Ich habe ein Problem mit einer Zahlungsaufforderung eines Gerichtsvollziehers.
Der Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid des Amtsgerichts liegt seinem Schreiben bei. Der GV hat auch eine Forderungsberechnung zu seinem Schreiben hinzugefügt, diese deckt sich auch mit dem Vollstreckungsbescheid, bis auf einen Betrag welcher als "Kosten des Prozeßbev. für den Antrag" (21,42€) betitelt wird. Dieser ist nirgends aufgeführt, d.h. es ist nicht nachvollziehbar was und wofür dieser Betrag ist. Dabei handelt es sich NICHT um die "Gebühr d. Prozessbev.", welcher auf dem Vollstreckungsbescheid unter "weitere Kostenbeträge" aufgeführt ist, diese sind bereits enthalten!
Ich habe mich deswegen sofort nach Erhalt des Schreibens mit ihm in Verbindung gesetzt, er geht aber nicht auf meine Schreiben ein, hat es einfach ignoriert und jetzt, 3 Monate nach meiner Bitte um Aufklärung, ein neues Schreiben mit zusätzlichen GVKosten geschickt. Dort sind weiterhin die 21,42 "Kosten des Prozeßbev. für den Antrag" aufgeführt.
Meine Frage wäre jetzt, wenn dieser Betrag nicht nachvollziehbar ist und er sich auch weigert mir zu erklären für was der Betrag ist, kann ich dann einfach den Rest an ihn überweisen? Oder kann mir hier jemand sagen was das sein könnte? Meiner Meinung nach muss trotzdem alles 100% schlüssig sein, was ja hier nicht gegeben ist.
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-- Editiert Carcyon am 30.08.2014 16:55
Unklare Kostenrechnung vom GV
30. August 2014
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Frage vom 30. August 2014 | 16:43
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unklare Kostenrechnung vom GV
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 1. September 2014 | 12:56
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Es könnte evtl. die Kosten des Prozessbevollmächtigten für den Zwangsvollstreckungsantrag sein.
-- Editiert Eidechse am 01.09.2014 12:56
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