Unter welchen Voraussetzungen ist ein eBay-Mitglied zur Anfechtung berechtigt?

Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, Anfechtung, Kauf, Ebay, Internetauktion
2,9 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
10

Von Rechtsanwalt Karlheinz Roth

Bei einem Vertragsschluss über die Internet-Plattform eBay kann eine Partei (Käufer/Verkäufer) einem Irrtum unterliegen, der zur Anfechtung ihrer abgegebenen Willenserklärung berechtigt.

Eine Anfechtung ist unter den nachfolgenden Voraussetzungen wirksam erklärt.

Karlheinz Roth
Partner
seit 2005
Rechtsanwalt
Hauptstraße 16 a
25488 Holm
Tel: 04103/9236623
Web: http://www.kanzlei-roth.de
E-Mail:
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet- und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Strafrecht, Baurecht, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Familienrecht
Preis: 100 €
Antwortet: ∅ 7 Std. Stunden

  1. Es muss zunächst ein Anfechtungsgrund gegeben sein.

    • Inhaltsirrtum: Der Erklärende hat eine falsche Vorstellung vom Inhalt der Erklärung, z.B. die Beschreibung des Artikels wird falsch verstanden.

    • Erklärungsirrtum: Der User hat sich bei der Eingabe der Daten vertippt. Dies muss er jedoch glaubhaft nachweisen.

    • Eigenschaftsirrtum: Dies betrifft einen Irrtum über wertbestimmende Faktoren (z.B. Echtheit), den Irrtum über den Wert oder den Preis aber nicht.

    • Arglistige Täuschung: Arglistiges Verschweigen von Tatsachen kann zur Anfechtung berechtigen, wenn eine Aufklärungspflicht bestand.

  2. Die Anfechtung wurde gegenüber dem Vertragspartner rechtzeitig erklärt (Nachweis des Zugangs). Bei ebay besteht für alle Mitglieder bis zum Angebotsende die Möglichkeit, ihre Angebote zurückzunehmen oder abgegebene Gebote zu stornieren.

Für den Fall einer wirksam erklärten Anfechtung ist der Vertrag als von Anfang an nichtig anzusehen und die erbrachten Leistungen sind zurückzugewähren.

Rechtsanwaltskanzlei K. Roth
info@kanzlei-roth.de
www.kanzlei-roth.de
Tel. 040/317 97 380
Fax: 040/31 27 84
Johannisbollwerk 20
20459 Hamburg
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.