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Untergrabung des GG in Deutschland

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Untergrabung des GG in Deutschland

Warum wird mit Hilfe der deutschen Justiz das GG untergraben.
Ein Beispiel von Vielen: Artikel 19 Abs. 1 (Zitiergebot) besagt eindeutig, das
wenn Gesetze gemacht werden die Grundrechte einschränken, muss
im Gesetz stehen, welche Grundrechte eingeschränkt werden mit Artikel
und Abs. Es gibt aber trotzdem eine reichliche Anzahl von Gesetzen in
der BRD die das Zitiergebot missachten. In einer Demokratie kann es doch
nicht sein, dass die Justiz gegen das Grundgesetz urteilt, oder doch?

Ein Beispiel: Die Unverletzlichkeit der Wohnung im Steuerrecht.
Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz vom 19.12.2001 (BGBl I 2001, 3922).



von normaal am 07.12.2008 17:23
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>Untergrabung des GG in Deutschland
> dass die Justiz gegen das Grundgesetz urteilt

? Das Gesetz macht die Legislative, nicht die Judikative. Oder was meinst du?


von Leibgerichtshof am 07.12.2008 19:58
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>Untergrabung des GG in Deutschland
Ja, ist richtig, aber hat nicht die Judikative die Aufgabe die Legislative vor Fehlentscheidungen zu schützen und sie darauf aufmerksam zu machen, dass sie Gesetze die gegen Grundrechte verstoßen gar nicht erst beschließen können. Ich denke mir, das bei Entwürfen von Gesetzen auch Richter oder jedenfalls Leute mit einer juristischen Ausbildung bzw. Erfahrung mitarbeiten. Wieso kommt es denn noch dazu oder steckt Absicht dahinter?


von normaal am 07.12.2008 23:03
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>Untergrabung des GG in Deutschland
Es steht in diesem Artikel nichst davon wo es stehen muss...[...]Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.[...]
Im Falle der Unverletzlichkeit der Wohnung, steht im Artikel 13 GG bereits eine Einschränkungsmöglichkeit drin, wer das darf und wer nicht und zu welchem Grund usw. usw.

Vielleicht einfach mal den Begriff "Zitiergebot" bei wiki eingeben.
----------
Recht haben, heisst nicht
Recht bekommen."

-- Editiert von futchidah am 08.12.2008 13:45


von dezooka am 08.12.2008 13:37
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>Untergrabung des GG in Deutschland
--aber hat nicht die Judikative die Aufgabe die Legislative vor Fehlentscheidungen zu schützen --

Nein

--und sie darauf aufmerksam zu machen, dass sie Gesetze die gegen Grundrechte verstoßen gar nicht erst beschließen können--

Ebenfalls Nein.

Die Judikative hat die Aufgebe, Gesetze, die bereits beschlossen wurden, auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz bzw. ihre Verfassungsmäßigkeit hin zu überprüfen. In ein laufendes Gesetzgebungsverfahren darf sich die Judikative nicht einmischen.

Im Gesetzgebungsverfahren hat als letzte Instanz der Bundespräsident die Möglichkeit, bei einem Verstoß gegen das GG seine Unterschrift zu verweigern und damit das Gesetz zu verhindern. Das ist ja in der jüngeren Vergangenheit zweimal passiert.

Die Beurteilung der Frage, ob der § 27b UStG verfassungswidrig ist oder ob er zwar verfassungsgemäß ist, aber gegen das Zitierungsgebot verstoßen wurde, möchte ich zur Beurteilung dem BVerG überlassen. Das gilt auch für die Konsequenzen, die daraus zu ziehen sind.

Wenn das so offensichtlich ist, wie Du meinst, warum hat es dann 7 Jahre gedauert, bis eine entsprechende Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde?


von hh am 08.12.2008 14:09
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>Untergrabung des GG in Deutschland
Zum Zitiergebot allgemein:

Von der hehren Zielsetzung des Zitiergebots bleibt in der Praxis oftmals nicht viel übrig. Das Gebot ist dabei auch durch die Rechtsprechung des BVerfG selbst an zahlreichen Stellen durchlöchert worden, wobei die Einzelheiten umstritten sind. Das Gebot gilt beispielsweise nicht:

- bei vorkonstitutionellem Recht, auch wenn dieses geändert wird,
- bei der bloßen Wiederholung und bei geringfügigen Änderungen einschränkender Normen,
- wenn der Eingriff „offenkundig“ ist.

