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>Unkraut
Sie können so oft wie möglich "Unkraut" entfernen wenn es ihnen spaß macht. Eine Pflicht, nur weil es dem Nachbarn nicht gefällt ( Unkraut in fremden Gärten) haben sie nicht. Also erfreuen sie sich einfach an so mancher schönen, zierlichen Blütenpracht von sogenannten "Ungräutern".
Es gibt meiner Meinung nach kein Unkraut. Es gibt kultivierte Zierblumen, -kräuter und -pflanzen und Wildblumen, -kräuter und -pflanzen.Das der Nachbar Pflanzen aus den obengenannten Kategorien die er nicht mag als Unkraut bezeichnet ist schlicht weg sein Problem.Der Garten sollte nicht verwarlosen und keinen Unrat aufweisen, an sonsten ist es egal was da wächst (Naja eventuell sollte kein Hanf angepflanzt werden). Heutzutage sind ja auch "Natur"- und "Öko-Gärten" in.Es lediglich darauf zu achten, das die Pflanzen nicht auf das Gelände des Nachbarn wachsen dürfen und (falls vorhanden) seinen Zaun nicht beschädigen dürfen.Gegen Unkrautsamen aus dem Nachbargarten ist bis heute kein Kraut gewachsen. Die Richter halten nämlich in einem solchen Fall einen Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch im Sinne von § 1004 BGB regelmäßig für nicht erfüllt. Sie führen die Beeinträchtigung durch den Flug von Unkrautsamen auf Naturkräfte zurück, es gibt also keinen »Störer« im Sinne des Gesetzes, den man zur Verantwortung ziehen könnte.Oberlandesgericht Köln, AZ: 12 U 40/93: Einem Nachbarn kann nicht vorgeschrieben werden, wie er seinen Garten pflegt. Oberlandesgericht Düsseldorf, Az. o U 205/92: Da das gesellschaftliche Denken sich hinsichtlich Umwelt und Natur in den letzten Jahrzehnten pro Natur gewandelt hat, ist auch nicht damit zu rechnen, dass die Gerichte von ihrer Haltung abweichen. Der Eigentümer kann grundsätzlich das Herüberwehen von Unkrautsamen nicht abwehrenAmtsgericht Tecklenburg, MDR 1981, Seite 51: In einer Neubausiedlung, in der einzelne Grundstücke nicht bebaut sind und nicht gepflegt werden, ist der Eigentümer eines solchen Grundstückes, der dieses etwa e i n m a l jährlich mähen lässt, nicht zu weitergehenden Maßnahmen zum Schutz der Nachbarn vor Unkrautsamen und überwuchern- dem Bewuchs verpflichtet.OLG Schleswig, Az. 3 U 205/91: Ein Landwirt, der auf seinem Grund ökologischen Anbau betrieb, hatte vor Gericht von seinem Grundstücknachbarn die Beseitigung von Disteln verlangt, da der Samenflug den Anbau der Feldfrüchte beeinträchtigte. Ohne Erfolg. ----------------- Wer meine Beiträge hilfreich findet kann mich weiter unten unter Diesen User bewerten! bewerten => 5 Sterne sind ein GUT => 1 Stern ist ein SCHLECHT
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Moin Forengeistder 80% Essig ist verboten. Ebenso Chlor uns auch Salz. Allerdings gibts Round-up.(ist wohl wesentlich teurer, genauso umweltunverträglich und genauso allesgrün tötend dafür aber erlaubt) wer sich nicht erwischen lässt....