Universum Inkasso - Wie soll ich mich jetzt verhalten ?

4. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
butzel74
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 4x hilfreich)
Universum Inkasso - Wie soll ich mich jetzt verhalten ?

Habe heute ein Schreiben der Universum Inaksso bekommen, das ich aus dem Jahr 2003 etwas bei Happy Size bestellt haben soll aber nicht bezahlt habe.

Auf die Mahnung der Happy Size hatte ich reagiert, und nachgefragt warum die Mahung gewesen sein soll.

Daraufhin sagte man mir das ich ein Collier bestellt hatte und man mir eine REchnungskopie zuschicken würde.

Die ist aber niemals angekommen und auch hatte ich nie Schmuck dort bestellt.

Wie soll ich mich jetzt verhalten ?

Claudia

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26 Antworten
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#1
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Fordern Sie die Firma per Einschreiben auf Ihnen zu beweisen das Sie etwas bestellt und erhalten haben.

Nachdem Sie da nichts gekauft haben wird die Firma Ihnen auch nichts vorlegen können und die Sache ist damit für Sie erl.

Alternativ könnten Sie auch die Schreiben der Inkassofirma ignorieren, erst auf einen gerichtlichen Mahnbescheid reagieren und dort dann die Sache per Einspruch klären.

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"ego lavo meum manus endo innocentia"

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#2
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

Ist auch meine Meinung
Eigentlich ist Aussitzen noch besser.
Keine Reaktion
Nach 2 bis 3 Mahnbittbriefen wird die Angelegenheit ausgebucht.

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#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Außer die Forderung ist aus irgendwelchen Gründen berechtigt.
Dann müsste die Firma Unterlagen haben. Ich würde sie mal anschreiben, wie Thomasovic das vorgeschlagen hat. Sollte die Fordeurng doch berechtigt sein, spart das viel Geld.

<img src=http://www.world-of-smilies.com/html/images/smilies/Schilder2/schacka.gif></img>

-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

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#4
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

sollte die Forderung berrechtigt sein , diese dann bezahlen aber ohne Inkassokosten !

Zahlungen dann direkt an Happy size nicht an das inkasobüro

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#5
 Von 
Univer
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
ich bin leider auch bei Universum gelandet. Ist es eigentlich richtig, dass die nochmal 6,2 % pro Jahr auf die Hauptforderung nehmen dürfen?

-----------------
"2038fi"

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hallo,
ich bin leider auch bei Universum gelandet. Ist es eigentlich richtig, dass die nochmal 6,2 % pro Jahr auf die Hauptforderung nehmen dürfen?

Details !

lg

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Univer
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe bei Neckermann nicht zahlen können und diese wollten nicht auf mein Ratenangebot eingehen. Also gings zu Universum. Die wollen pro Jahr 6,2 % Zinsen auf die Hauptforderung. Das sind 600,00 € bei meiner Summe. Dürfen die sowas?

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"2038fi"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Sofern die Forderung tituliert ist, dürfte es m.E. okay sein, da die Zinsen in der Regel beim VErfahren mit beantragt werden. Sollte es ein reines Inkassoverfahren sein, so dürfen die nur ihre Inkassogebühren berechnen.

-----------------
"Scientia potentia est."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Univer
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Also Neckermann hat es abgegeben an Universum I. und von dort habe ich dann Post bekommen. Ich habe ein Zahlungsangebot gemacht und fertig war die Sache. Ich wunderte mich jetzt nur wo ich langsam fertig sein müßte und rief beim Inkasso an und die sagten das wären die Zinsen.

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"2038fi"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Ich würde beim Inkasso-Büro eine Forderungsaufstellung nebst Auflistung deiner getätigten Raten anfordern. Zinsen würde ich nicht bezahlen, wenn diese nicht tituliert sind. Auf welcher Rechtsgrundlage bitte schön?

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"Scientia potentia est."

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#11
 Von 
Univer
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank. Das werde ich machen. Was meinen Sie mit tituliert? Einen Titel bekommt man ja nur vom Gericht, ist es das was Sie meinen?

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"2038fi"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Ja, tituliert heißt, dass ein Mahnbescheid und dann vollstreckungsbescheid gegen Sie ergangen ist und sie weder Wider- noch Einspuch gemacht haben bzw. ein Gerichtsverfahren eröffnet wurde. D.h. es ist ggfs. ein Versäumnisurteil oder Anerkenntnisurteil ergangen sein bzw. sie wurden verurteilt die ausstehende Summe XY zu zahlen nebst Zinsen auf die Hauptforderung.

Aber das scheint hier nicht der Fall zu sein, oder?

-----------------
"Scientia potentia est."

