"Unter Ausschluß der Sachmängelhaftung" mangelhaften Gebrauchtwagen gekauft, was nun?
Guten Morgen,
gestern habe ich einen gebrauchtes Smart Cabrio, BJ. 2000, von einem markenungebundenen Händler gekauft. Dabei habe ich einen Formularkaufvertrag unterschrieben, der unter Bemerkungen die vom Händler handschriftlich ergänzte Klausel "12 Monate Gewährleistung unter Ausschluß der Sachmängelhaftung" enthält. Ich weiß, daß es jetzt zu spät ist, dennoch: Was bedeutet dieser Satz rechtlich?
Das Fahrzeug wurde im Online-Inserat bei m*b*le.de als "Scheckheft" und "sehr gepflegt" angegeben. Leider entspricht beides nicht den Tatsachen, Mängel (nur eine erste Bestandsaufnahme):
1. Das Fahrzeug ist entgegen der schriftlichen Beschreibung und ausdrücklicher Zusage im Verkaufsgespräch nicht „scheckheftgepflegt“. Im Serviceheft ist lediglich die Übergabe- sowie eine weitere Inspektion bei 14 tkm notiert. Bei angezeigtem Tachometerstand von über 37 tkm bei Fahrzeugübergabe ist eine Wartung mehr als 7.000 km überfällig, wahrscheinlich aber länger, da bei geringer Laufleistung Service alle 12 Monate Vorschrift ist.
2. Die Kunststoffverkleidung oberhalb der Windschutzscheibe gehört offensichtlich nicht zu einem Smart Cabrio, sondern zu einem Coupé. Sie wurde unfachmännisch mit einer Säge „passend gemacht“ und dabei überdies im Sichtbereich 5 cm tief eingesägt. Die Notbetätigung des Verdecks ist nicht erreichbar. Unbenommen der funktionalen Einschränkung - welchen redlichen Grund kann es geben, dieses Teil auszutauschen? Das Fahrzeug wurde als "unfallfrei", auch im Vertrag, verkauft.
3. Die Arretierung des Verdecks über der Kofferaumklappe links ist äußerst schwergängig und rastet nur ein, wenn man das Verdeck mit unverhältnismäßiger Gewalt herunterschlägt.
4. Vom linken Dachholm her ist bei geschlossenem Dach ab 120 km/h ein lautes Pfeifen zu vernehmen.
5. Beim Hochschalten unter Vollast kuppelt das Fahrzeug mit einem ungewöhnlich starken Ruck ein.
6. Die Sitzlehnenverstellung des Fahrersitzes funktioniert nur über einen sehr kleinen Einstellbereich und ist äußerst schwergängig. Es ist keine hinreichende Sitzposition einstellbar.
7. Der Gurtaufroller auf der Fahrerseite arbeitet nur mangelhaft.
Nun habe ich die schlimmsten Befürchtungen, an ein unsachgemäß 'zusammengeschustertes' Fahrzeug gekommen zu sein und bitte um Ihren / Euren Rat, wie ich mich verhalten soll. Mein Plan ist, heute nachmittag mit dem Fahrzeug zunächst ein Smart-Center aufzusuchen und dort eine Zustands- und Mängeleinschätzung zu erbitten. Was dann?
Herzlichen Dank für Ihre / Eure Zeit und Antworten.
Freundliche Grüße
Philipp
-- Editiert von Philipp am 22.07.2004 11:01:06
von Philipp am 22.07.2004 10:40
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>"Unter Ausschluß der Sachmängelhaftung" mangelhaften Gebrauchtwagen gekauft, was nun?
Hallo doko,
ich war wohl einfach zu gutgläubig und habe dem Händler bezüglich des Zustands vertraut. Sitz- und Gurtmängel sind mir bei der Probefahrt, bei der ich die Sitzposition nur grob eingestellt hatte, nicht aufgefallen.
Der Händler hat mir das Fahrzeug im Verkaufsgespräch ausdrücklich als scheckheftgepflegt angepriesen und mir dabei das aufgeschlagene Inspektionsheft vorgehalten. Ehrlich gesagt habe ich nicht für möglich gehalten, daß mich jemand so dreist und direkt belügen könnte und habe die Einträge nicht angesehen.
Den tiefen Einschnitt in die Verkleidung habe ich gestern abend auf der Rückfahrt vom Händler bemerkt. Da habe ich noch gedacht, daß vielleicht die Frontscheibe einmal unsachgemäß ausgebaut und der Rahmen beim Aussägen der Scheibe beschädigt worden sein könnte. Daß die komplette Verkleidung 'gebastelt' ist und nicht zum Fahrzeug gehört, wurde mir heute morgen klar, als ich mich mit der Notbedienung vertraut machen wollte.
"Besonders günstig (billig)" war der Wagen sicher nicht. Der Kaufpreis entspricht in etwa dem Schwacke-Händlerverkaufspreis. Gekauft habe ich ihn, weil er auf mich als Laien einen guten Eindruck gemacht hat und mir der Händler vertrauenswürdig erschien. Zudem führte er TÜV- und Abgasuntersuchung neu durch ("Keine Mängel") und ließ das Fahrzeug mit "DEKRA-Siegel" bewerten.
Diese Bewertung stellte er mir vor Zulassung und Kauf des Fahrzeuges im Original zur Verfügung. Leider entspricht aber auch diese nicht den Tatsachen; sie enthält wortwörtlich die wahrheitswidrigen Passagen "Verkleidungen und/oder Himmel und/oder Teppich weisen keine Schäden auf" und "Kundendienste: Kundendienstheft gepflegt".
Freundliche Grüße
Philipp
von Philipp am 22.07.2004 11:38
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>"Unter Ausschluß der Sachmängelhaftung" mangelhaften Gebrauchtwagen gekauft, was nun?
>also eins versteh ich nicht:
>12 Monate unter Ausschluss der Sachmängelhaftung??
>Oder habe ich das falsch verstanden??
Sie haben richtig verstanden, genau das ist der Wortlaut im Vertrag. Auf den Text angesprochen äußerte der Verkäufer, daß sei eine "Standardklausel" und würde z. B. bedeuten, daß er nicht für einen Unfall haftbar gemacht werden könne, der infolge nicht angezogener Radmuttern entstünde.
von Philipp am 22.07.2004 12:23
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>"Unter Ausschluß der Sachmängelhaftung" mangelhaften Gebrauchtwagen gekauft, was nun?
Also das mit dem Scheckheft wird wohl kein Mangel sein, Sie können ja nun nicht Ihre eigene Unzulänglichkeit
dem Händler anlasten.
Was die anderen Punkte betrifft würd ich es so handhaben wie doko gepostet hat.
Übrigens:
Ein Ausschluß der Sachmängelhaftung ist gegenüber Verbrauchern unzulässig und würde nunmehr bedeuten, dass Sie 24 Monate Gewährleistung in Anspruch nehmen können,(Für Mängel die bei Übergabe schon vorhanden waren) wenn es exact so im Vertrag steht, wie Sie es hier beschrieben haben.
Gut nicht
Die Beweißlast liegt allerdings nach 6 Monaten wieder bei Ihnen.
von krull14 am 22.07.2004 13:18
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