Unkündbar bei Krankheit?

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Ein weit verbreiteter Irrtum lautet: Wegen Krankheit kann man nicht gekündigt werden

Das stimmt so nicht.

Um­ge­kehrt gilt sogar: Die Krank­heit des Ar­beit­neh­mers kann un­ter be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen so­gar der Grund für ei­ne Kündi­gung durch den Ar­beit­ge­ber sein, z.B. wenn sie den Ablauf im Betrieb nachhaltig und dauerhaft stört.

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