A wollte bei einem Flugbuchungsportal einen Flug buchen.
Nachdem er sich durch die Menüs gehangelt hat und auch sämtliche Zusatzkosten umschifft hatte, traf er auf die Zahlungsauswahlseite. Dort war bei allen Kreditkartenoptionen außer einer "Visa Elektron" eine Gebühr von 7,50€ + Servicefee angegeben, was A zu teuer war.
Daher wählte A Zahlung per Lastschrift, was mit einer Gebühr von 3€ angegeben war. A klickte auf kaufen und erhielt wenig später eine Email mit dem Betreff "Buchungsanfrage" - im Text stand "verbindliche Buchungsanfrage".
Darin befanden sich neben den erwarteten 3€ für Lastschrift 2x 19,99€ (die Buchung war für zwei Personen) für eine Servicefee, die weder in der Email noch auf der Buchungsseite beschrieben waren - A hätte also 40€ mehr zahlen müssen.
Daraufhin forderte A 10 Minuten später ein Storno über das Buchungsportal an und rief parallel dort an. Die Aussage am Telefon war, dass ein Abbruch nicht mehr möglich sei, eine Stornierung nur gegen Zahlung von x € erfolgen könne.
Weitere 30 Minuten später erhielt A die Rechnung.
A hat den Hergang noch einmal nachgestellt und gesehen, dass auch bei Lastschriftzahlung, obwohl im Auswahltext nicht angegeben - die Servicefee im Gesamtbeitrag unerwarteterweise hinzugefügt wurde.
Auf die Stornoanfrage über die Buchungsseite erhielt A in Folge keine Antwort, stattdessen wurde der Betrag vom Konto abgebucht, was A dann zurückbuchte.
A erhielt nun eine Mahnung vom Portal.
Hat A eine Handhabe? Vielleicht über § 119 (1)?
-- Editiert von Moderator am 12.04.2016 20:16
-- Thema wurde verschoben am 12.04.2016 20:16
Unklare Zusatzkosten bei Flugbuchung
Reise mit Hindernissen?
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Verschiebung zu Reiserecht beantragt. Da passt es besser hin
Hallo,
der Gesetzgeber schreibt vor, dass Buchungsportale eine sogenannte 'finale Buchungsmaske' vorzuhalten haben. Aus dieser Maske sind alle relevanten Daten zu entnehmen = Reisedaten und auch der Endpreis inkl. saemtlicher Nebenkosten. Erst dann klickt man auf den Button 'Jetzt verbindlich buchen' oder sinngemaess so formuliert. Von dem in der 'finalen Buchungsmaske' aufgefuehrten Gesamtpreis darf nicht abgewichen werden, ansonsten ist kein verbindlicher Vertrag zustande gekommen.
Von dieser 'finalen Buchungsmaske' sollte man sich ein Screenshot fertigen, nur dann ist man auf der sicheren Seite, dass nicht noch irgendwelche versteckten Kosten eingerechnet werden.
Wie gesagt, dass ist Gesetz - jedes Buchungsportal hat sich daran zu halten. Wird sich nicht daran gehalten, dann sollte man Anzeige bei der Wettbewerbszentrale erstatten.
Mir persoenlich ist kein Portal bekannt, dass diesen Anforderungen nicht genuegt.
Viele Gruesse
bernardoselva
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Handelt es sich überhaupt um eine Buchungsportal mit Sitz in Deutschland?
@bernardoselva: In dem vorliegenden Fall haben sich die Preise bei Auswahl der Zahlungsart dynamisch geändert. Wie genau muss denn die finale Buchungsmaske aussehen? Und seit wann ist das Vorgabe? In welchem Gesetz ist das geregelt?
@drkabo: Gehen wir mal von einem Unternehmen mit Sitz in Deutschland aus.
Zitat......In welchem Gesetz ist das geregelt?...... :
Siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Button-Lösung
Viele Gruesse
bernardoselva
Zitat:Darin befanden sich neben den erwarteten 3€ für Lastschrift 2x 19,99€ (die Buchung war für zwei Personen) für eine Servicefee, die weder in der Email noch auf der Buchungsseite beschrieben waren - A hätte also 40€ mehr zahlen müssen.
Na, wenn in der E-Mail diese EUR 40 Service Fee nicht aufgeführt ist, dann ist kein Vertrag zu Stande gekommen.
Zitat:Wie genau muss denn die finale Buchungsmaske aussehen?
Auf der letzten Seite vor dem finalen Klick ("Jetzt verbindlich buchen" o.ä.) muss der Endpreis incl. aller Zusatzkosten stehen.
Nicht später, aberauch nicht früher.
