Unter welchen Voraussetzungen darf eine Stützmauer abgerissen werden?

Mehr zum Thema: Nachbarschaftsrecht, Voraussetzungen, Stützmauer, Nachbar, Abgrabung
3,86 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
7

Nachbar hat keinen Unterlassungsanspruch

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 29.06.2012 (V ZR 97/11) noch einmal darauf hingewiesen, dass ein Grundstückseigentümer es keinesfalls hinnehmen, dass eine auf seinem Grundstück stehende Mauer von dem Nachbarn als Abstützung für dessen Grundstücksaufschüttung zweckentfremdet wird (so auch bereits BGH, NJW 1976, 1840, 1841); er darf die Mauer auch dann abreißen, wenn das angrenzende Grundstück dadurch seinen Halt verliert. Es ist Sache des Aufschüttenden, die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Jedoch ergibt sich aus dem Gedanken des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses, dass er früh genug den Nachbarn über die von ihm beabsichtigte Maßnahmen informieren muss, damit dieser eigene Stützmaßnahmen ergreifen kann.