Universum inkasso und RA P.Neumeyer-Mahnbescheid

8. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Avatar123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Universum inkasso und RA P.Neumeyer-Mahnbescheid

Ich würde gerne mal eueren Rat zu dieser Sache hören. Wir hatten von 2009 bis Mitte 2011 Artikel bei Neckermann bestehlt und die auf Raten gekauft /--1200 €( seit Ende 2011 sind wir schlauer und sparen lieber und kaufen erst dann) wir hatten finanziell eine schwierige Zeit und nutzten so dieses Angebot. Aufeinmal wurde das Neckermann Konto aufgelöst und wir bekammen Ende 2011 ein Schreiben vom Universum Inkasso, dass die Forderung jetzt an denen zu bezahlen ist. Wir riefen dort an und sie waren mit einer monatlichen Ratenzahlung von 50 Eur einverstanden, die sie uns auch schriftlich mitteilten. Eine genaue Forderungsaufstellung gab es nicht. Diesen Betrag haben wir jetzt auch immer brav jeden Monat an Universum überwiesen. Ende 2012 haben wir dem Inkasso Büro ein Fax zugesendet, wo sie uns bitte eine genaue Forderungsaufstellung zusenden sollten und uns bitte auch den genauen offenen Betrag mitteilen sollten. Diesbezüglich haben wir bis heute noch keine Antwort. Jetzt Freitag traf mich der Schlag als ich den Briefkasten öffnete und einen Mahnbescheid vom Gericht bekam. Auftagssteller der oben genannte Rechtsanwalt. Eine Summe von über 1600 € . In der Auflistung der Summe wird kein Wort über die bereits gezahlten Beträge erwähnt. Was ist zu tun?

-- Editiert Avatar123 am 08.06.2013 12:41

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Widersprechen, wenn ihr keine Ahnung habt was offen ist. Wie viel habt ihr insgesamt bezahlt bisher? Ihr hattet weiterhin bezahlt? Dass ihr die Forderungsaufstellung verlangt habt, könnt ihr nachweisen (Faxprotokoll)?
Wenn nicht, würde ich das nochmals nachholen. Per Einschreiben an den Anwalt.
Beispiel:

quote:
Hallo.

Wir haben am XX.XX.2012 Universum Inkasso aufgefordert, eine Forderungsaufstellung zukommen zu lassen. Das wurde uns verweigert. Wir haben die ganze Zeit bezahlt, einen Verzug o.ä. gibt es also nicht. Wir haben daher dem Mahnbescheid widersprochen.

Wir behalten uns vor, diese Vorgänge durch einen Anwalt prüfen zu lassen und ggf. Strafanzeige wegen Betrugs zu stellen. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso die Forderung trotzdem wir im Jahr 2012 600€ bezahlt haben, nun noch deutlich höher sein soll als ganz am Anfang. Wir vermuten hier Betrug.

Wir geben Ihnen Gelegenheit, uns mit vernünftiger Forderungsaufstellung dar zu legen, dass unsere Vermutung falsch ist.

Vorab erteilen wir vorsichtshalber Ihnen und dem Inkassobüro Hausverbot und Verbot, uns telefonisch zu kontaktieren. Wir untersage die Speicherung unserer personenbezogenen Daten, sowie die Meldung an Auskunfteien.



Ich würde dem einen deutlichen Schuss vor den Bug setzen.

Ich würde mal mit Zinsen annehmen, dass bis zu 1400€ oder 1500€ am Ende gezahlt werden. Je nachdem, wie viel bezahlt ist, würde ich stur weitermachen mit den Zahlungen, bis in etwa diese Summe erreicht ist. Ist die Summe schon erreicht, wird es schwierig. Habt ihr die Schreiben noch? Könnt ihr die mal verlinken? (Persönliche Daten schwärzen).

Hattet ihr irgendetwas unterzeichnet damals?
Was steht alles auf dem Mahnbescheid drauf?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 08.06.2013 12:53

-- Editiert mepeisen am 08.06.2013 12:54

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Das Mahnverfahren läuft doch bereits.
Ich würde nur dem Mahnbescheid widersprechen.
Dann muß der Inkassodienst seine Forderung begründen.
Fraglich ist, ob der Inkassodienst überhaupt berechtigt
ist die Forderung einzuklagen.
Hier muß zumindest eine gültige Vollmacht vorgelegt werden.

-----------------
""

7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Beim Widerspruch die Fristen achten

Keine Begründungen !





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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Habe per PM mal einiges zur Einsicht bekommen. Da liegt noch etwas mehr im Argen. Mutmasslich wieder "Trickbetrug" (In Anführungszeichen, denn ich will niemandem Straftaten unterstellen). Besagt: Forderung auf mehrere gesplittet: Forderung A wurde kulanterweise auf 5% über Basiszins gesetzt und über diese gibt es eine Ratenvereinbarung, Forderung B wird nun kurz vor Verjährung mit 12% Zinsen per Mahnbescheid betrieben um abzukassieren (zusammen mit horrenden Nebenforderungen). Das dürfte auch der Grund sein, warum man sich weigert eine Forderungsaufstellunng vorzulegen. Hier soll wieder eine Kuh gemolken werden, die eigentlich keine Milch gibt.

