Untätiger Anwalt

18. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
holger123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Untätiger Anwalt

Hallo,

was kann man machen, wenn ein beauftragter Anwalt untätig ist?

Er hat die Kostenzusage der RV erhalten und vertröstet mich nur. Auf Nachfragen heisst es, er wird sich gleich mit meiner Angelegenheit befassen, tut es aber nicht. Ich bin es leid, ihn immer wieder darum zu bitten. Wie kann ich ihn dazu auffordern bzw. unter Druck setzen oder RA wechseln? Zahlt die RV einen anderen Anwalt, wenn dieser nichts gemacht hat?

-- Editiert von holger123 am 18.01.2008 17:25:43

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
holger123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht um eBay-Betrug. Der RA muß, schätze ich, nur einen Brief schreiben, Klage androhen, fertig.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Setzen Sie dem Anwalt schriftlich eine kurze Frist bis wann er tätig geworden sein muss. Teilen Sie ferner mit, dass mit erfolglosem Ablauf dieser Frist das Mandat beendet ist und Sie einen anderen Anwalt beauftragen werden.

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#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Es ist zwar zutreffend, dass die RSV die RA-Kosten nur ein Mal zahlt, aber was soll denn hier an Kosten bitte sehr bereits entstanden sein? Allenfalls vielleicht für ein Anschreiben an die RSV mit der Bitte um Erteilung der Deckungszusage.

Der Fragensteller sollte das Gespräch mit der RSV suchen und den Fall schildern und fragen, ob für das weitere Vorgehen auch ein anderer RA genommen werden könnte. Im übrigen könnte der bisherige RA davon in Kenntnis gesetzt werden, dass man aufgrund seiner bisherigen Untätigkeit überlegt einen anderen RA zu beauftragen, ihm zwar jetzt noch nicht das Mandat entzieht, er aber bitte bis zur Klärung mit der RSV zunächst keine weiteren Schritte zu unternehmen und zudem mitgeteilt werden, soll ob und ggf. welche Kosten bisher bei ihm angefallen wären. Geht man so vor, dann weiß man, ob die RSV mitspielt beim Anwaltswechsel und was ggf. der andere RA meint für Gebührenforderungen zu haben. Wenn diese Auskunft vorliegt, kann man auch besser beurteilen, ob die angegebenen Kosten ggf. überhaupt berechtigt sind. Vielleicht hat das auch zur Folge, dass der RA auf einmal ganz schnell wird und doch tätig wird.

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#7
 Von 
holger123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für alle Antworten!

Wegen Erteilung der Deckungszusage habe ich die RV selbst kontaktiert und dem RA die Zusage übermittelt. Weiß nicht, ob er schon etwas abgerechnet hat.

Er hat auf meine Anfrage zuerst einmal geantwortet und Fragen zur Transaktion gestellt, die ich ihm schnell und ausführlich beantwortet habe, und ein Gerichtsurteil erwähnt (in einem ähnlichen Fall hat der Käufer seine Ansprüche gerichtlich durchgesetzt). Auf konkrete Fragen meinerseits zur rechtlichen Bewertung des Streitfalls und Handlungsmöglichkeiten kam jedoch nie eine Antwort außer: "ich werde Ihre Anfrage bearbeiten und mich bei Ihnen melden".

Ich weiß nicht, wie "Rechtsberatung" definiert ist - m.E. war das keine. "Gänzliche" Untätigkeit ist es wohl auch nicht, da er mal geantwortet hat, auch wenn seine Antwort unbrauchbar war.

Ich habe ihn beauftragt, um meine Ansprüche durchzusetzen, und erwarte, dass er mich über die Möglichkeiten der Durchsetzung berät und mich dabei vertritt. Obwohl ich das mehrmals kommuniziert habe, ist nichts in die Richtung passiert.

