Unter 18 Jahren ausziehen?!

8. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
SchokoKatzii
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unter 18 Jahren ausziehen?!

Hallo ihr liebe,

Ich bin 16 Jahre alt und wohne bei meiner Mutter, mit meinem Vater besteht kein Kontakt.
Zu hause werde ich gezwungen, auf meinen kleinen Bruder aufzupassen, während meine Mutter übers Wochenende weg ist.
In den Ferien, so wie jetzt, fährt meine Mutter einfach nach Holland, zu essen und trinken ist nichts da und Geld hat sie auch nicht da gelassen.. Wäre mein Freund und seine Familie nicht, wüsste ich nicht was ich jetzt machen sollte.
Schulsachen und Klamotten bekomme ich sehr selten, das meiste bekomme ich ebenfalls von meinen Freund und seinen Eltern.

Da ich mich zu hause nicht mehr wohl fühle, würde ich gerne ausziehen. Da ich aber sehr ängstlich bin, was neue menschen angeht, möchte ich nicht gerne in ein Heim oder in eine Wohngruppe.
Daher wollte ich einmal fragen ob jemand weiß, ob man mit 16 irgendwie seine eigene Wohnung bekommen kann, oder ich zu meinen Freund und seinen Eltern ziehen kann ( 20 Jahre alt / Sind auch schon seit fast 5 1/2 Jahren zusammen)

Zu hause fühle ich mich echt nicht mehr wohl und zum Jugendamt zu gehen traue ich mich nicht, genau so wenig mit NummerGegegenKummer zu telefonieren..

Vielen dank im voraus, und bitte keine blöden Kommentare. :)

-- Editiert von Moderator am 08.08.2016 17:24

-- Thema wurde verschoben am 08.08.2016 17:24

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ohne das Jugendamt hinzuzuziehen halte ich es für unwahrscheinlich, dass du ausziehen kannst. Weil es keine andere Behörde gibt, die dir gerade helfen wird.
Es dürfte auch kaum jemanden geben, der einer 16-Jährigen eine Wohnung vermittelt. Es gibt inzwischen viele verschiedene Wohnprojekte für Jugendliche, auch einzelne Wohnungen allein, aber immer mit Betreuung.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Vielen dank im voraus, und bitte keine blöden Kommentare. Vergiß es einfach - ohne Jugendamt läuft da nichts.
Es dürfte auch kaum jemanden geben, der einer 16-Jährigen eine Wohnung vermittelt Und vor allem wird ihr keiner eine Wohnung vermieten...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zum Erwachsenwerden bzw -sein gehört auch, dass man für eigene Belange eintretenden muss und nicht alles durch andere regeln lassen kann. Also, Herz in die Hand nehmen und mit dem Jugendamt Kontakt aufnehmen. Von nichts kommt nichts.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Die Entscheidungen werden nicht im Jugendamt gefällt, sondern bei Gericht. Das Jugendamt kann beraten, oder eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen. Natürlich darf auch ein minderjähriges Kind auf seinen kleine Bruder aufpassen. Wo steht, dass das verboten ist? Mithilfe im Haushalt, das ist im BGB sogar ausdrücklich vorgesehen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Letzteres ist im BGB anders geregelt, als Du hier schreibst, aber seis drum. Und die Entscheidungen werden eben nicht im Jugendamt gefällt, wie Du geschrieben hast. Und Gerichte entscheiden nicht unbedingt nach den Empfehlungen des Jugendamtes. Abgesehen davon sind viele Jugendämter nicht (mehr) bereit, so einen Zirkus in jedem Fall mitzumachen.

Wenn jetzt das Kind aufgrund Deines Rates davon ausgeht, dass es nur zum JA gehen muss, mit den Wimpern zwinkern, und dann schlägt das Jugendamt zu Hause als Zauberfee ab, straft die Mama ab, entscheidet, was mit den Kids passiert, dann ist dieser Rat einfach unverantwortlich.

Ich stimme Dir zu, dass das Kind sich dringend beim JA beraten lassen sollte. Wie das ausgeht, das wissen wir nicht. Aber, in dem Kind sollten nicht falsche Hoffnungen geweckt werden, das ist einfach verantwortungslos.

wirdwerden

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#9
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat:
Alles andere ist irrelevant.


Ich vermute du meinst alle anderen Meinungen außer dir.
Weil in der Schilderung der TS wäre eigentlich eher das in den Urlaub fahren der Ansatzpunkt, um via Jugendamt/Gericht eine Änderung zu erstreiten. Auch eine 16jährige kann man nämlich nicht einfach tagelang sich selbst überlassen.
Aufpassen auf kleinere Geschwister gehört durchaus zu den Tätigkeiten im Haushalt, die man einer 16jährigen zumuten kann.

Zitat:
Das Jugendamt dürfte dazu der Mutter gegenüber eine klare Ansage machen.


Ja, darf es. Aber ob es die Gelegenheit bekommt? Es lädt die Mutter zum Gespräch ein, die kommt nicht. Und dann?
Ich geb dir einen Tipp: ohne Gericht kann das Jugendamt genau null bis gar nichts ausrichten, wenn die betroffenen Personen nicht mitwirken.

Zitat:
Wir wollen doch keine Wortklauberei betreiben.


Du möchtest das nicht. Dies hier ist ein Rechtsforum. Rechtsthemen haben die unangenehme Eigenschaft, dass jedes einzelne Wort eine Bedeutung hat und jede kleinste Veränderung der Sachlage/Schilderung das Ergebnis komplett verändern kann.

Zitat:
Manche Hausfrauen erzählen eben viel wenn der Tag lang ist.


Vera91, du bist Hausfrau?

@SchokoKatzii

Der Rat, sich ans Jugendamt zu wenden ist trotzdem der Richtige. Allerdings können die keine "Ansage machen", sondern maximal vermitteln. Da besteht durchaus eine Chance, dass sich an deiner bisherigen Situation etwas ändern lässt.
Nur ist es nicht damit getan, dass du dort einfach Bescheid gibst und dann zu deinem Freund ziehen kannst. Der Weg ist lang und wahrscheinlich mühevoll, zumal das Jugendamt hier wohl keine unmittelbare Gefahr im Verzug annehmen wird.

1x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Man kann nicht einfach die Amtsvormundschaft übernehmen, und das im Nachhinein absegnen lassen. Blick ins Gesetz klärt insoweit die Rechtslage. Außerdem sind die Voraussetzungen für eine Vormundschaft ja überhaupt nicht gegeben, nicht mal Ansatzweise, siehe §§ 1773 ff BGB .

Also, Schokokatzi, wenn Du Glück hast, kann das Jugendamt vermitteln. Deshalb auf jeden Fall einen Termin vereinbaren.

wirdwerden

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