Unkündbar bei Krankheit?
Mehr zum Thema: Beliebte Rechtsirrtümer, Kündigung, Kündigungsgrund, Krankheit, KündigungsschutzEin weit verbreiteter Irrtum lautet: Wegen Krankheit kann man nicht gekündigt werden
Das stimmt so nicht.
Umgekehrt gilt sogar: Die Krankheit des Arbeitnehmers kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar der Grund für eine Kündigung durch den Arbeitgeber sein, z.B. wenn sie den Ablauf im Betrieb nachhaltig und dauerhaft stört.