Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Internetrecht, Computerrecht » 

Unter welchen Voraussetzungen ist ein eBay-Mitglied zur Anfechtung berechtigt?

Von Rechtsanwalt Karlheinz Roth
7.12.2005 | Ratgeber - Internetrecht, Computerrecht | 11092 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Anfechtung, Kauf, Ebay, Internetauktion

Von Rechtsanwalt Karlheinz Roth

Bei einem Vertragsschluss über die Internet-Plattform eBay kann eine Partei (Käufer/Verkäufer) einem Irrtum unterliegen, der zur Anfechtung ihrer abgegebenen Willenserklärung berechtigt.

Eine Anfechtung ist unter den nachfolgenden Voraussetzungen wirksam erklärt.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Karlheinz Roth
Hamburg
575 Bewertungen
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
 Pers. Direktanfrage 

  1. Es muss zunächst ein Anfechtungsgrund gegeben sein.

    • Inhaltsirrtum: Der Erklärende hat eine falsche Vorstellung vom Inhalt der Erklärung, z.B. die Beschreibung des Artikels wird falsch verstanden.

    • Erklärungsirrtum: Der User hat sich bei der Eingabe der Daten vertippt. Dies muss er jedoch glaubhaft nachweisen.

    • Eigenschaftsirrtum: Dies betrifft einen Irrtum über wertbestimmende Faktoren (z.B. Echtheit), den Irrtum über den Wert oder den Preis aber nicht.

    • Arglistige Täuschung: Arglistiges Verschweigen von Tatsachen kann zur Anfechtung berechtigen, wenn eine Aufklärungspflicht bestand.

  2. Die Anfechtung wurde gegenüber dem Vertragspartner rechtzeitig erklärt (Nachweis des Zugangs). Bei ebay besteht für alle Mitglieder bis zum Angebotsende die Möglichkeit, ihre Angebote zurückzunehmen oder abgegebene Gebote zu stornieren.

Für den Fall einer wirksam erklärten Anfechtung ist der Vertrag als von Anfang an nichtig anzusehen und die erbrachten Leistungen sind zurückzugewähren.

Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97934
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?