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Univer
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Nein, das war nicht der Fall. Solche Schreiben gab es nicht. Also wär Universum Inkasso eigentlich nicht berechtigt oder nur zu einem gewissen Teil?

-----------------
"2038fi"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wie hoch ist die momentane Hauptforderung von Neckermann ?
Und wieviel möchte das das Inkassobüro an Gebühren ?


lg

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#15
 Von 
Univer
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Hauptforderung war 2700 €, eingezahlt 1800 €, geforderte Zinsen 642,09

-----------------
"2038fi"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die 1800 wurden in Raten an Neckermann beglichen ?
642,09 werden von Universum explicit als Zinsen deklariert !!? Welche Inkassogebühren sind da enthalten ?

lg

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#17
 Von 
Univer
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Die 1800 € habe ich an Universum Inkasso gezahlt. 600,00 € Zinsen wurde mir von der Mitarbeiterin von Inkasso gesagt, weil ich nach den offenen Summe fragte und mich wunderte, weil es immernoch so hoch war.

-----------------
"2038fi"

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Du hast leider nicht an Neckermann gezahlt sondern auf das Konto der Inkassofirma überwiesen und dort wurde selbstredend wahrscheinlich leider zuerst (!) mit den eigenen Gebühren (BGB 367) verrechnet.
Wenn schon Zahlungen ans Inkasso dann zumindest zweckgebunden zur ausschlieslichen Verrechnung mit der Hauptforderung.
Fordere vom Inkassobüro
schriftlich (nachweisbar) eine aktuelle Forderungsaufstellung an !
Telefongespräche zählen wenig

lg

-- Editiert von thehellion am 30.07.2007 22:04:43

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#19
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Was denn? Heute kein Tip mit einem nachgeschobenen Brief, in dem auf die angeblich vereinbarte Verrechnung verwiesen wird?

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#20
 Von 
Univer
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Wenn ich das richtig verstanden habe, dürfen die das. Ich werde mir trotzdem die Aufstellung schicken lassen.
Danke

-----------------
"2038fi"

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Was denn? Heute kein Tip mit einem nachgeschobenen Brief, in dem auf die angeblich vereinbarte Verrechnung verwiesen wird?
-----------------------------

Da dürfte es leider zu spät sein -

lg

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Das ist es meistens. Aber Du ignorierst das gelegentlich.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Univer
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Wollte meine offene Forderung von Universum vorab begleichen und habe deshalb eine Forderungsaufstellung mit noch offener Summe bekommen. Da stellte ich mit Erstaunen fest, das ich 305 € Inkassogebühr, 20 € Kontoführungsgebühr und das meine Zinsen während der Abzahlung von 6,21 % auf 8,17 % gestiegen sind. Ist das rechtens?!

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
hennman
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Claudia,

wie ist der Fall bei dir ausgegangen?
Es ist ja nun schon über 10 Jahre her, allerdings für mich nun aktuell,
weil ich gerade in der selben Problematik stecke...

zu meinem Fall: Ich habe heute von einer Anwaltskanzlei Post bekommen
mit einer Forderungsdarlegung und soll nun 168,15 € für etwas bezahlen,
das ich angeblich bei Happy Size bestellt und bekommen haben soll.
Ich kann mich bloß nicht daran erinnern, weder solch eine Bestellung aufgegeben zu haben,
noch etwas im Anschluss bekommen zu haben.

Auch vor dem Forderungsschreiben habe ich nicht einen einzigen Brief
bezüglich einer Forderung oder einem Zahlungsrückstand bekommen.

Was ist das alles für eine Sch... !?!?!?

Hilfe, was soll ich jetzt am Besten machen?
Abwarten und Tee trinken, bis sich der womögliche Betrug
von selber auflöst??


1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Mittlerweile hat sich die Rechtslage grundlegend verändert und daher ist es nicht klug, sich auf so ein altes Thema zu stürzen.

Ums kurz zu machen: Ich würde einen Brief zurückschicken: "Werte Kanzlei.
Sie wollen mir unverzüglich folgendes vorlegen: Vollmacht im Original, sämtliche Informationen gemäß §43d BRAO . Vertragsnachweis, Rechnungskopie/ Mahnungskopie, sowie Zustellnachweise der Rechnung/Mahnung. Zustellnachweis der Waren. Sie haben 14 Tage Zeit. Bei Weigerung oder fruchtlosem Ablauf der Frist werde ich von einem Betrugsversuch ausgehen, den ich zur Anzeige bringen werde."

Und dann mal abwarten. :-)

-- Editiert von mepeisen am 04.01.2017 17:11

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Happy Size gibt's schon viele Jahre nicht mehr. Entweder ist die Schuld tituliert oder verjährt.
Also den RA anschreiben und die entsprechenden Unterlagen anfordern.

1x Hilfreiche Antwort

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