Dann ist doch Situation sehr gut für den TE.
Er besitzt eine E-Mail, wo die EUR 40 Service Fee nicht erwähnt werden.
Er besitzt eine zweite E-Mail, wo diese EUR 40 Service plötzlich auftauchen.
Nunmehr kann er dem Anbieter schreiben:
1. Entweder bestätigt der Onlineanbieter den Preis ohne Service Fee -> Vertrag
2. Oder der Onlineanbieter lehnt den Preis ohne Service Fee ab -> kein Vertrag (Kohle muss innerhalb von 2 Wochen erstattet werden)
Bei Punkt 2. kann der TE eine Rücklastschrift durchführen, wenn der Onlineanbieter die 2-wöchige Frist zur Rückzahlung missachtet.
Hallo,
ich weiß nicht, ob es missverständlich war. Der Betrag stand schon in der Email, aber weder auf der Seite noch in der Email ist erklärt worum es sich bei der Servicefee handelte.
Es gab praktisch folgende Wahlmöglichkeiten
Kreditkarte A - 0€ zusätzliche Kosten - berechnet wurde auch nichts.
Kreditkarte B - 7,50€ plus Servicefee - berechnet wurde 7,50€ und 20€ je Person.
Bankeinzug - 3€ stand im Beschreibungstext - berechnet wurden 3€ plus 20€ je Person.
Es wurde beim relevanten Bankeinzug also andere Dinge berechnet, als aus dem Fließtext ersichtlich.
ZitatZitat (von justmee):......In welchem Gesetz ist das geregelt?...... :
Siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Button-Lösung
Viele Gruesse
bernardoselva
Aus der Wikipedia:
Zitat:Folglich müssen alle ablenkenden Elemente zwischen Bestellbutton und Pflichtinformationen entfernt werden.
Bei A war es so, dass der Preis auf der rechten Seite angezeigt wurde, die ablenkenden Elemente befanden sich im großen Dialogbereich links.
Wäre das dann ein Verstoß dagegen?
Ach und es war nicht auf dem Bestellbutton, aber im Text von "Ihre Buchungsanfrage" die Rede - so wie auch in der Email.
-- Editiert von justmee am 14.04.2016 00:08
Vielleicht sollten wir den Sachverhalt mal von der praktischen Seite her betrachten.
Diese Online-Anbieter mit diesen intransparenten Buchungsdialogen (meistens kommen die aus Leipzig) sind nicht dafür bekannt, gerichtlich klären zu wollen, wie das Button Gesetz richtig angewandt wird, d.h. i.d.R. ist nach einem widersprochenen Mahnbescheid Schluss. Die sind eher auf Dummenfang aus, denn bestimmt wird sich die Mehrzahl der Reisenden nicht dagegen wehren.
Also -> man könnte durchaus in Betracht ziehen, dem Online-Anbieter schriftlich und nachweislich aufzufordern, dass Geld wg. einer fehlenden übereinstimmenden Willenserklärung und Verstoss gegen das Button Gesetz innerhalb von 14 Tagen zu erstatten. Hilfsweise würde ich der Forderung widersprechen und eine Weitergabe der persönlichen Daten an Auskunfteien untersagen. Nach den 14 Tagen würde ich das Geld über eine SEPA Rücklastschrift zurückbuchen lassen.
Den Flug würde ich woanders neu buchen.
-- Editiert von vundaal76 am 14.04.2016 11:14
Zitat......Vielleicht sollten wir den Sachverhalt mal von der praktischen Seite her betrachten...... :
Augenscheinlich verwechseln Sie 'praktisch' mir 'realistisch'.
Mir jedenfalls ist keine Buchungsplattform bekannt, welches nicht den gesetzlichen Anspruechen genuegt.
Kloppen Sie keine Sprueche sondern belegen Sie Ihre Mutmassungen!
Zitat......Der Betrag stand schon in der Email, aber weder auf der Seite noch in der Email ist erklärt worum es sich bei der Servicefee handelte...... :
Dann steht die Fee erklaert in den AGB. Auch Buchungsportale haben Mitarbeiter, die allmorgentlich nach Broetchen schreien, mit anderen Worten also bezahlt werden muessen. Ich gehe davon aus, dass Sie sich Ihre Arbeitsleistung auch von Ihrem Chef bezahlen lassen, oder werkeln Sie fuer umsonst??
Buchungsportale sind nun mal keine caritativen Einrichtungen.......
Viele Gruesse
bernardoselva
Darüber hinaus MUSS das Flugportal eine gängige Zahlmöglichkeit kostenlos anbieten.
VISA Elektron ist sicher nicht gängig...
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