Es wird zudem die Auffassung vertreten, dass die Zitierung im Änderungsgesetz ausreicht, z.T. auch nur in einer Präambel oder bei Ausfertigung. Die Zitierung ist dann in dem geänderten Gesetz gar nicht ersichtlich.
Mit BVerGE 113, 348 hat das BVerfG zudem ausgeführt, dass aus Gründen der Rechtssicherheit die Nichtbeachtung des Zitiergebots erst ab dem Zeitpunkt der Verkündung der Verfassungsgerichtsentscheidung zur Nichtigkeit führen kann.

Diese ganzen Ausnahmen werfen ein bezeichnendes Licht auf die Gesetzgebungspraxis, allerdings eignet sich die Nichtbeachtung des Zitiergebots aus meiner Sicht, kaum als Aufhänger zur Kritik am Gesetzgeber. Es kommt in erster Linie auf den Inhalt an und erst danach auf die Form. Aus meiner Sicht würde eine strenge Auslegung des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG an der Rechtspraxis vorbeigehen. Meiner Meinung nach – wenn ich denn etwas zu sagen hätte – könnte das Zitiergebot ganz abgeschafft werden, denn durch übertriebene Förmelei wird ein schlechtes oder aus anderen Gründen verfassungswidriges Gesetz nicht besser.

Viel ärgerlicher ist eine Gesetzgebungspraxis, die stets versucht, die Grenzen des verfassungsrechtlich Zulässigen auszuloten und dabei oft auch über diese Grenzen hinausgeht. Hier sollte sich der Gesetzgeber viel eher an seine eigene Nase packen und sich bei seinen Vorhaben von Anfang an zurücknehmen, anstatt aus politischem Aktionismus rechtlich zweifelhafte Regelungen zu erlassen, deren Wirksamkeit jedes Mal erst vor dem BVerfG ausgekaspert werden muss; siehe die Diskussionen um z.B. Bundeswehr im Inneren, Luftsicherheit, Online-Durchsuchung, Pendler-Pauschale, Trägerschaft der ARGE etc.


Zum Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz:

Richtig ist, dass dessen Verfassungswidrigkeit wegen Verstoß gegen das Zitiergebot diskutiert wird. Wie oben ausgeführt gibt es aber zahlreiche Ausnahmen, die hier greifen könnten. So könnte z.B. aus dem Umstand, dass der Gesetzgeber bei der vom Fragesteller angesprochenen „Unverletzlichkeit der Wohnung“ im Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetzt klar zwischen Geschäfts- und Wohnräumen unterschieden hat, geschlossen werden, dass dem Gesetzgeber die Grundrechtsrelevanz wegen „Offenkundigkeit“ bewusst gewesen ist. Zum Zeitpunkt einer möglichen Nichtigkeit habe ich auch schon auf BVerfGE 113, 248 hingewiesen.

IM ÜBRIGEN würde die Nichtigkeit natürlich nur die durch das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetzt neu eingeführten Normen betreffen, z.B. die USt-Nachschau. Völlig abwegig sind demgegenüber im Internet verbreitete Latrinenparolen, wonach der Staat ab 2001 keine Umsatzsteuer mehr erheben darf.



von Ilsa1939 am 08.12.2008 18:05
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>Untergrabung des GG in Deutschland
Alles prima, vieles verstanden, einiges nicht.
Aber der Artikel 19 hat doch einen wesentlichen Hintergrund, den man nicht ignorieren sollte. Er ist doch ein wichtiger Bestandteil zur Erhaltung von Demokratie.
Welche ?
Dieser Artikel soll doch gerade die Legislative in ihre Schranken weisen.
Ein Gesetz das Grundrechte einschränkt und nicht zitiert, muss nichtig sein.
Offenkundig "Ja", aber was ändert sich?
Ist der Weg zur Autokratie dann nicht nur eine Frage der Zeit!

Beispiel:
Wer gegen § 1 verstößt wird mit Haft bis zu drei Jahren bestraft.
Was im § 1 verboten ist und was nicht, regeln Verordnungen und Gesetze die vom BFH oder vom ..... noch erfunden werden müssen.

