Unrechtsmäßige Abmahnungen

6. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
FragenderMieter123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Unrechtsmäßige Abmahnungen

Angenommen Mieter (A) fühlt sich durch die Vermietung belästigt, da diese ständig Besichtigungen durchführen möchte, Mieter (A) begrenzt daher die Besichtigung dahin gehend, das die Vermietung Sachgründe pro Raum vorbringen soll, die Klausel für Besichtigungen im Mietvertrag wäre angenommen unrechtsmäßig.

Anwalt (B) mahnt nun Mieter (A) ab, weil dieser nur die Räume zugänglich machen will, die von Arbeiten betroffen sind. Mieter (A) würde seinen Anwalt einschalten und widerspricht der Abmahnung, nennt gleichzeitig drei Termine für eine Besichtigung der genannten Räume. Anwalt (B) moniert, das die Terminvorschläge einen Tag nach seiner Frist eingegangen sind und mahnt deshalt erneut ab.

Kann man durch das Verhalten von Anwalt (B) nun eine Missbräuchlichkeit der Abmahnungn erkennen b.z.w. könnte Mieter (A) Beschwerde bei der Anwaltskammer einlegen? Anwalt (B) würde nun weiter mit Kündigung und „anderen Schritten" drohen. Der Anwalt von (A) wäre aber überzeugt, das sich das Zutrittsrecht nur auf die Räume für Sanierungen bezieht, wie könnte Mieter (A) weiter vorgehen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120366 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von FragenderMieter123):
Kann man durch das Verhalten von Anwalt (B) nun eine Missbräuchlichkeit der Abmahnungn erkennen





Zitat (von FragenderMieter123):
b.z.w. könnte Mieter (A) Beschwerde bei der Anwaltskammer einlegen?

Klar kann er das.
Die Frage ist nur, warum sollte man sinnlose Dinge tun?



Zitat (von FragenderMieter123):
Der Anwalt von (A) wäre aber überzeugt, das sich das Zutrittsrecht nur auf die Räume für Sanierungen bezieht,

Grundaätzlich ja.
Es kann aber technisch bedingt sein, das auch Räume in denen keine Snsierung durchgeführt wird dennoch von der Sanierung betroffen sind.
Sollte man abklären.





-- Editiert von Harry van Sell am 06.05.2017 12:19

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von FragenderMieter123):
das die Terminvorschläge einen Tag nach seiner Frist eingegangen sind und mahnt deshalt erneut ab.

Ist eben ein Fristversäumnis, wenn der Anwalt vor Gericht auch so schnell ist, viel Spaß dann verliert man eben.
Zitat (von FragenderMieter123):
Kann man durch das Verhalten von Anwalt (B) nun eine Missbräuchlichkeit der Abmahnungn erkennen b.z.w. könnte Mieter (A) Beschwerde bei der Anwaltskammer einlegen?

Können ja, nur werden die wohl kaum reagieren.
Zitat (von FragenderMieter123):
Der Anwalt von (A) wäre aber überzeugt, das sich das Zutrittsrecht nur auf die Räume für Sanierungen bezieht, wie könnte Mieter (A) weiter vorgehen?

Man hat einen Anwalt, der sollte doch den Weg wissen, wenn er schon überzeugt ist.
Was ein Anwalt jedoch meint, ist nicht vor Gericht bindend, kann sein das Nebenräume je nach Sanierung trotzdem betreten werden müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Hat der VM denn mit einem konkrten Grund angefragt, was er sich angucken will under warum?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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