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Unterbrochener Nonstop-Flug gilt als Reisemangel - 1/1
AFP/123recht.net vom 3.9.2001   3779 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Unterbrochener Nonstop-Flug gilt als Reisemangel

- Gerichtsurteil zu Pauschalurlaub

Ein durch eine Zwischenlandung unterbrochener Nonstop-Flug stellt bei einer Pauschalreise einen Reisemangel dar und kann zu einer Preisminderung führen. Dies entschied das Amtsgericht München. Im vorliegenden Fall hatte ein Ehepaar für 1.048 Mark (536 Euro) pro Person eine Pauschalreise nach Gambia gebucht. Dabei wurde dem Paar im Prospekt ein Nonstop-Flug von Berlin zum Zielflughafen versprochen. Tatsächlich machte die Maschine allerdings auf Las Palmas (Gran Canaria) einen Stop zum Tanken. (AZ: 211C8963/01)




Zusammen mit weiteren Mängeln - das Hotel war überbelegt, der Pool nicht benutzbar, außerdem gab es Mängel bei der Wasserversorgung und beim Frühstück - bekam das Paar eine Preisminderung von jeweils 350 Mark (179 Euro) zugesprochen. Welchen prozentualen Anteil am Nachlass die Reiseunterbrechung hat, gehe aus dem Urteil allerdings nicht hervor, sagte eine Gerichtssprecherin.

Reisemängel bei Pauschalreisen, also bei einzelnen angebotenen Reiseleistungen zu einem Gesamtpreis, berechtigen zu der Minderung des Reisepreises. Anhaltspunkte für die Höhe der Minderung bietet die Frankfurter Tabelle. Unabdingbare Voraussetzung einer gültigen Herabsetzung des Preises ist aber in fast allen Fällen die Mängelanzeige während der Reise an den Veranstalter.

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