Das kann es doch wohl nicht sein, oder?



von normaal am 08.12.2008 20:18
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>Untergrabung des GG in Deutschland
> Ein Gesetz das Grundrechte einschränkt und nicht zitiert, muss nichtig sein.

Wie schon gesagt, ein Gesetz wird nicht dadurch vollständig "nichtig", daß eine Änderung eingefügt wird, die gegen das Zitiergebot verstößt.

Dann ist nur die Änderung nichtig.

Ansonsten könnte der Gesetzgeber böswillig (z.B. um die Verfolgung bestimmter regierungsfreundlicher Kreise zu unterbinden) einfach so einen Paragraphen ins StGB oder in die StPO packen und schon wäre ein ganzes Gesetz gekippt.


von Leibgerichtshof am 08.12.2008 20:44
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>Untergrabung des GG in Deutschland
o.k. begriffen!

Noch eine kleine Frage zu GG.
Gibt es eigentlich ein Grundrecht, das Gesetze die erlassen werden auch verständlich für Durchschnitt also für mich sein müssen?


von normaal am 08.12.2008 21:22
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>Untergrabung des GG in Deutschland
> Aber der Artikel 19 hat doch einen wesentlichen Hintergrund, den man nicht ignorieren sollte. Er ist doch ein wichtiger Bestandteil zur Erhaltung von Demokratie.

Ich halte das Zitiergebot nicht für ein Grundprinzip des Rechtsstaates. Natürlich ist es zu beachten, weil es Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG nun einmal gibt, aber es gibt andere Staaten, die kommen auch gut ohne eine solche Formvorschrift aus. Der Gesetzgeber hat z.B. im Luftsicherheitsgesetz, das den Abschuss von entführten Flugzeugen erlaubt, zwar artig zitiert, dass dadurch in das Recht auf Leben der Passagiere eingegriffen wird, trotzdem hat das Gesetz nach Feststellung des BVerfG gegen die Menschenwürde verstoßen. Im Ergebnis ist doch ein vernünftiges Gesetz wesentlich wichtiger als eine formvollendete Zitierung. Ich könnte auch ohne Zitiergebot gut leben.

> Gibt es eigentlich ein Grundrecht, das Gesetze die erlassen werden auch verständlich für Durchschnitt also für mich sein müssen?

Die Illusion muss ich Ihnen nehmen – ein solches Grundrecht gibt es nicht, auch wenn es manchmal wünschenswert wäre.
Es gibt aber so etwas Ähnliches, nämlich die aus dem Rechtsstaatgebot abgeleiteten Grundsätze der Normklarheit und das Verbot sich widersprechender Rechtsnormen. Gesetze dürfen sich nicht widersprechen, mehrdeutig oder so verwirrend sein, dass man diese nicht mehr anwenden kann. Das ganze ist aber nur ein alleräußerster Notnagel, von dem kaum jemals Gebrauch gemacht wird. Bevor man ein Gesetz als verfassungswidrig erklärt. muss man nämlich versuchen, es verfassungskonform auszulegen, denn im Zweifel wollte der Gesetzgeber ein verfassungsgemäßes und wirksames Gesetzt erlassen, so dass Auslegungsmöglichkeiten, die zur Verfassungswidrigkeit führen würden, entfallen müssen. Am relevantesten wäre so etwas noch im Strafrecht, wo der Normadressat vorher wissen soll, was verboten ist.



von Ilsa1939 am 08.12.2008 22:31
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>Untergrabung des GG in Deutschland
>Gesetze dürfen sich nicht widersprechen, mehrdeutig oder so verwirrend sein, dass man diese nicht mehr anwenden kann.

Nehmen wir mal unser Steuerrecht in Deutschland, dazu den § 27b UStG und nun noch die Normklarheit und ich stelle dann fest, das es erhebliche Mängel bei der Rechtssicherheit gibt. Liege ich grundsätzlich falsch, wenn ich der Meinung bin, das ein solches Gesetz oder Urteil und Beschlüsse die auf diesem Gesetz beruhen unwirksam sind, oder zumindestens die Rechtslage geprüft werden muss.

Denn nicht einmal Steuerberater kennen alle gesetzlichen Bestimmungen des Steuerrechts und sie müssen es auch rechtlich nicht. Aber vom Normadressaten verlangt mann dieses.

An einem solchen Gesetz muss doch etwas faul sein?



von normaal am 08.12.2008 23:49
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