Recht sprechen kann).
Ich hab’s schon mal gesagt und wiederhole es gerne noch einmal: „Sie haben eine fehlerhafte Vorstellung vom Sozialstaat.“
Und dazu ergänze ich: „Ihre Vorstellung von art. 14 GG ist auch fehlerhaft.
Es gibt kein „Naturgesetz“ und auch keine „Logik“ – außer Ihrer – nach welcher der Staat verpflichtet ist, sicherzustellen, dass sie einmal erworbenes Eigentum solange behalten dürfen, wie Sie wollen. Ein staatlicher Eingriff in das verfassungsrechtlich garantierte Eigentum kann nicht darin gesehen werden, dass der Staat nicht oder zu wenig Unterstützungsleistungen erbringt und den Bürger so verpflichtet, eigene Mittel – z.B. ein Grundstück - einzusetzen. Maßgeblich ist allein das Sozialstaatsprinzip. Daran ist zu messen ob zu geringe Unterstützungsleistungen gewährt werden, aber das Sozialstaatsprinzip garantiert lediglich einen Mindeststandard, nicht jedoch, das jeder einen einmal erreichten Standard behält.
Es ist – entschuldigen Sie bitte – schon wirklich ärgerlich, wenn sich jemand hinstellt und sagt, ich gebe mein ganzes Geld für Lebensversicherungen bzw. zur Finanzierung meines Grundstücks aus und wenn ich in Schwierigkeiten komme, dann muss der Staat einspringen. Wo soll denn da die Grenze sein? Dar ich auch Lebensversicherungen abschließen, die mir 5.000,- € mtl. Rente garantieren und eine 300qm-Villa kaufen, die mir der Staat im Zweifel finanzieren muss? Liegt ein verfassungswidriger Eingriff in meine Eigentumsrechte vor, wenn ich meinen Rembrandt verkaufen muss, um die Raten für meinen Privatjet finanzieren zu können?
Selbst bildungsfernen Schichten, wird von Peter Zwegat als erstes eingebläut, dass man sparen und auch verzichten muss. Hat der Hartz-IV-Empfänger zwei Pkw und – für schönes Wetter – auch noch ein Motorrad, müssen zumindest mal das Motorrad und ein Pkw verkauft werden, um Kosten zu senken. Niemand (außer vielleicht Ihnen) würde auf die Idee kommen, der Sozialstaat sei, auch unter Gesichtspunkt Art. 14 GG, verpflichtet dem Hartz-IV-Empfänger den „Fuhrpark“ zu finanzieren.
Lieber normaal, ich halte Ihnen zu Gute, dass auch sie (hoffentlich) erkannt haben, dass es irgendwo eine Grenze geben muss. Sie müssen nur noch begreifen, dass die Grenze nicht da gezogen wird, wo sie das gerne hätten, sondern eben deutlich niedriger. „Lebensleistung“, „ehrliche Arbeit“ usw. sind anzuerkennen. Der Sozialstaat aber verlangt nicht, dass es dafür einen besonderen Bonus gibt.. Ihre Definition von Artikel 14 und dem Sozialstaatsprinzip ziehen Sie ganz alleine so, dass nur Sie in die Gruppe der Begünstigten fallen. Wenn ich ihren Ausführungen folgen darf, so sind nur Leute wie sie „würdig“ Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, Banker und Börsenspekulanten jedoch nicht, genauso weinig wie Leute, die Ihr Geld mit Urlaubsreisen verprassen. Diese Einstellung ist nicht diejenige, die man von jemandem erwartet, der sich hier als Verfechter des Sozialstaates aufspielt.
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von Ilsa1939 am 04.10.2009 19:52
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>Untergrabung des GG in Deutschland
quote:Welches Volk? Meinen Sie, das Volk-das zur Wahl geht, das Volk-das nicht zur Wahl geht oder meinen Sie das Volk-das ihre Parteizugehörigkeit wählt? Für Politik doch eine einfache Sache, den Wähler von der Wahl fern zu halten, in dem Sie die Wähler betrügt und belügt, und das solange, bis der Sinn der Wahl für den Wähler verloren gegangen ist und wir sehen doch, wie gut das klappt.
Das Volk
quote:Das sind wieder mal Vergleiche? (vollkommen aus der Luft gegriffen), oder meinen Sie wirklich, das der Bankpräsident ein Problem dieser Art bekommt. Er geht einfach zu seiner Partei und die beschafft ihm ganz schnell einen guten Job.Ich rede hier ausschließlich vom angemessenen Wohnraum und von nichts anderem.
Gibt es doch. Der arbeitslose Bankpräsident darf seine Villa genau so wenig behalten wie der arbeitslose Straßenkehrer, wenn er von der Allgemeinheit alimentiert werden will.
quote:Habe ich im Post vom 26.09.2009 13:32 klargestellt! Erst lesen, dann posten!
Ist Eigentum neuerdings eine physikalische Konstante oder wo kommen hier die Naturgesetze her? Es wird immer alberner.
quote:Was soll das? Noch mal: „Ich rede vom angemessenen Wohnraum und nur davon, nicht von einer 5.000 LV, nicht von einer 300qm Villa und auch nicht von einem Rembrand oder Privatjet“.Es geht doch einfach nur um die Frage: “Ist angemessen nun angemessen oder nicht, wenn ja, muss es unweigerlich auch bei den Kosten angemessen sein. Alles andere ist Schrott!
Es ist – entschuldigen Sie bitte – schon wirklich ärgerlich, wenn sich jemand hinstellt und sagt, ich gebe mein ganzes Geld für Lebensversicherungen bzw. zur Finanzierung meines Grundstücks aus und wenn ich in Schwierigkeiten komme, dann muss der Staat einspringen. Wo soll denn da die Grenze sein? Dar ich auch Lebensversicherungen abschließen, die mir 5.000,- € mtl. Rente garantieren und eine 300qm-Villa kaufen, die mir der Staat im Zweifel finanzieren muss? Liegt ein verfassungswidriger Eingriff in meine Eigentumsrechte vor, wenn ich meinen Rembrandt verkaufen muss, um die Raten für meinen Privatjet finanzieren zu können?
Nur diese Frage ist zu beantworten, ist denn das so schwer?Alles andere, was bis jetzt gepostet wurde, dient doch nur der Verwirrung und ist so wie so, in jedem Fall unangemessen(jedenfalls was Wohnraum und deren Kosten betrifft) und zeigt zum anderen, wie einfach es ist, Gesetzgebung so auszulegen, wie es einem passt.
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"Eine Diktatur versteckt man am sichersten in eine Scheindemokratie"
von normaal am 05.10.2009 10:35
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