Ich denke, ich bitte ihn nun um konkrete Handlungsvorschläge und setze ihm mal eine Frist von 14 Tagen. Soll ich ihm schreiben, dass ich nach erfolglosem Verstreichen der Frist einen Anwaltswechsel erwägen und die RV informieren werde?
Oder wäre es besser, erst bei der RSV anzufragen, ob der RA Zahlungen erhalten hat und ob ich den RA wechseln kann?

Was bringt eine Anzeige bei der Anwaltskammer?

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#8
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ich würde höchst vorsorglich bei der RVS nachhaken, ob das schon irgendwelche Zahlungen gelaufen sind. Ggf. kommt der RA ja auch auf die Idee noch abzurechnen. Daher solltest du die RSV über alles informieren und denen auch sagen, dass du erstmal keine Auszahlung an den RA willst.

Da der RA zumindest schon etwas ermittelt hat (halt die Fragenstellerei), bin ich mir nicht so sicher, ob ggf. nicht vielleicht doch schon Gebühren 'verdient' wurden. Aber zumindest fehlt das Ergebnis. Eine Beratung schließt ja auch ein, dass man dem Mandanten die Rechtslage darstellt. Vielleicht kommt man hier auch mit allgemeinen Schuldrecht weiter, sprich Aufforderung innerhalb von 2-3 Wochen nun endlich den Auftrag/die Beratung zu ende zu bringen. Wenn das nicht hilft, dann Rücktritt vom Vertrag. Beauftragung eines anderen RA. Wenn der erste RA dann mit Kosten kommt, kannst du ihn ja darauf hinweisen, dass er die Kosten des weiteren RA zumindest in der Höhe der von ihm geltend gemachten Kosten als Schaden zu ersetzen hat und die Rechnung zurückweisen.

Ob die Meldung an die Rechtsanwaltskammer was bringt, wage ich zu bezweifeln. So schlimm ist die Verfehlung an und für sich nicht. Das wird wahrscheinlich nur abgeheftet werden.

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#9
 Von 
holger123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Inzwischen habe ich von meiner RSV erfahren, dass der RA 35,70 Euro für die Erstberatung abgerechnet hat. Seine Rechnung stellte er am 01.06. nachdem er mir am selben Tag die o.g. Mail mit Fragen zur Transaktion schrieb. Diese Mail liegt der RSV vor.


Ich habe dem RA am 29.01. gemailt, dass ich nicht länger warten möchte und ihn um konkrete Vorschläge fürs weitere Vorgehen bitte und möchte, dass er meine Forderung durchsetzt. Ich bat um zeitnahe Beantwortung meiner Anfrage bis zum 12.02.08. Eine Antwort habe ich bis heute nicht erhalten.


Da es schon seit Juni'07 so geht (hin und wieder meldet er sich, verspricht mir eine Antwort oder stellt noch eine Frage, dann wieder Funkstille), sehe ich keine andere Alternative als das Mandat zu entziehen und einen neuen RA zu suchen.


Was muss ich dabei berücksichtigen? Würde die RSV einen neuen RA bezahlen, wenn es um andere Leistungen als die Erstberatung geht? Eine Beratung brauche ich hier nicht mehr, es geht mir nur um rechtliche Durchsetzung meiner Ansprüche.

0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Großartig, den 4 Jahre alten Thread eines Querulanten wieder aus der Versenkung geholt.

Wenn ich Ihre Ausführungen so lese, erwecken diese den Eindruck, dass Sie wohl weniger der Hilfe eines Anwalts bedürfen als vielmehr derjenigen eines Arztes.

Oder haben Sie sich mal überlegt, warum Sie offenbar ständig Rechtsprobleme haben?

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0x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Ich glaube der hat was mit seiner Tipse, denn die hatte er mal bei einer Verhandlung dabei und die haben sich auch die Kippen geteilt
[...]
seine Private "Monica Lewinsky"
[...]
Venusfalle im Büro


Genau, für so einen Schwachsinn hat es sich doch gelohnt, einen 4 Jahre alten Thread wieder hochzuholen. :-/



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