Da auf jeden Fall noch weiter abbezahlt werden muss, habe ich empfohlen, einfach vollumfänglich dem Mahnbescheid zu widersprechen und stur mit der Ratenzahlung weitermachen.
Dann würde ich parallel den Anwalt anschreiben und auf die Ratenzahlung, die versprochenen 5% Zinsen statt der 12% hinweisen (zum Glück ist dieses Versprechen schriftlich gegeben worden, also nachweisbar) und erneut Forderungsaufstellung begehren. Gibt dann drei Möglichkeiten:

A) Sie schicken die Forderungsaufstellung. Dann nochmal hier posten und dann wird man sich das anschauen können.
B) Sie erheben Klage. Dann wird man das vorbringen können (ggf. mit Anwalt aufgrund der Gesamtsumme) und dann werden sie sich zu erklären haben
C) Sie erheben keine Klage, reagieren aber auch nicht. Nach einer gewissen Frist und wenn klar ist, dass sie aufgrund des Widerspruchs des Mahnbescheides keine Klage erheben würde ich meinerseits Anwalt hinzuziehen und diesen per Klage die Forderungafustellung einfordern lassen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DrS2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,
es wurde bereits mehrfach erwähnt, dennoch erneut.

Zunächst ist der Gläubiger die Neckermann i. Ins. GmbH nicht das Inkassobüro "Universum Inkasso". Die schreiben zwar gerne Briefe, aber man antwortet diesen Schreiben lieber nicht, denn würde man Inkassobüros antworten so könnte das Inkassobüro die Wucherkosten ggf. umlegen, da man mit einer Antwort die Existenz des Schreiben indirekt bestätigt. Am besten Inkassoschreiben "verschwinden" lassen ;-) das Inkassobüro ist verpflichtet den Zugang zu beweisen.

Wenn dann ein Mahnbescheid eintrudelt, keine Panik. Man hat zwei Wochen Zeit Widerspruch einzulegen, am besten komplett, sonst wird der nicht angefochtene Teil Vollstreckungsfähig.

Flattert dann ein Schreiben, dieses unseriösen Anwalts Neumeyer ein, denn diesen Satz " Sie haben gegen den MB vom. Widerspruch eingelegt. Wir dürfen Sie vorab um die Gründe des Widerspruchs bitten um ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden." So in etwa lautet der Satz des Herr "Rechtsanwalts"...

So wie folgt ist dann zu verfahren:

1. Wenn keine Vollmacht mitgeschickt wurde, wie meist bei diesem Anwalt, dann folgendes verfassen:
"Hiermit weise ich Schreiben vom ........ wegen fehlender Legitimierung zurück. Sie sind verpflichtet gem. §174 BGB eine ausreichende Legitimierung vorzuelegen. Diese legen Sie bitte in Original Vollmacht vor. Für die Legitimierung habe ich mir eine Friswt von einer Woche ab Zugang des Schreibens notiert."

I.d.R wird nach 5 Monaten, bei mir waren es 9 Monate eine "nicht ausreichende" Vollmacht zwischen Neckermann und Inkassobüro vorgelegt die keine Vollmacht gem. §164 BGB darstellt, sondern ein Informationsschreiben darstellt.

In diesem Falle bitte erneut Nr. 1 anwenden, wichtig sei dazu noch gesagt, dass, nach erfolgter Kopie, des Schreiben, das Schreiben von Neumeyer zurückgesendet wird! Sprich damit handelt es sich um eine Zurückweisung, da er keine Vollmacht vorgelegt hatte im ersten Falle nach dem MB und in dem zweiten Falle nach der Vorlage des Infoschreibens.

Nach weiteren 13! Monaten wird dann eine Vollmacht erneut zugesandt die mithin unwirksam ist, denn wird in dem ersten Brief eine falsche Vollmacht vorgelegt, kann der Anwalt nicht mehr aus der neuen, wahrscheinlich sogar zurückdatierten Vollmacht, wie bei mir der Fall gewesen, hier Ansprüche fordern. Er müsste einen neuen Mahnbescheid beantragen, dem wiederrum widersprochen werden kann und muß. Klagen wird dieser unseriöse Anwalt nicht, er schreibt lieber über 14 Monate verteilt irgendwelche Forderungspamphlete und glaubt er könne damit Eindruck erwecken. Bis der Anwalt mal ne Klage einreicht, ist bereits Verjährung nach § 194 BGB eingetreten und der "saubere" Anwalt kann sich seine Forderungen in die Haare schmieren, so in meinem Fall. Nun kann er klagen, bis die Tastatur glüht, denn tritt Verjährung ein, ist die Forderung nicht mehr durchsetzbar...... :-) :-)

6x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
denn würde man Inkassobüros antworten so könnte das Inkassobüro die Wucherkosten ggf. umlegen, da man mit einer Antwort die Existenz des Schreiben indirekt bestätigt.

Ne. Inkassogebühren entstehen eigentlich bereits bei Abgabe ans Inkasso. Und ob sie erstattungsfähig sind, hängt nicht unbedingt an der Frage, ob man denen antwortet oder nicht.
Trotzdem gibt es eigentlich nur einen einzigen Grund zum Antworten auf Inkassobriefchen: Man beugt ggf. einem Schufa-Eintrag vor, denn widersprochene Forderungen dürfen nicht gemeldet werden (solange sie nicht gerichtlich bestätigt wurden).

Zitat:
So wie folgt ist dann zu verfahren:

Nicht nötig. Anwälten muss man nicht antworten. Wenn man das Spiel mit der Vollmacht spielen will, dann ist aber eine Vollmacht des Insolvenzverwalters notwendig. Neckermann selbst kann ohne Weiteres niemanden mehr bevollmächtigen.

Zitat:
Nach weiteren 13! Monaten wird dann eine Vollmacht erneut zugesandt die mithin unwirksam ist, denn wird in dem ersten Brief eine falsche Vollmacht vorgelegt, kann der Anwalt nicht mehr aus der neuen, wahrscheinlich sogar zurückdatierten Vollmacht, wie bei mir der Fall gewesen, hier Ansprüche fordern.

Wie kommst du denn darauf? Wo steht denn das, was du hier zusammendichtest?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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