Unkrautbekämpfung: Essig und Salz weiter verboten ?

18. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
verlaine123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unkrautbekämpfung: Essig und Salz weiter verboten ?

Nach einem Beschluss des OLG Oldenburg vom 25.04.2017 - 2 Ss(OWi) 70/17 lautet der Leitsatz:
Weder Essig noch Salz sind Pflanzenschutzmittel, so dass deren Einsatz zur Unkrautvernichtung nicht nach dem Pflanzenschutzgesetz verboten ist.

Aber weit gefehlt, geht es um das Pflanzenschutzamt einer Landwirtschaftskammer, denn diese erklären
Essig und Salz weiterhin als verboten; verweisen zwar auf o.g. Beschluss und beziehen sich auf
§ 3 des Pflanzenschutzgesetzes, wo ich Essig und Öl selbst im Anhang nicht finden konnte.

Genau wie der Betroffene im Beschluss habe ich Unkraut auf dem Fußweg angewendet und dank eines
aufmerksamen Nachbars A, das Pflanzenschutzamt vor Ort gehabt. Ich wurde belehrt, bekam 4 Blätter
Inormationen und Hinweise und handle, anders als der o.g. spezielle Fall, im Wiederholungsfall ‚vorsätzlich‘
mit Bußgeldzahlung.
Weiß da jemand mehr, warum Essig und Salz erlaubt und zugleich verboten sind ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von verlaine123):
Genau wie der Betroffene im Beschluss habe ich Unkraut auf dem Fußweg angewendet

Nö, der Betroffene im Beschluss wollte das Unkraut offenbar loswerden.



Zitat (von verlaine123):
Weiß da jemand mehr, warum Essig und Salz erlaubt und zugleich verboten sind ?

Die Antwort dürfte sich wohl darin
Zitat (von verlaine123):
Ich wurde belehrt, bekam 4 Blätter Inormationen und Hinweise

verbergen.

Eventuell mal hier einstellen?


Grundsätzlich ist es im übrigen so, das ein Urteil nur zwischen den Parteien gilt, man sich also sein eigenes Urteil erstreiten müsste.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
verlaine123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Deine Antwort.
Beim ersten Zitat sollte es natürlich heißen: dass auch ich Essig und Salz zur Unkrautvernichtung genommen habe....sorry

Mir geht es darum, dass die Verwaltungsbehörde Essig und Salz als Lebensmittel automatisch zum Pflanzenschutzmittel erklärt, sobald es zur Unkrautvernichtung eingesetzt wird (nach § 3 der PflSchG).

Sie berufen sich nunmehr auf die ‚gute fachliche Praxis‘ , nur streng genommen kann ich die angegebenen Alternativmethoden wie Feuer, Wasser (heiß), Schaum ect. pp. ebenso als Pflanzenschutzmittel einordnen.
Sie tun alle das gleiche, Unkraut zerstören.

Nach o.g. Beschluss ist es ein Lebensmittel, worauf es nach dem Gesetz aber ankommt und darf zur Unkrautvernichtung angewendet werden. Daher auch der Leitsatz, oben als erstes im Beschluss 2Ss (OWI) 70/17.

Ich vergleiche doch nur den Beschluss mit den mir vorliegenden Infos und Hinweisen.
Im Info-Blatt kommt das Wort 'Lebensmittel' erst gar nicht vor, obwohl sie sich auf auf o.g. Beschluss beziehen,
sprechen dann von 'chemischer Unkrautvernichtung auf Hofflächen', was es schon mal gar nicht ist, ansonsten
habe ich ein Blatt noch zur Auskunftpflicht und 2 letzte Blätter über Pflanzenschutzmittel, was es auch nicht ist.

Ich blick da einfach nicht durch. Wo liegt der Fehler ?

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von verlaine123):
das Pflanzenschutzamt einer Landwirtschaftskammer

Eine Landwirtschaftskammer hat keine "Ämter", und ist auch nur als berufsständische Vertretung für Landwirte zuständig. Den Nichtlandwirt braucht es nicht kümmern, was eine Landwirtschaftskammer sagt. Und den Landwirt übrigens auch nicht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Ich bin immer so schrecklich ungeschickt.

Jedes Jahr wieder fällt mir die Salatschüssel mit dem Essig- und Salz-Dressing.....


-- Editiert von Moderator am 19.09.2017 22:50

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Ich bin immer so schrecklich ungeschickt.

Jedes Jahr wieder fällt mir die Salatschüssel mit dem Essig- und Salz-Dressing

Wenn Sie so vor Gericht argumentieren, viel Spaß.

-- Editiert von Moderator am 19.09.2017 22:50

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#6
 Von 
verlaine123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Zitat (von verlaine123):
das Pflanzenschutzamt einer Landwirtschaftskammer

Eine Landwirtschaftskammer hat keine "Ämter", und ist auch nur als berufsständische Vertretung für Landwirte zuständig. Den Nichtlandwirt braucht es nicht kümmern, was eine Landwirtschaftskammer sagt. Und den Landwirt übrigens auch nicht.


Von der Sache her schon richtig, nur ich bin kein Landwirt, aber mein 'aufmerksamer Nachbar', der diese 'Geister' rief
und dann haben die ihre Pflanzenschutzgesetze und die können bei Verstoß (dann in meinen Fall) ein Bußgeld verhängen.
Im Info-Blatt stehen 175 Euro zur Auswahl.
Ich z.B. wurde auch von Bekannten informiert, das Essig und Salz erlaubt sei und geht man auf die Seite der ARAG,
unter google: Essig und Salz verboten, wird unbedarften Laien gleiches suggeriert.

Aber eben gerade gefunden über Yahoo und anderen Browser:

https://www.gabot.de/ansicht/news/unkrautbekaempfung-essig-oder-salz-verboten-387162.html

Damit wäre mein Anliegen hinreichend beantwortet, aber vielleicht gut zu lesen für diejenigen, die auf falsche Aussagen
und web-Seiten treffen.
Nun hoffe ich auf Alternativen für Kleingärtner zu treffen, die auch wirklich effektiv sind, da sieht es aber dürftig aus.
Allen aber danke, für die Beteiligung.

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